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Freund führt seit drei Jahren ein Doppelleben

K
Vielleicht ist unter Deinen Freundinnen trotzdem eine, die Dich ganz praktisch unterstützen würde, auch wenn sie persönlich andere Entscheidungen treffen würde?

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E
Zitat von Misscocoo:
Er würde wahrscheinlich alles mögliche behaupten! Er ist ein Meister im Lügen, das ist seine Königsdisziplin! IUnd er kommt IMMER mit allem durch! Mich macht das so fertig, dass er ganz fröhlich sein bequemes, lockeres Leben weiterlebt und über mich hinwegtrampelt, als wäre ich irgendein lästiges Insekt! Nach der langen Zeit und allem was war und was ich in diese Beziehung investiert habe. Mich macht dieser Gedanke völlig fertig! Das er einfach so weitermacht und er immer wieder davonkommt

Nein, er kommt damit nicht ewig durch.
Versuche mir das einfach genauso so zu glauben.
Trau anderen Menschen zu, dass sie wachsamer und erfahrener sind als wir es waren.
Auch meinen pathologischen Lügen Ex würde ich heute sehr viel früher entlarven können.
Das ist einfach eine Sache der Erfahrungen.

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A


Freund führt seit drei Jahren ein Doppelleben

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L
Ich habe jetzt mal mein verstaubtes StGB rausgeholt.

Hier würde bspw. ein klarer Fall von Nötigung vorliegen. (Sogar dieses Fallbeispiel angeführt!) Allerdings Österreich, wobei ich nicht glaube, dass da grobe Unterschiede vorliegen. (Erpressung richtet sich gg Vermögen.)

Ich glaube der Eintrag im Strafregister wäre durchaus Strafe genug. Solle er bspw. einen Jobwechsel planen.

Was ich dir damit sagen will: Was die Drohung anbelangt, kannst du dich entspannt zurücklehnen!

#168


E
Zitat von Leonie85:
Ich habe jetzt mal mein verstaubtes StGB rausgeholt.

Hier würde bspw. ein klarer Fall von Nötigung vorliegen. (Sogar dieses Fallbeispiel angeführt!) Allerdings Österreich, wobei ich nicht glaube, dass da grobe Unterschiede vorliegen. (Erpressung richtet sich gg Vermögen.)

Ich glaube der Eintrag im Strafregister wäre durchaus Strafe genug. Solle er bspw. einen Jobwechsel planen.

Was ich dir damit sagen will, was die Drohung anbelangt kannst du dich entspannt zurücklehnen!

Echt?
Interessehalber, das würde für einen Prozess und Vorstrafe reichen?

#169


E
Zitat von Leonie85:
Hier würde bspw. ein klarer Fall von Nötigung vorliegen. (Sogar dieses Fallbeispiel angeführt!) Allerdings Österreich, wobei ich nicht glaube, dass da grobe Unterschiede vorliegen. (Erpressung richtet sich gg Vermögen.)


Ist gleich. stimmt.

Vorbestraft ist er ja wohl aut TE schon wegen Verstoss gegen BTM. und im Knast war er deswegen wohl auch

Für einen Prozess sowieso. Nötigung(in dem Fall wohl ehrer schwere Nötigung) ist keine Ordnungswidrigkeit wie falsch parken oder zu schnell fahren. Nötigung ist ein Straftatbestand.

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D
Ich nehme jetzt einfach mal an das er dir schon öfter gedroht hat? Nicht nur mit den Bildern.....?
Das solltest du unbedingt dann mit erwähnen......wenn er vorbestraft ist, kann das tatsächlich zu mehr führen als nur einem bösen Brief......wäre ja cool!
Man wie ich solche Menschen wie ihn verachte!

Also ich komm gerade vom Boxen und wäre noch aufgewärmt Glücklich

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E
Zitat von Danila:
Man wie ich solche Menschen wie ihn verachte!


Ja...da werden meine Halsschlagadern auch dick wie Rindswürste...

#172


L
Meines Erachtens durchaus. Laut meinem Lehrbuch steht, dass sogar neben diesem Fallbeispiel: *oder die Ankündigung die Telefonnummer des Opfers indiskret weiterzugeben, sodass es telefonisch sexuell belästigt wird.* Was mE ja dann doch keine Vergleich ist, ob jemand ins Ohr stöhnt oder N.bilder als Druckmittel verwendet werden.

Ist allerdings *paar Jährchen* her und nicht mein Fachgebiet. Hängt aber auch natürlich wie alles davon ab, wie gut der Anwalt ist!

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L
Zitat von AlexH:

Ist gleich. stimmt.

Vorbestraft ist er ja wohl aut TE schon wegen Verstoss gegen BTM. und im Knast war er deswegen wohl auch

Für einen Prozess sowieso. Nötigung(in dem Fall wohl ehrer schwere Nötigung) ist keine Ordnungswidrigkeit wie falsch parken oder zu schnell fahren. Nötigung ist ein Straftatbestand.


Nein, schwere Nötigung liegt nicht vor.

#174


Gretel
Ich kann natürlich verstehen, dass man möchte, dass dieses Exemplar angezeigt wird, und den Wunsch, dass sich die TE auf die Hinterbeine stellt.

Aber ich wäre sehr vorsichtig mit solchen leicht getippten Ratschlägen. - SIE kennt ihn gut.
WIR müssen dann nicht "die Hölle auf Erden" ertragen.

#175


T
Zitat von AlexH:

Ist gleich. stimmt.

Vorbestraft ist er ja wohl aut TE schon wegen Verstoss gegen BTM. und im Knast war er deswegen wohl auch

Für einen Prozess sowieso. Nötigung(in dem Fall wohl ehrer schwere Nötigung) ist keine Ordnungswidrigkeit wie falsch parken oder zu schnell fahren. Nötigung ist ein Straftatbestand.


Bleibt mal lieber auf dem Teppich. In dem Fall würde mit Sicherheit kein Gericht der Welt auf "schwere Nötigung" urteilen. Wäre es vielleicht, wenn der Ex irgendwas von ihr wollte. Laut Wikipedia: Nötigung bezeichnet allgemein eine unzulässige Gewaltanwendung oder Drohung, die das Opfer zu einer Handlung zwingt, die dieses nicht wünscht.
In dem Fall ist es aber das Gegenteil, er will ja nur eine von ihm unerwünschte Handlung (dass die TE seiner Neuen was steckt) verhindern.
Glaube kaum, dass da viel bei herumkommt, wie gesagt, mir wäre das Risiko zu groß, da würde ich eher auf die Rache verzichten. Aber das muss die TE für sich entscheiden.

#176


E
Zitat von Gretel:
Ich kann natürlich verstehen, dass man möchte, dass dieses Exemplar angezeigt wird, und den Wunsch, dass sich die TE auf die Hinterbeine stellt.

Aber ich wäre sehr vorsichtig mit solchen leicht getippten Ratschlägen. - SIE kennt ihn gut.
WIR müssen dann nicht "die Hölle auf Erden" ertragen.

Das stimmt!

Allerdings begegnest du echten Narzissten am besten auf ihrer Ebene und das heißt: keine Angst und konsequente Grenzen zeigen und leider kurz auf ihr Niveau begeben.

#177


Gretel
Zitat von Misscocoo:
Er würde wahrscheinlich alles mögliche behaupten! Er ist ein Meister im Lügen, das ist seine Königsdisziplin! IUnd er kommt IMMER mit allem durch! Mich macht das so fertig, dass er ganz fröhlich sein bequemes, lockeres Leben weiterlebt und über mich hinwegtrampelt, als wäre ich irgendein lästiges Insekt! Nach der langen Zeit und allem was war und was ich in diese Beziehung investiert habe. Mich macht dieser Gedanke völlig fertig! Das er einfach so weitermacht und er immer wieder davonkommt


@Misscocoo

Du wirst noch eine Möglichkeit finden, Dich zu einem passenden Zeitpunkt zu rächen.
Das läuft Dir nicht weg.

#178


Ambrosa
Hab hier mal einen Link:

https://www.jetzt.de/lexikon/wie-kann-i ... ren-591518

#179


L
Ein Hoch auf Wikipedia. Smile

Laut deutschem StGB:

§ 240
Nötigung

(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Oha, in Ö wärs sogar nur 1 Jahr!

#180


A


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