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Erfahrungen mit dem Nestmodell

E
tach,
nein, es geht nicht um mich, sondern um jemand anderem.

Gibt es hier welche, die Erfahrung mit dem Nestmodell haben?
Isch hätte da einmal Fragen:
a) verstehe ich das richtig, dass es mindestens 2 Wohnungen bedarf?
b) Wenn es sich um zwei Wohnungen handelt, wie handhabt man das? Hat die Ausweichwohnung dann 2 Zimmer und immer nur einen Bewohner? Wie kommt man zu dieser Wohnung? Sucht man die gemeinsam aus? Wie ist das mit den Kosten, der Einrichtung
c) Wie ist das mit neuen Partnern?

Und nicht zuletzt: Wie reagieren die Kinder, kommen die klar?
Oder ist ein Wechselmodell besser?
Und bescheidene Frage: Das Nestmodell bedeutet ja dann auch im Zweifel, dass drei Wohnungen finanziert werden müssen, oder?
Noch einmal- es geht nicht um mich, aber sondern um eine Trennung im Bekanntenkreis mit kleineren Kindern- ich brauche eionfach mal ein Gefühl, um raten zu können.
Danke

23.01.2020 17:10 • #1


Wirdschon
Hi!
Für mich war das Nestmodell eine gute Wahl! Die Kinder bleiben in ihrem gewohnten Umfeld nur der Kümmerer wechselt wochenweise!
Wozu aber 3 Wohnungen? Das bisherige zu Hause + einer kleinen Wohnung
Und es kommt natürlich auch darauf an, dass sich die Eltern an gewisse Regeln halten! Sprich, aussuchen der kleinen Wohnung, wohnt ja immer nur einer drin, einrichten etc
Außerdem, dass die Wohnungen sauber sind beim Tausch, Bügelberg abgearbeitet , keine neuen Partner in die gemeinsamen Wohnungen sollen oder eben erst, wenn es beiden nicht unangenehm ist! Die Woche, die man in der kleinen Wohnung verbringt, auch einem alleine gehören und ja, das bringt dem anderen mehr Stress! Der kann sich ja die Woche drauf ausruhen! Mit viel beidseitigem Verständnis und guten Umgang ist das eine gute Lösung! Wie die Kinder drauf reagieren, hängt von ihrem Wesen ab, da werden es nicht alle gleichermaßen gut verkraften

23.01.2020 17:38 • x 1 #2


A


Erfahrungen mit dem Nestmodell

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E
Hm-Hm,

Es braucht dann drei Wohnungen, wenn die beiden es nicht schaffen, miteinander zu reden.
Eigentlich kann das Modell doch nur dann funktionieren, wenn die beiden Ex-partner sich ihrer Verantwortung als Eltern voll bewusst sind und an dieser Stelle differenziert sachlich und verlässlich miteinander umgehen.
Ich finde, gemeinsam die Ausweichwohnung auszusuchen, zu unterhalten und als WG im Wechsel zu bewohnen schon sehr herausfordernd. Wow, wenn das klappt.

Aber wenn Du schreibst, dass es von den Kindern abhängt, ob sie das verkraften, meinst Du, dass (Rosenkrieg ausgeschlossen) es Modelle gibt, die im Einzelfall besser für die Kinder sind?

23.01.2020 18:07 • #3


Elbstrand
Wenn man es sich leisten kann, ist es wirklich das Königs-Modell, muss man halt drei Wohnungen unterhalten. Selbst wenn man sich sehr gut versteht, halte ich das für neue Partner sehr herausfordernd, in die WG mit dem Ex (auch wenn er nicht anwesend ist) zu kommen.

Man muss ja mal ehrlich sein, das Glück der Eltern wird auf dem Rücken der Kinder ausgetragen, die ständig hin und her wechseln müssen, dann fehlen hier die Spielzeuge, da die Klamotten. Hier sind die Freunde weit entfernt, dort nicht. Hier ist das Zimmer kleiner, da größer oder es gibt kein eigenes.

Aber bei uns ist es letzten Endes auch so, das Nest-Modell wäre für uns zu anstrengend gewesen und so haben wir wenigstens zwei Wohnungen, die nah genug zusammen und ausreichend weit entfernt voneinander sind. Beide mit großen Zimmern und nun, die Kinder haben doppelt Spielzeuge, auch nicht schlecht.

23.01.2020 19:07 • #4


Wirdschon
Eben, es ist schwer, eignet sich daher nur für Eltern , die sich im Guten trennen!
Bei kleinen Kindern ists ja Oft so, dass sie Mama bzw. Papakind sind und es ihnen dann schwer fällt, ohne die präferierte Person eine Woche auszukommen
3 Wohnungen sind dann schon was für den tiefen Geldbeutel

24.01.2020 00:06 • #5


MissLilly
Sorry, ich muss mal dumm fragen....was genau ist ein Nestmodell?

24.01.2020 02:30 • #6


E
Zitat von MissLilly:
Sorry, ich muss mal dumm fragen....was genau ist ein Nestmodell?

Die Idee ist, dsss es eine große Wohnung gibt, in der die Kinder wohnen. Und eine kleine Wohnung. Jeweils ein Elternteil betreut die Kinder während der andere in der kleinen Wohnung wohnt. Und nach 1 oder 2 Wochen wechseln die Eltern ihren Wohnort. Somit bleiben die Kinder in ihrem Nest, während die Eltern sich abwechselnd kümmern.

24.01.2020 07:05 • #7


Heffalump
Zitat von LarsWilhelm:
Die Idee ist, dsss es eine große Wohnung gibt, in der die Kinder wohnen. Und eine kleine Wohnung. Jeweils ein Elternteil betreut die Kinder während der andere in der kleinen Wohnung wohnt. Und nach 1 oder 2 Wochen wechseln die Eltern ihren Wohnort. Somit bleiben die Kinder in ihrem Nest, während die Eltern sich abwechselnd kümmern.

Quasi, statt die Kinder ziehen jeweils zu ihrem gerade betreuenden Elternteil, ziehen die Eltern hin und her?

24.01.2020 07:18 • #8


E
Zitat von T4U:

Jiogh quasi das umgekehrte Wechselmodell

24.01.2020 07:31 • x 1 #9


Hagebau
Zitat von LarsWilhelm:
quasi das umgekehrte Wechselmodell


Klingt interessant, sodass der Wechselstress den Kindern erspart bleibt.
Kann man die Zweitwohnung dann steuerlich geltend machen?

24.01.2020 07:47 • x 1 #10


Heffalump
Und wo ist Elternteil wohnhaft gemeldet?

24.01.2020 07:48 • x 1 #11


Hagebau
Zitat von T4U:
Und wo ist Elternteil wohnhaft gemeldet?


Vermutlich beide in der Nestwohnung, da sämtliche Post dort ankommen sollte, die Nebenwohnung zwar voll ausgestattet ist, aber entsprechend nur den pausierenden Partner beherbergt.

24.01.2020 07:54 • #12


Heffalump
Zitat von Hagebau:
Vermutlich beide

Macht aber doch keinen Sinn, wenn Ehe getrennt/geschieden?

24.01.2020 07:56 • x 1 #13


Hagebau
Zitat von T4U:
Macht aber doch keinen Sinn


Macht das Modell Sinn?
Wie sieht das aus, wenn z.B. Er in der Nebenwohnung gemeldet ist, Sie gerade darin wohnt - darf sie seine Post/Pakete entgegennehmen? Umgekehrt natürlich genauso: Darf Er in der Nestwohnung die bestellten Amazon-Pakete entgegennehmen, wenn Sie gerade auswärts wohnt?

24.01.2020 08:05 • #14


E
Zitat von Hagebau:

Klingt interessant, sodass der Wechselstress den Kindern erspart bleibt.
Kann man die Zweitwohnung dann steuerlich geltend machen?

Nö, sie ist ja nicht beruflich begründet.
Vielleicht kann man das so hinbekommen, aber von der Idee her eher nicht.

24.01.2020 08:19 • #15


A


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