Snipes
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Snipes
Zitat von Wasabix:Da er offensichtlich nicht im Mietvertrag steht, lässt du, am besten, bei seiner nächsten Abwesenheit das Schloss tauschen.
Laetitia2024
Wasabix
Zitat von Woelkeline:@Benigna Zumindest scheint er aber in der Lage zu sein, sein Leben auf Kosten anderer zu bestreiten.... Und ich denke nicht, dass er dein Sofa ...
GreenTara
Vienne
Zitat von Laetitia2024:@Vienne Ja, das dachte ich mir. Sie kann ihn trotzdem nicht so einfach vor die Tür setzen. Sie muss ihm schriftlich eine Frist setzen, bis wann er die Wohnung zu verlassen hat. Dann ist sie auf der sicheren Seite, denn auch Mitbewohner haben Rechte. Geht er dann immernoch nicht, würde ich die Schlösser auswechseln. ...
SmartHD
Zitat von EineMitleserin:Du kannst ihn schriftlich auffordern, die Wohnung zu verlassen. Falls er sich weigert, bleibt nur der Rechtsweg über eine Räumungsklage. Eigenmächtige Maßnahmen wie Aussperren sind nicht erlaubt, da er ansonsten eine einstweilige Verfügung gegen dich erwirken könnte. Als schriftliche Frist reichen zwei Wochen. ...
MafusCage
MafusCage
Laetitia2024
rudi333
Worrior
ElGatoRojo
Zitat von Laetitia2024:Das ist egal im Prinzip.
Wulf
Zitat:weil er das angeblich mit Soziophobie nicht kann
Ella
Zitat von ElGatoRojo:Tja - man kann natürlich wegen jedem Detail juristische Bedenklen haben. Das ist ja das, was diese Typen gnadenlos ausnutzen. Und sich dazu oft auch ...
Cocolores
Zitat von Ella:Schon deswegen wird er nicht klagen, Anwälte arbeiten nicht umsonst.