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Geld das in die Ehe mitgebracht wurde zurückzahlen / Zugewinn?

L
ja,

mike, da haste wohl oder übel recht.
muß jetzt mal ins bett, meine nacht ist um 3 uhr zu ende, muß mal drüber schlafen, werde aber morgen nochmal hier dazu was schreiben.hätte da noch ein paar fragen wegem meinem verdienst, mehr dazu morgen.

erstmal danke an euch.


good night

lg

loeffella72

01.03.2012 20:25 • #16


E
Hallo loeffella72,

gemäß der neuen Rechtssprechung muß Deine Frau wieder arbeiten, wenn das Kind 3 Jahre alt ist. Also mit zu Hause bleiben ist wohl nicht.
Zu ihrem Unterhalt, sollte dieser nicht reichen, mußt Du nichts beisteuern. Dafür gibt es Ämter und bei 2000 Euro netto dürfte es dafür eh nicht reichen. Unterhalt für die Kinder ist klar, ja.
Mit dem Haus würde ich Dir auch empfehlen mit der Bank zu sprechen um einige Raten auszusetzen, solange bis alles andere geklärt ist. Ob Du es dann halten kannst ist dann eine andere Frage. Und wenn nicht, ist eine Zwangsversteigerung die denkbar schlechteste Lösung. Also Anwalt aufsuchen, ganz schnell. Und Steuerklasse ändern lassen würde ich erst für das Folgejahr (und mußt Du da spätenstens auch), sonst darfst Du rückwirkend nachzahlen und auch sonst kommst Du wohl mit Deiner momentanen günstiger.

Hallo Mikel963,

hattest Du nicht den Thread eröffnet wo es um die Vorurteile über Männer geht? Wenn ich das so lese, daß der Mann ja immer der arme zu zahlende ist, wird mir schlecht. Ich bin eine Frau und bei mir ist es genau umgekehrt, also ich bin dann quasi der Mann. Weil ich die doofe war die immer, trotz zweier Kinder, voll arbeiten war, während mein Mann als EU-Rentner 14 Jahre zu Hause hockte. Dafür darf ich ihm jetzt auch noch Rentenpunkte abgeben. Also ich könnte echt kotzen. Und nicht das er hätte nicht arbeiten gehen können, nein er wollte nicht.


Liebe Grüße Engel66

01.03.2012 20:55 • #17


A


Geld das in die Ehe mitgebracht wurde zurückzahlen / Zugewinn?

x 3


M
Ja die Rechtsprechung.
Leider besorgt dir kein Gesetz der Welt einen Arbeitsplatz.
Genau so wenig wie einen Kindergartenplatz.
In der Theorie hört sich das alles super an, klar.
Was bleibt ist dem der arbeiten geht in solchen Fällen nur der Selbstbehalt.

Da hast du vollkommen recht. Ich hätte lieber schreiben sollen, dass der der arbeiten geht immer der gearschte ist.
Es ist zwar in solchen Fällen häufig der Mann, aber eben nicht immer.
So schnell kann es passieren.
Du vollkommen Recht. Sorry

01.03.2012 21:07 • #18


E
Ist schon richtig mit dem Arbeitsplatz, aber wenn man sich echt bemüht (was ich hier bezweifle) dann bekommt man wenigstens einen Teilzeitjob. Ich habe keine Ahnung, aus welchem Bundesland der Thraderöffner ist, aber hier ist es so, hast Du Arbeit, bekommst Du auch einen Kitaplatz. Und das Jugendamt zahlt sogar wenn Mann/Frau wenig verdient was dazu, also für den Kitaplatz. Ich würde auch mal an seiner Stelle eine Beratungsstelle wie Diakonie oder ähnlichem aufsuchen um sich beraten zu lassen.

Liebe Grüße Engel66

01.03.2012 21:17 • #19


S
Hi,

wenn deine Frau Geld, dass sie von ihren Eltern bekommen hat, in euer Haus investiert hat, würde das beim Verkauf des Hauses verrechnet werden. Wenn ihr das Haus mit Gewinn verkaufen würdet, würde das Geld erst einmal jeder zur Hälfte prinzipiell bekommen.

Parallel dazu wird eine Berechnung gemacht, wer was in Ehe eingebracht hat und dem sogenannten Anfangsvermögen zugerechnet. Deine Frau hat Anfangsvermögen, du nicht, daher müsstest du ihr von deiner Hälfte des Hausverkaufs was abgeben. Aber das müsstest du dir ganz konkret mit euren Zahlen mal erkären lassen.

Geh zum Anwalt, das ist das beste. Bei manchen Gerichten gibt es auch eine kostenlose Rechtsberatung.

02.03.2012 14:50 • #20


N
ein anwalt hilft dir weiter. diese 15t€ sind im scheidungsverfahren doch peanuts, wenn alles in klump fährt...

wenn das haus wirklich zwangsversteigert wird, sind die finanzen eh unwichtig, auf ein wenig mehr oder weniger schulden kommt es nicht drauf an. ich wäre mir übrigens nicht so sicher,das die bank im falle der zwangsversteigerung sich das geld 50/50 holt, es kann auch sein,dass sie sich an dich hält, wenn du leistungsfähig =finanziell aussaugbar bist.

ich habe damals das haus, bzw. die schulden übernommen, erstmal weil es das geburtsthaus unseres kindes war und ich sehr viel in eigenleistung erbracht habe. die bank war von anfang an involviert und hat mir sehr geholfen. und auch wenn es oft hart war, ich habe noch keine rate ausgesetzt in 8 1/2 jahren ! allerdings mußte ich auch nur für 1 kind unterhalt zahlen.

also: termine beim anwalt und der bank machen, dann biste schlauer !


lg
kai

02.03.2012 15:06 • #21


L
hi,


erstmal danke für antworten von gestern,

habe noch ein paar gragen - ich weiß, werden antworten kommen termin beim anwalt machen ist wohl auch der nächste schritt, aber um die kosten gering zu halten hoffe ich auf die eine oder andere antwort hier im forum.

habe noch eine frage zu dem thema geld mein verdienst liegt so 2000 netto, ohne kindergeld, das bekommt sie überwiesen.allerdings schwankt mein nettogehalt manchmal, das liegt daran, das ich auch am we mal 12 std. dienst habe, was sich dann auch positiv auf die abrechnung auswirkt


wie wird der unterhalt dann berechnet, von den letzten drei gehälter, dann wäre es ja besser, in dieser zeit kein dienst zu machen, oder geht das nach prozenten vom bruttogehalt, soll heißen, wird jeden monat neu berechnet, oder wie genau setzt sich das zusammen ? kann mir jem. kurz erklären - wie das berechnet wird ?


desweitern würde mich int. ob ich das türschloß wechseln darf ? könnte ja sein, das sie kommt wenn ich auf der arbeit bin und irgendwas nimmt, was nicht ihr ist ? darf ich es von mir aus tauschen ?


lg

loeffella72

02.03.2012 19:58 • #22


M
Grüß dich,
dein kompletter Jahresverdienst geteilt durch 12 ( mitgezählt werden Urlaubsgeld; Weihnachtsgeld, und möglicherweise Überstunden, wenn sie ständig gemacht werden )
Und selbstverständlich darfst du das Türschloss auswechseln.
(war mit eins der ersten Dinge die ich damals gemacht hatte )

Und bevor ich das vergesse : Anwalt aufsuchen

02.03.2012 20:11 • #23


L
ok,

eine gute nachricht - und eine schlechte, dann ab in den baumarkt und weniger stunden machen
aber dann könnte ich nextes jahr wieder durchstarten, meine mit den stunden.

02.03.2012 20:25 • #24


N
das mit de mschloß austauschen ist rechtlich nicht ganz ohne risiko. aber du hast natürlich angst,das nicht noch mehr unterlagen wegkommen (genau sagte es mein RA damals auch) und ich habe es auch gewechselt..

02.03.2012 21:23 • #25


M
Hallo Mikel963
Habe mal eine frage an Dich,mein Ex hatte mich am 26 Oktober verlassen, er ist ausgezogen ,hat aber die Miete weiter Bezahlt ,ich habe nur gering verdient ,ohne Steuer ,konnte auch kein Harz 4 melden ,weil wir vom Amt noch zusammen Wohnen , im Januar habe ich eine Wohnung gefunden ,so das ich gleich meine Steuer umschrieben ließ ,von 5 auf 1 , er wohnt mit seiner neuen seit November zusammen ,hat aber bis heute seine Steuer nicht geändert ,was kann jetzt Passieren
lg Maritta

05.03.2012 03:18 • #26


N
nicht,er bekommt vom finanzamt post, seine lohnstuerklasse umzumelden und wird ggf. rückwirkend neu eingestuft, d.h. er darf massiv steuern nachzahlen = eigenerfahrung aus 2011

05.03.2012 09:19 • #27


M
norwid68 bei mir Zählt es ab Januar 20212 ,aber seit Oktober schon getrennt ,wird es an ihn zurück gerechnet ,weil er der Haubtverdiener war , weil mußte angeben seit wann wir in Dauer Trennung leben das war der Oktober ,wird es seit dem Tag wo wir getrennt Leben Angerechnet ,oder erst seit seit Januar ,wie es bei mir ist ?
weil er ist in der Privat Insolvens ,ich hoffe ja nicht das schlechte
lg Maritta90

06.03.2012 00:07 • #28


E
Hallo maritta90,

in dem Jahr der Trennung dürft ihr beide die alte Steuerklasse behalten. Erst ab dem Folgejahr, also 2012, müsst ihr die Steuerklasse ändern.
Beim Finanzamt müßt ihr einen Zettel ausfüllen seit wann ihr getrennt lebt (so war es jedenfalls bei mir) und bei wem die Kinder wohnen. Dann werdet ihr neu eingetuft.
Wenn er bis heute seine Steuerklasse nicht ändern ließ, muß er rückwirkend ab Januar 2012 Steuern nachzahlen. Ansonsten nennt man das wohl Steuerhinterziehung, was strafrechtliche Folgen für ihn haben kann.


Liebe Grüße Engel66

06.03.2012 16:27 • #29


A


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