@Eliza57 Klar darf man das. Privat sowieso. Und er müsste dann vor der Polizei oder Gericht beweisen, dass es falsch ist, was sie sagt. Und was sie wie genau sagt. Nur dann wär’s eventuell Verleumdung. Ist die Frage, ob er das will bzw kann. Und Drohung muss schon massiv sein, gegen Leib und Leben gehen und bedeutet nicht „Ich werde mich für deine Gemeinheiten rächen.“
Beispiel: Wenn du mir meine Handtasche klaust, kann ich jedem davon erzählen, wie ich lustig bin, inkl Namen, Wohnadresse und Hutgröße. Und natürlich auch sagen: „Dir zahl ich’s heim.“ Nur ein Leitmedium dürfte die Infos zu deiner Person nicht so ohne weiteres veröffentlichen.
Nur wenn es privat gar zu weit geht (zB Behauptung von Straftaten ohne Beweise im großen Stil), es für dich tatsächlich nachweisbare negative Konsequenzen hat (Jobverlust, psychiatrisches Gutachten etc), falsch ist oder Richtung Stalking, greift der Staatsapparat. AL im Zorn zB reicht nicht mal für das Delikt der Beleidigung, wenn der/die Aussagende gute Gründe dafür bzw „Recht“ damit hat.
Bitte vermischt da nicht Äpfel mit Birnen, weil ihr mal irgendwas Medienrechtliches aufgeschnappt habt. Was ein Medium nicht veröffentlichen darf und eine Privatperson sagen, sind zwei ganz verschiedene Paar Schuhe!
Ein Anwalt kann aber trotzdem einen Schrieb zur Abschreckung aufsetzen. Dann könnts aber auch eine Gegenmaßnahme geben. Dessen sollte man sich bewusst sein.
09.04.2024 11:14 •