FoolishHeart
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FoolishHeart
Zitat von Cocolores:Solche Menschen bekommen Prozesskostenhilfe.
ElGatoRojo
Zitat von Cocolores:Solche Menschen bekommen Prozesskostenhilfe.
Vienne
Zitat von ElGatoRojo:Welches Recht hat er? Auf was will er klagen? Auf ihr Wohlwollen? Kein Wunder, dass die Gerichte überlastet sind wenn man bedenkt, dass solche Leute einklagbare Rechte haben und Idioten von Richtern dann noch damit rumeiern. Ich würde es darauf ankommen lassen.
Woelkeline
Zitat von ElGatoRojo:Welches Recht hat er? Auf was will er klagen? Auf ihr Wohlwollen? Kein Wunder, dass die Gerichte überlastet sind wenn man bedenkt, dass solche Leute einklagbare Rechte haben und Idioten von Richtern dann noch damit rumeiern. Ich würde es darauf ankommen lassen.
MafusCage
MafusCage
Woelkeline
Zitat von MafusCage:Falls er aber nur aus Gefälligkeit mit dir gewohnt hat (also ohne finanzielle Gegenleistung und ohne vertragliche Vereinbarung), kannst du das Wohnrecht beenden. Dann hätte er in der Regel keinen rechtlichen Anspruch auf weiteren Verbleib.
MafusCage
Kroenchen_richt.
ElGatoRojo
Zitat von Benigna:Und ja, er hat noch nie gearbeitet, weil er das angeblich mit Soziophobie nicht kann,
MafusCage
Zitat von ElGatoRojo:dann zahlt er Miete wovon?
Worrior
Zitat von MafusCage:@ElGatoRojo Vom ALG II. Er wartet ja auch aufs Amt, dass die Kaution und Miete der neuen Wohnung genehmigen. Dies schrieb sie relativ weit vorne. ...
Kroenchen_richt.
Zitat von MafusCage:aber bezieht sicher ALG II
ElGatoRojo
Zitat von MafusCage:Er wartet ja auch aufs Amt, dass die Kaution und Miete der neuen Wohnung genehmigen.
Benigna