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Erfahrungen erweiteter Umgang bzw Wechselmodell

R
Könnte sich der Herr denn vielleicht gnädigst überlegen wollen, ob denn ein wenig Zeit vergehen zu lassen im Bereich des Möglichen wäre, in nähere Erwägung zu ziehen.

09.12.2016 18:44 • #16


A
Zitat von kaaaaa72:
@angel09

Ich möchte ja keinesfalls schwerste Geschütze auffahren aber es gibt auch diverse Gerichtsurteile die selbst ein Wechselmodell gegen den Willen der Mutter beschließen wenn es eindeutig dem Kindeswohl dienlich ist.

Ich merke es ja deutlich das sie versucht unser bis dato gutes Verhältnis auf eine schlechte Bahn zu lenken um die besseren Argumente zu haben.

Leider liegt aufgeben nicht in meiner Natur



Das habe ich auch nicht so verstanden, dass du schwere Geschütze auffahren willst, sondern, dass du nach einem friedlichen Weg suchst.
Ich glaube auch, dass sich deine Ex evtl. selber Steine in den Weg legt, wenn sie dir gar nicht entgegenkommt.

09.12.2016 18:51 • x 1 #17


A


Erfahrungen erweiteter Umgang bzw Wechselmodell

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kaaaaa72
Zitat von Random:
Könnte sich der Herr denn vielleicht gnädigst überlegen wollen, ob denn ein wenig Zeit vergehen zu lassen im Bereich des Möglichen wäre, in nähere Erwägung zu ziehen.



das habe ich ihr auch gesagt. Ich möchte nicht mit der Axt durch den Wald laufen sondern die Sache ganz gemütlich angehen und schauen ob es für uns in Frage kommen würde.

Sie , nein , nein, nein. Das Kind braucht einen Lebensmittelpunkt usw.usw.
Es gibt mindestens genau soviele Befürworter wie Gegner von diesem Modell.
Naturgemäß sind die meisten Gegner Frauen...Ein Schelm der böses dabei denkt...
und die Befürworter meistens Männer... Zufall? Ich glaube nicht.

In anderen Ländern ist das längst gängige Praxis, nur in D geht das natürlich nicht so einfach.

Ein Kind braucht beide Eltern fertig.

09.12.2016 18:53 • x 1 #18


R
Wie schön zu sehen, wenn das Weib das Naheliegende als ihre Idee feiernd freudig strahlt.
Und Deine überraschte Bewunderung wird das noch steigern.
Nur darfst Du nicht am Grashalm ziehen, sondern warten bis er wächst.

09.12.2016 18:58 • x 2 #19


MichaCux
Ich habe es per Antrag bis vor das Familiengericht gebracht. Kurze Fassung: Der Richter war sehr nett, findet Wechselmodell gut, ich erfülle alle Vorrausetzungen (Wohne im Schulbezirk, Gleitzeit, für jedes Kind ein Zimmer ....)


Aber .............
Wechselmodell setzt absolute Kommunikation der Eltern voraus. Das ist schon mal nicht gegeben wenn man vor Gericht geht.
Die Katze beißt sich in den *beep*. O-Ton Richter!
Gegen den Willen eines Elternteils geht nichts. Und es langt zu sagen : Weil ich nicht will! Ohne Begründung. Fertig.

So ist es jedenfalls hier.
Jugendamt kannste gleich vergessen.

Micha

09.12.2016 19:50 • x 2 #20


kaaaaa72
Das macht mir aber nicht viel Mut.
Vielleicht lässt es sich ja noch im guten klären im Interesse unserer Tochter.

Die Hoffnung stirbt auch hier zuletzt.

09.12.2016 19:55 • x 1 #21


Sabine
ich denke, es ist alles gesagt, du hast pro und kontra, nun gild es den goldenen Weg zu finden, wann was tun? Wann wie was tun.

09.12.2016 20:24 • #22


kaaaaa72
@MichaCux

Hast du jetzt keine Chance mehr?

Ich habe auch einige Gerichtsurteile gelesen wo die Väter ihr recht bekommen haben.

Das mit dem Gericht finde ich auch nicht toll aber man kann doch auch nicht einfach aufgeben bloß weil die Mutter es so will.

Da sollte der Richter doch im Interesse des Kindes urteilen.

10.12.2016 10:12 • #23


Kummerkasten007
Kaaaa, ich habe das unangenehme Gefühl, dass Du im Moment ! auf dem Wechselmodell so beharrst, um Dich unbewusst dafür zu rächen, weil sie Dich nicht mehr will.

Du fängst gerade erst an, die WE-Regelung zu installieren. Guck doch erstmal, wie das alles sich entwickelt und dann kannst Du immer noch mit Deiner EX in Ruhe reden und verschiedene Argumente ruhig und sachlich ins Feld führen. In der Zwischenzeit kannst Du Dich ja beraten lassen im Hintergrund, Dich einlesen oder wie auch immer vorbereiten.

Aber im Moment kommt das genauso verbissen rüber wie Deine Ex-Geschichte.

10.12.2016 10:42 • x 1 #24


Urmel_
Zitat von Kummerkasten007:
Aber im Moment kommt das genauso verbissen rüber wie Deine Ex-Geschichte.


Also wenn es um das Recht geht, sein eigenes Kind zu sehen, und dies fundiert darauf, dass beide Eltern moralisch das gleiche Recht haben, dennoch in der Praxis die meisten Väter sich bei sowas die Zähne ausbeißen, kann ich den TE schon gut verstehen. Vor allem wenn da so eine Aussage reicht, um aus Recht Unrecht zu machen - das ist nämlich die Realität für die Mehrzahl der Väter in der Situation.
-
Zitat:
Auf meine Frage warum nicht kam nur ein weil ich es nicht möchte.


Because Feelings? Passt ja zum Zeittrend mit Post Faktisch und so.

--
Ich hab gestern das Thema noch mit einem guten Freund besprochen, der allerdings das Glück hat, mit der Dame ein Wechselmodell zu pflegen. Bavor jetzt aber alle erleichtert aufatmen, das hat der nur geschafft, weil er dennoch den Unterhalt zahlt, damit die Dame nicht auf Basis von Gefühlen sagt weil ich es nicht möchte. Das ist doch irre.

Und der Witzt ist wenn es vor Gericht geht, dann kann man da so viele Barrikaden als blockierender Ex Partner auffahren, dass Gutachter ins Spiel kommen, die dann der Mann erstmal zahlen darf. Und damit hat man immer noch keine Garantie, dass man das Wechelmodell durchbekommt.

Hat jemand Erfahrungen, ob es rechtlich gültig ist, wenn man vor Heirat und Kind ein Wechselmodell in einem Ehevertrag verankert? Wenn das geht, dann würde ich jedem Mann zu einem Ehevertrag mit so einer Klausel raten. Jedem. Because, Feelings!

PS: Habe folgende Infos auf Anhieb gefunden:
http://www.frag-einen-anwalt.de/Umgangs ... 72169.html

Also ist es nicht unbedingt verbindlich, sollte aber immerhin in der Zeit vor einem drohenden Gerichtsverfahren für eine bessere (gerechtere) Position sorgen.

Also: Kinder und Heirat nur mit einem Ehevertrag. Wer heutzutage (Feelings!) ohne Ehevertrag heiratet, ist fahrlässig.

10.12.2016 11:46 • x 3 #25


Solskinn2015
Ich denke schon das so eine notrarielle Vereinbarung wegen dem Kindsumgang Bestand hat, solange keine aktuellen Entwicklungen, die das Kindswohl gefährden dagegen sprechen. Da müsste dann die Gegenseite argumentieren, warum es nicht sein soll wie beurkundet. Aber am besten wäre doch eh, das Wechselmodell zur Norm zu machen, von der abgewichen werden kann. Und nicht umgekehrt. Würde die Kinder als Waffe bei Trennungen heraushalten.

10.12.2016 11:57 • x 1 #26


kaaaaa72
@Kummerkasten007

Ich hatte schon soetwas befürchtet wie deine Aussage.

Wie bitte will man beweisen das es nicht um Rache geht?

Das ist völliger Unsinn.
Wenn man sich informiert dann stellt man schnell fest das man solche Sachen sehr schnell besprechen muss.
Wenn man erstmal nur alle 2 Wochen das Kind sehen soll und es hinnimmt heißt es schnell und warum jetzt mit einem mal mehr.
Die ganze Zeit wolltest du nicht mehr.

Das wird dir schnell als Desinteresse ausgelegt.

Nochmal, es geht nicht um Rache sondern um das Wohl des Kindes, vorallem bei gleicher Möglichkeit der Betreuungskapazität und natürlich nur wenn es für das Kindeswohl dienlich ist.
Leider ist es mir nicht möglich dich vom Gegenteil zu überzeugen.
Und ja ich habe verbissen um unsere Familie gerungen, dafür schäme ich mich auch nicht.
Diesen Kampf habe ich verloren und das ist völlig in Ordnung.
Den Kampf um unser Kind möchte ich nicht verlieren und ich finde nach wie vor das ein kind beide Eltern dringend benötigt.

Wenn ich mich von ihr getrennt hätte und um ein Wechselmodell ersuchen würde, was wäre dann dein Rat?

10.12.2016 12:15 • #27


Solskinn2015
Sehe auch nicht wirklich, dass Du erfolg haben wirst. Ich hätte keinen gehabt vor Gericht. Gut bei mir waren noch ein paar andere Parameter da. Aber den Antrag habe ich gestellt. Die Welt ändert sich. Das Eu-Parlament hat da letztes Jahr einen Empfehlung verabschiedet auf Wechselmodell. Ist im übrigen in Frankreich der Status Quo. Wenn es Gründe gibt die das nicht erlauben wird es halt modifiziert. Aber hier in Deutschland ist es halt leider anders. Noch. Stelle Deinen Antrag auf Wechselmodell. Aber geh davon aus, dass die Gegenseite dann schmutzig Spielt. Noch schmutziger als evtl. jetzt schon der Fall. Ich habe mich bei meiner Kleinen von Anfang an nicht auf die 14 Tage eingelassen. Das war gut und richtig. Da war sie noch einigermaßen zugänglich die EX. Aber sie arbeitet seit zwei Jahren an der 14 Tage Regelung. Meine Große kommt ja nicht mehr zu mir und will mit mir keinen Kontakt. Ein Werk der Mutter mit dem Hintergedanken: Wenn die Große nicht zum Vater geht, dann geht die Kleine auch nicht. Hat so nicht funktioniert. Das waren aber mal ihrer Aussagen: Die Große will dich nicht mehr sehen und Kleine schicke ich alleine nicht zu Dir.
Mach das was für Dich wichtig ist. Stell den Antrag. Auch wenn er abgelehnt wird.

10.12.2016 13:07 • x 1 #28


kaaaaa72
Zum Glück steht es momentan nicht zur Debatte es über das Gericht auszufechten und ich hoffe das es nicht dazu kommt.

Vielleicht erkennt sie Vorteile die sich ihr bieten auch noch.
Wir würden beide gewinnen.
Sie selbst ist auch ein Trennungskind und ohne ihren Vater aufgewachsen, daher ist es mir völlig unverständlich warum sie das ihrer Tochter auch antun möchte.

Bis jetzt hat sie auf meine Vorschläge eines vorerst erweiterten Umgangsrechtes nicht reagiert aber vielleicht tut sie es ja noch.

Ich glaube allerdings das sie nach Merkelmanier handelt.
Einfach aussitzen und abwarten.

PS : die Kinder liegen im Bett und schlafen friedlich..

10.12.2016 13:19 • #29


R
Wenn in Deutschland die Mutter das torpediert, wird es Nix. Because Feelings ist die Realität.

Und deshalb muss man mit dieser Realität arbeiten.

Eine allein erziehende Mutter hat in Deutschland ein großes Armutsrisiko.
Sie muss sich weitesgehend selbst versorgen und ein Next ist meist langfristig kein adequater Vaterersatz.

Das muss die Mutter halt erst mal raffen.

10.12.2016 13:19 • x 1 #30


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