Zitat von matten1976:
In der 50/50 Regelung ist Kindesunterhalt i.d.R. nicht zu zahlen, dann müssen eigentlich max. die Spitzen in der Gehaltsdifferenz ausgeglichen werden.
Nope. Bitte keine unsauberen Ratschläge in Rechtsdingen.
Richtig ist: Der Kindesunterhalt wird durch die zusammengelegten Einkommen bestimmt und ist dadurch generell höher als beim klassischen "einer betreut, einer zahlt".
Beide zahlen anteilig nach Einkommensanteil der Gesamtsumme an den anderen - und ab Volljährigkeit an Kind.
Beispiel: A verdient 5.000.-, B verdient 2.500.-
Kinderunterhalt nach Düsseldorfer Tabelle für 7.500.- (Gerichte schlagen gerne noch eine Stufe drauf).
Fiktiv: 1.200.- Kindesunterhalt
A zahlt B 2/3 = 800.-
B zahlt an A 1/3 = 400.-
Beide zahlen bei Volljährigkeit an Kind.
Zitat von matten1976: Und wenn man sich einigt, ist erstmal egal, was gesetzlich geregelt ist
Und damit anfechtbar. Kein guter Anwalt wird eine Schlechterstellung akzeptieren. Und das sollte man selbst auch nicht. Dem Finanzamt ist auch nicht egal, worauf man sich einigt, sondern die rechnen ggf. mit den Standardsätzen.
Zitat von matten1976: gebe das wieder, was unsere Anwältin uns erklärt hat
Eigenen Anwalt suchen und nehmen. Was Du da wiedergibst ist einfach unsauber, sofern Du deutsches Recht meinst. In CH und Ö ist alles anders.
Zitat von matten1976:
Mein Rat: Falls noch nicht geschehen, lass Dich anwaltlich beraten. Eine Erstberatung ist super sinnvoll und schafft Klarheit für Dich.
Jepp.
Unterhaltsberechnungen kann man auch durch das Jugendamt machen lassen. Kostet nix. Gilt als unvoreingenommen. Und den passenden Titel machen die gleich mit.