Zitat von Kummerkasten007:Aber im Moment kommt das genauso verbissen rüber wie Deine Ex-Geschichte.
Also wenn es um das Recht geht, sein eigenes Kind zu sehen, und dies fundiert darauf, dass beide Eltern moralisch das gleiche Recht haben, dennoch in der Praxis die meisten Väter sich bei sowas die Zähne ausbeißen, kann ich den TE schon gut verstehen. Vor allem wenn da so eine Aussage reicht, um aus Recht Unrecht zu machen - das ist nämlich die Realität
für die Mehrzahl der Väter in der Situation.
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Zitat:Auf meine Frage warum nicht kam nur ein weil ich es nicht möchte.
Because Feelings? Passt ja zum Zeittrend mit Post Faktisch und so.
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Ich hab gestern das Thema noch mit einem guten Freund besprochen, der allerdings das Glück hat, mit der Dame ein Wechselmodell zu pflegen. Bavor jetzt aber alle erleichtert aufatmen, das hat der nur geschafft, weil er
dennoch den Unterhalt zahlt, damit die Dame nicht auf Basis von Gefühlen sagt
weil ich es nicht möchte. Das ist doch irre.
Und der Witzt ist wenn es vor Gericht geht, dann kann man da so viele Barrikaden als blockierender Ex Partner auffahren, dass Gutachter ins Spiel kommen, die dann der Mann erstmal zahlen darf. Und damit hat man immer noch keine Garantie, dass man das Wechelmodell durchbekommt.
Hat jemand Erfahrungen, ob es rechtlich gültig ist, wenn man vor Heirat und Kind ein Wechselmodell in einem Ehevertrag verankert? Wenn das geht, dann würde ich jedem Mann zu einem Ehevertrag mit so einer Klausel raten.
Jedem. Because, Feelings!
PS: Habe folgende Infos auf Anhieb gefunden:
http://www.frag-einen-anwalt.de/Umgangs ... 72169.htmlAlso ist es nicht unbedingt verbindlich, sollte aber immerhin in der Zeit vor einem drohenden Gerichtsverfahren für eine bessere (gerechtere) Position sorgen.
Also: Kinder und Heirat nur mit einem Ehevertrag. Wer heutzutage (Feelings!) ohne Ehevertrag heiratet, ist fahrlässig.