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Frisch getrennte Väter und die Zeit danach

L
Ich denke halt auch, vielleicht reagiere ich über und ich bin jetzt der jenige, der den Streit vom Zaun bricht. Aber ich finde es halt eben überhaupt nicht sinnvoll den Wohnsitz der Kinder zu verlegen, nur weil sie ausgezogen ist. Die Kinder wollten hier nicht weg. Da kommt wieder diese Mutter - Karte. Da wo die Mutter lebt, soll auch der Lebensmittelpunkt der Kinder sein. Bin gespannt was mir die Anwältin rät.

06.05.2025 18:19 • x 1 #196


L
@Cabonga1970
Zitat von Lupinojack:
Sie wohnt nur 2 Straßen weiter im gleichen Ort.

Alles gleich, gleiche Schule, gleiche Kita. Fußläufig 8 Minuten von mir entfernt.

06.05.2025 18:23 • #197


A


Frisch getrennte Väter und die Zeit danach

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L
@Cabonga1970
Zitat von Cabonga1970:
Festgehalten wird das nicht notariell.

Kann sie dann nicht aber auch irgendwann alles über den Haufen werfen, wenn sie schlechte Laune hat? Wird aber von beiden unterschrieben oder? Zählt es dann wie eine Art Vertrag?

06.05.2025 18:28 • #198


Balu85
Zitat von Lupinojack:
Zählt es dann wie eine Art Vertrag?

Jain....man kann auch notariell sonst was festlegen, Unterhalt, Betreuungsmodell usw. das ist letztlich aber alles null und nichtig, weil sie ja auch viel ändern kann. Komisch wird es wenn z.B. Ende März auf gem. Sorgerecht geeinigt wird und Mitte April stellt eine Antrag auf alleiniges Sorgerecht oder so.
Aber man kann eben nicht davon ausgehen das sich die Lebensumstände über Jahre nicht ändern. Es ist erst einmal besser als nichts, aber eben auch nicht in Stein gemeißelt.

06.05.2025 18:31 • x 1 #199


FoolishHeart
Zitat von Lupinojack:
@Cabonga1970 Kann sie dann nicht aber auch irgendwann alles über den Haufen werfen, wenn sie schlechte Laune hat? Wird aber von beiden unterschrieben oder? Zählt es dann wie eine Art Vertrag?

Schriftliche Vereinbarungen zwischen zwei Personen sind, sofern von beiden unterschrieben, für beide Seiten bindend. Das BGB macht da keinen Unterschied zwischen einem formellen Vertrag und einer formlosen schriftlichen Vereinbarung. Allerdings würde ich schon empfehlen, das Papier von zwei Zeugen mitunterschreiben zu lassen...

06.05.2025 18:33 • x 1 #200


Balu85
Zitat von Solist:
Das BGB macht da keinen Unterschied zwischen einem formellen Vertrag und einer formlosen schriftlichen Vereinbarung.

Das scheint aber bei Sorgerechts bzw. Unterhaltsangelegenheiten nicht zu gelten. Und ohne neutralen Zeugen kann einer auch immer sagen der/die hat mich dazu genötigt das zu unterschreiben.

Aber man muss jetzt auch nicht gleich den Teufel an die Wand malen. Vielleicht hat die Ex des TE ähnliche Ängste und Sorgen bezüglich der Kinder....geht aber anders damit um. Hat evtl. auch Angst diese zu verlieren oder oder oder.
Manchmal gibt es da auch gute Freunde bzw. Freundinnen als Tippgeber.

Ich drücke die Daumen das sich das alles im Interesse der Kinder klärt.

06.05.2025 18:37 • x 1 #201


C
gelöscht

06.05.2025 18:41 • #202


FoolishHeart
Zitat von Balu85:
Sorgerechts bzw. Unterhaltsangelegenheiten

Das ist ein Problem in unserem Rechtssystem. BGB-Recht ist sehr weitgehend Richterrecht, weil das BGB viel Spielraum für Interpretationen läßt. Und Familienrecht ist zwar eigentlich BGB-Recht, ABER da gibt es mittlerweile soviele Interpretationen von, dass man da eigentlich schon einen eigenen Studiengang für bräuchte.

Zitat von Balu85:
Und ohne neutralen Zeugen kann einer auch immer sagen der/die hat mich dazu genötigt das zu unterschreiben.

Jepp, ohne Zeugen würde ich sowas ohnehin nie machen. Am sichersten ist das Ganze natürlich immer als gerichtliche Vereinbarung oder notariell beglaubigt. Da gibts dann keine Möglichkeiten mehr für Drama und Gedöhns.

06.05.2025 18:44 • #203


C
Zitat von Lupinojack:
Zählt es dann wie eine Art Vertrag?

Rechtlich gesehen gilt das zwar als Vertrag - aber im Vergleich zu einem gerichtlichen Beschluss sicher nicht so viel wert. Was, wenn sie sich nicht daran hält? Du kannst dann nur drauf pochen, und vor Gericht ggf mitteilen, dass sie es nicht einhält. Einen richterlicher Beschluss ist auch kein Urteil und führt ebenfalls nicht zu einer sofortigen Bestrafung. Und wenn Zeuge, dann zwei neutrale nicht vom Jugendamt oder für Dich einen, der auf Deiner Seite ist.

06.05.2025 18:44 • #204


C
@Lupinojack
Zitat von Lupinojack:
Alles gleich, gleiche Schule, gleiche Kita. Fußläufig 8 Minuten von mir entfernt.

Ok. Dann ist der Wohnsitz egal, da macht Umschreiben nur ärger und würde ihr nur prinzipiellen Vorteil bringen, weil Mutter...

ABER Achtung: Bei mir ist es so, weil er bei ihr gemeldet ist, gehen alle davon aus, dass er dort auch seinen physischen und nicht nur theoretischen Hauptsitz hat. Faktisch ist er mehr bei mir, aber alle gehen davon aus, dass ich ihn nur alle 14 Tage sehe (komisches Deutschland)

06.05.2025 18:49 • x 1 #205


B
Zitat von Lupinojack:
@Cabonga1970 Kann sie dann nicht aber auch irgendwann alles über den Haufen werfen, wenn sie schlechte Laune hat? Wird aber von beiden unterschrieben oder? Zählt es dann wie eine Art Vertrag?

Ja klar, das kann sie. Genau wie du auch. Das geht dann über ein Gericht, das für euch entscheidet, weil ihr Eltern euch nicht einigen könnt. Aber wenn schon mal ein beiderseitiger Wille dokumentiert ist, wird jeder, der aus einer Laune heraus die Vereinbarungen mal eben so über den Haufen werfen will, das einem Gericht erklären müssen. Das ist schon schwieriger, als wenn es mündliche Willenserklärungen gibt und in Aussage gegen Aussage jeder eigene Interpretationen von sich gibt.
Zitat von Lupinojack:
Ich werd ihr jetzt erstmal mitteilen, dass ich das nicht unterschreiben werde und mir Rat einhole.

Sie muss zum jetzigen Zeitpunkt nicht wissen, dass du dir Rat einholst. Sie hat garantier schon jetzt einen signifikanten Vorsprung vor dir, der erst jetzt loslegt. Gib ihr bitte schriftlich -nicht mündlich!-, dass du nicht mit einem Umzug der Kinder zu ihr einverstanden bist, dass ihr euch auf das paritätische Wechselmodell verständigt habt und deshalb ein Wechsel des Hauptwohnsitzes nicht stattfindet. Falls der Termin mit deiner neuen Anwältin zeitnah stattfindet, warte diesen einfach noch ab. Diskutier nicht mehr mit deiner Ex, bevor du dich hast beraten lassen. Verfall jetzt nur nicht in eine operative Hektik, die dir dann auf die Füße fällt.

06.05.2025 19:26 • x 3 #206


C
Zitat von Brightness2:
Sie muss zum jetzigen Zeitpunkt nicht wissen

Nichts mitteilen, aber auch wirklich nichts. Sei dir Gewiss, dass sie wahrscheinlich schon im Hintergrund schon die *beep* zu ihrem Vorteil versucht zu ziehen, ohne es Dir mitzuteilen.

Frauen sind da deutlich subtiler.

06.05.2025 19:52 • x 1 #207


C
Warum wird das Wort *beep* gebeept?

06.05.2025 20:01 • #208


L
Mein Problem ist nur, dass sie bis morgen meine Entscheidung wissen will, weil sie sich selbst ummelden will und im selben Aufwasch die Kinder. Wenn ich ihr jetzt nicht mitteile, dass ich dagegen bin, macht sie es vielleicht auch ohne meine Zustimmung, was ja, wie weiter oben beschrieben, bei manchen auch schon funktioniert hat. Wäre dann nach meiner Recherche Kindesentführung, wenn sie die Kinder ohne meine Zustimmung ummeldet. Klingt auch krass, aber is so. Mein Anwaltstermin ist erst am Donnerstag. Die Eile begründet sie mit der Anmeldung des Autos, wo ihre neue Adresse stimmen muss, unterstelle ihr jetzt mal Absicht um mich kalt zu erwischen.

06.05.2025 20:17 • #209


A
Sie kann sich vieles wünschen oder wollen und sich gern ummelden wegen dem Auto. Dem steht doch nichts im Wege.
Fur das Auto braucht es allerdings keine Ummeldung der Kinder. Von daher solltest du mit Verweis auf den Anwaltstermin das nicht unterschreiben

06.05.2025 20:41 • x 1 #210


A


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