Zitat von darkenrahl: Mir stösst auf, dass ein Vater sein Kind nicht auch über Nacht bei sich haben kann. Für die Zeugung eines Kindes gehören immer zwei und da hat nicht nur die Frau Rechte.
Nochmal: Das habe ich
nicht geschrieben !
Zitiere mir bitte die Stelle, wo ich schrieb,
eine Frau habe alleiniges Recht an dem gemeinsamen Kind ?Ich bezog mich
ausschließlich auf die BEZIEHUNG zwischen zwei Expartnern und auf Sippis Eifersucht !
Das hatte doch rein gar nichts mit dem Kind zu tun, auch wenn du mir das aus völlig unerklärlichen Gründen unterstellen möchtest ?
@Sippi du bist anwaltlich nicht gut beraten.
Wir kennen drei getrennt lebende Väter mit Ende 30
- und deren Kinder (alle unter 2 Jahren) übernachten selbstverständlich jede Woche bei ihnen! (Kein Wechselmodell!)
Deine Frau missbraucht ihre Position, und das ist nicht in Ordnung.
Wenn du nicht aufpasst und jetzt alles erforderliche in die Wege leitest, wird das Kind nie bei dir übernachten.
Denn dann heißt es wirklich in einem Jahr: die Kleine kennt das nicht und will nicht, es geht jetzt nicht.
Mir scheint das, was deine Ex da treibt, tatsächlich sehr niederträchtig. Sie sieht offenbar, wie sie dich emotional abhängig halten kann.
Ich würde an deiner Stelle noch anderen Rat einholen, am besten direkt beim Jugendamt.
Es klingt stark danach als würde deine Frau auf dem Rücken des Kindes Spielchen austragen, und das ist nicht in Ordnung.
Sie hat das Recht, dich als Mann nicht mehr zu begehren, doch sie muss doch als Vater des gemeinsamen Kindes respektieren und darf das Wohl eures Kindes nicht gefährden.
Das sehe ich aber durchaus gefährdet, wenn man euch nicht ermöglicht, eine richtige Bindung aufzubauen indem sie dir eigenmächtig verbietet mehr Zeit als nur wenige Stunden am Stück mit der Kleinen zu verbringen.
Du solltest zumindest auf deinen Rechten bestehen, das wäre das Mindeste.