FoolishHeart
Gast
Zitat von Cocolores:Solche Menschen bekommen Prozesskostenhilfe.
Nicht in diesem Fall, denke ich. Nicht in jedem BGB-Fall herrscht Anwaltszwang und nur bei solchem gibt es Prozesskostenhilfe.
FoolishHeart
Gast
Zitat von Cocolores:Solche Menschen bekommen Prozesskostenhilfe.
ElGatoRojo
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Zitat von Cocolores:Solche Menschen bekommen Prozesskostenhilfe.
Vienne
Mentorin
Zitat von ElGatoRojo:Welches Recht hat er? Auf was will er klagen? Auf ihr Wohlwollen? Kein Wunder, dass die Gerichte überlastet sind wenn man bedenkt, dass solche Leute einklagbare Rechte haben und Idioten von Richtern dann noch damit rumeiern. Ich würde es darauf ankommen lassen.
Woelkeline
Mitglied
Zitat von ElGatoRojo:Welches Recht hat er? Auf was will er klagen? Auf ihr Wohlwollen? Kein Wunder, dass die Gerichte überlastet sind wenn man bedenkt, dass solche Leute einklagbare Rechte haben und Idioten von Richtern dann noch damit rumeiern. Ich würde es darauf ankommen lassen.
MafusCage
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MafusCage
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Woelkeline
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Zitat von MafusCage:Falls er aber nur aus Gefälligkeit mit dir gewohnt hat (also ohne finanzielle Gegenleistung und ohne vertragliche Vereinbarung), kannst du das Wohnrecht beenden. Dann hätte er in der Regel keinen rechtlichen Anspruch auf weiteren Verbleib.
MafusCage
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Kroenchen_richt.
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ElGatoRojo
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Zitat von Benigna:Und ja, er hat noch nie gearbeitet, weil er das angeblich mit Soziophobie nicht kann,
MafusCage
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Zitat von ElGatoRojo:dann zahlt er "Miete" wovon?
Worrior
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Zitat von MafusCage:@ElGatoRojo Vom ALG II. Er wartet ja auch aufs Amt, dass die Kaution und Miete der neuen Wohnung genehmigen. Dies schrieb sie relativ weit vorne. ...
Kroenchen_richt.
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Zitat von MafusCage:aber bezieht sicher ALG II
ElGatoRojo
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Zitat von MafusCage:Er wartet ja auch aufs Amt, dass die Kaution und Miete der neuen Wohnung genehmigen.
Benigna
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