Tobias79
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Im vergangenen Jahr wurde vor dem Familiengericht beantragt, meinen Umgang mit meiner Tochter ausschließlich begleitet stattfinden zu lassen. Nach Anhörung aller Beteiligten sowie Einschätzung von Jugendamt und Verfahrensbeistand wurde keine Kindeswohlgefährdung festgestellt. Ein begleiteter Umgang oder ein Gutachten wurden nicht angeordnet. Stattdessen wurde der bestehende Umgang bestätigt und erweitert.
Seit 2023 nehme ich freiwillig Beratung in Anspruch, um die Kommunikation zu verbessern und stabile Rahmenbedingungen für meine Tochter zu schaffen.
Auf Empfehlung der Beratungsstelle war ich zusätzlich beim Sozialen Dienst.
Aktuell befinden wir uns in einer vom Gericht angeregten gemeinsamen Beratung. Mein Ziel ist weiterhin eine sachliche Klärung offener Punkte und eine verlässliche, kindeswohlorientierte Zusammenarbeit.
Unterschiedliche Darstellungen einzelner Sachverhalte erschweren den Prozess teilweise. Dennoch bleibe ich bei meinem Ansatz: ruhig, lösungsorientiert und mit dem Fokus auf Stabilität für mein Kind.
Das Kind leidet extrem und möchte oft nicht zur Mutter was die Sache nicht leichter macht.
Die Beratungsstelle zusammen mit meiner Ex Frau ist hierzu jedoch nicht so angenehm da ich irgendwie den Eindruck habe das ich als Vater total beobachtet werde. Der Leittragende ist unsere Tochter.
Hat jemand hier ähnliche Erfahrungen gemacht?
Bzw. Wie kann mann einer Kindesentfremdung entgegenwirken.
Gruß Tobias