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Geld das in die Ehe mitgebracht wurde zurückzahlen / Zugewinn?

L
Hallo,

bin in einer sch...situation, und hoffe darauf, das ich evtl. hier ein paar Antworten finde/bekomme..........folgende situation:

bin mit meiner Frau seit 5 Jahren verheiratet und seit 7 jahren zusammen (verflixtes 7 Jahr) wir haben 2 kinder 5 und 1 1/2 jahre, wir haben vor 2 jahren ein haus gekauft und es stück für stück renoviert.
soweit - so gut

letzten Dienstag ist meine frau dann mit den beiden kindern ausgezogen, zu ihren eltern, die kinder bei der kiga abgemeldet und woanders wieder angemeldet, auch noch ok....

das eignetliche prbl. liegt darin, meine frau brachte 15.000 euro mit in die ehe, ich leider nix, desweitern bekamne wir von ihren eltern finanzielle unterstüzung, b.z.w ein schlafzimmer geschenkt, wert 6500 euro.

wie verhält sich dann jetzt bei einer scheidung? die schulden fürs haus liegen doch bei 50/50 oder ? desweitern möchte wissen, was ist mit dem geld das sie mitgebracht hat, muß ich ihr das zurückzahlen, und auch das geld der eltern ? oder zählt das als zugewinn ?

meine frau geht nicht arbeiten und möchte das auch nicht, sie möchte einfach zuhause bleiben, ist das so einfach duldbar ? oder muß sie wieder gehen ?

das kindergeld geht komplett auf ihr konto, mein reiner nettoverdienst liegt bei 2000 euro, desweitern habe ich sofort ihre bankvollmacht anuliert.

die dringende frage bleibt aber was ist mit dem geld das sie mitgebracht hat, muß ich ihr das zurückzahlen, und auch das geld der eltern ? oder zählt das als zugewinn ?

für eine antwort wäre ich sehr dankbar

lg

loeffela

01.03.2012 18:05 • #1


M
Hallo loeffella72,
sofort zum Anwalt.
Lass dich beraten und mach dich nicht verrückt.
Ich könnte dir natürlich zu dem Thema einiges sagen, aber ich kann dir keine Rechtsberatung geben, denn dies ist außerhalb meiner Kompetenz.
Deswegen : Gehe zum Anwalt, je eher um so besser!
Eins noch : Wenn deine Frau ausgezogen ist, musst du deine Steuerklasse ändern lassen. Sonst kommt eine dicke Rechnung.

Mike

01.03.2012 18:15 • #2


A


Geld das in die Ehe mitgebracht wurde zurückzahlen / Zugewinn?

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L
hi,

danke,

kannst mir ruhig einiges dazu schreiben, werde es auch nicht als rechtsberatung ansehen, sondern nur als deine meinung.Warum muß oder sollte ich die steuerklasse ändern, was für diecke rechnungen könnten dann kommen ?

01.03.2012 18:19 • #3


A
Zitat von loeffella72:
das eignetliche prbl. liegt darin, meine frau brachte 15.000 euro mit in die ehe, ich leider nix, desweitern bekamne wir von ihren eltern finanzielle unterstüzung, b.z.w ein schlafzimmer geschenkt, wert 6500 euro.

wie verhält sich dann jetzt bei einer scheidung? die schulden fürs haus liegen doch bei 50/50 oder ?


willkommen

das was vor der ehe da war, bleibt beim partner - falls es nachweise gibt dafür. schlafzimmer steht unter schenkung.

haus - ihr seid sicher beide im grundbuch und kreditvertrag,
daran hat also jeder seinen gleichen anteil.
wenn im grundbuch 50:50 steht - ist es so!

deine frau muss sich darum bemühen selbst für ihren lebensunterhalt aufzukommen, aber ihr habt noch kinder unter 6 jahren, dann kannst du damit rechnen, ihr unterhalt gewähren zu müssen. der selbsterhaltungs-betrag muss dir belassen bleiben.

lasse dich schnellstens gut beraten, dann bist du auf der sicheren seite und weisst, was auf dich zukommt und was dir bleibt.

01.03.2012 18:28 • #4


M
Zum Thema Steuerklasse :
http://www.rechtsanwalt-ehescheidung.de ... euerklasse

Es kommt immer drauf an, wie deine Frau agiert, dass kann ich schwer einschätzen.
DESWEGEN RECHTSANWALT AUFSUCHEN!

Als ich vor deinem Problem ( recht ähnlich ) im Jahr 2002 war, waren die Gesetze ein wenig anders als jetzt.

Die Kosten für die ETW 50-50 klar aber nur, weil wir beide unterschrieben hatten, und das Sponsoring ihrer Eltern ist nicht berücksichtigt worden.
Meine Ex-Frau musste nicht arbeiten gehen, weil die Kinder zu klein waren.
Aber wie gesagt, die Rechtssprechung hat sich geändert.

Mike

01.03.2012 18:29 • #5


M
Alena, sie soll sich bemühen.Schöne Worte der Rechtssprechung.
Und da fängt meist schon das Problem an.
Mit bemühen alleine bekommt man keine Arbeit.
Es ist schwer eine Arbeit zu finden. Die Kinder sind in der Kita oder Schule. Einen Arbeitgeber zu finden ist echt schwer. Vor allen dingen wenn man das ganze halbherzig angeht.

Wie gesagt, hier gibt es nur einen Tipp.

ANWALT AUFSUCHEN.

01.03.2012 18:33 • x 1 #6


A
Zitat von Mikel963:
Alena, sie soll sich bemühen.Schöne Worte der Rechtssprechung.
Es ist schwer eine Arbeit zu finden. Die Kinder sind in der Kita oder Schule. Einen Arbeitgeber zu finden ist echt schwer. Vor allen dingen wenn man das ganze halbherzig angeht.

Wie gesagt, hier gibt es nur einen Tipp.

ANWALT AUFSUCHEN.


klar mike, selbst wenn du als frau/mann (so wie es sich gehören sollte) die ärmel hochkrempelst, hat der arbeitgeber kein grosses interesse jemanden mit 2 kleinkindern einzustellen, da hat er schon fehlzeiten wegen der möglichen krankheiten u.a. auf der stirn, gehste teilzeit, geht das verdiente oft schon für KiGa und fahrkosten drauf.

seine kinder sind 5 und 1 1/2 jahre - wo soll das jüngste bleiben ?

01.03.2012 18:46 • #7


L
hi,


ws genau soll das heißen das was vor der ehe da war, bleibt beim Partner ein tv z.b ist klar, meine frage war auf das geld bezogen, von dem wir z.b ein auto gek. haben aber auch für die renovierung ausgegebn haben, muß ich dann 15.000 zusätzlich zahlen ?


wir stehen beide im grundbuch

was die kinder berifft, meine frau wohnt bei ihren eltern, ihre mutter ist mitte 50 und somit wohl fähig auf kleine aufzupassen, zumal das sie schon öfters getan hat, desweitern ist meine frau ja noch im mutterschutz, d.h vom arbeitgeber freigestellt, bis die 3 jahre rum sind und somit eigentlich unter vertrag, sie ging bevor wir nachwuchs bekamen halbtags arbeiten, das wäre ihr doch zumutbar, oder nicht ?


was würde passieren, wenn ich die rate fürs haus einstelle, sorich 3-4 monatsraten nicht mehr zahle, geht die bank dann an sie ? sie kann dann nicht zahlen, kommt es dann zur zwangsversteigerung ? wäre wünscdhenswert für mich

sorry, aber irgendwie biste als mann doch immer der benachteiligte ! sie ist gesund und könnte durchaus für sich selbst sorgen, das die kinder was brauchen, ok aber für sie, eigentlich ungern.

01.03.2012 19:42 • #8


A
Zitat von loeffella72:
hi,
ws genau soll das heißen das was vor der ehe da war, bleibt beim Partner ein tv z.b ist klar, meine frage war auf das geld bezogen,

sie ging bevor wir nachwuchs bekamen halbtags arbeiten, das wäre ihr doch zumutbar, oder nicht ?

was würde passieren, wenn ich die rate fürs haus einstelle, sorich 3-4 monatsraten nicht mehr zahle, geht die bank dann an sie ? sie kann dann nicht zahlen, kommt es dann zur zwangsversteigerung ? wäre wünscdhenswert für mich

sorry, aber irgendwie biste als mann doch immer der benachteiligte ! sie ist gesund und könnte durchaus für sich selbst sorgen, das die kinder was brauchen, ok aber für sie, eigentlich ungern.


ja, das meinte ich - es bleibt ihr geld - weil es schon vor der ehe da war - das wird dann mit angerechnet, bedacht.

wenn deine frau noch unter vertrag steht, brauchst du dir ja keine sorgen machen, dann wird sie ihren job weitergehen.
falls es reicht ihren unterhalt zu decken ist das ok, notfalls müsstest du vielleicht ihr gehalt aufstocken.

ob wirklich eine zwangsversteigerung das beste ist - kann ich nicht beurteilen - besser halte ich es zu versuchen den bestmöglichen preis zu erzielen. wenn du nicht zahlst - kann das einen rattenschwanz nach sich ziehen.

eine gute beratung ist unerläßlich weil nur da die verhältnisse genauer geklärt werden können. daraus kann man die beste lösung erzielen.

01.03.2012 19:54 • #9


M
Ja, als Mann bist du in dieser Gesellschaft der Geld Esel ohne echte Rechte.
Trotzdem rate ich dir dringend von ab die Raten einzustellen, der Bumerang kommt zurück und trifft dich um so härter.
Es ist vollkommen unwichtig, dass die Mutter aufpassen könnte. Verzettel dich da nicht, es kann sie keiner zu zwingen. PUNKT.

Das was ich gemacht habe ist, dass ich zur Bank bin, um ein paar Raten auszusetzen. Geld was man für einen Neuanfang immer brauchen kann.

Wenn der Frust ein wenig geschwunden ist, frag dich bitte ob das Haus vielleicht gehalten werden soll für die Kinder später.
Jetzt so nach vielen Jahren könnte ich mir selbst in den Hintern treten das ich es nicht gemacht habe.
Die Kinder können für die Situation nichts.
Das Geld von ihren Eltern wurde als Schenkung angesehen und somit war nichts mit zurück zahlen. Wird bei dir nicht anders sein.

01.03.2012 19:58 • #10


L
ok,


soll also heißen, ich muß ihr das geld wirklich wiedergeben.? aber dadurch entstanden doch auch zugewinne, wie z.b das auto, neue küche etc.

kann ich dann auch meine mehrkosten für 4,5 jahre in miete angeben ?
diese waren ja nunmal da - die mehrkosten meine ich -

ok, aber sie könnte den vertrag ja dann auch kündigen, weil fakt ist, sie möchte ein leben haben wie ihre mum, sie war auch nie arbeiten, ihr dad war beamter und dementsprechend war auch sein gehalt,ihre mum hatte glück !

nun möchte meine das auch - aber ich nicht !


deswegen der gedanke mit der zwangsversteigerung, sagen wir das haus hat ein wert von 150.000 und geht durch die zwangsversteigerung für 50.000 weg, dann haben wir beide jeweils 50.000 minus, dann müßte sie ja arbeiten gehen, es sei denn, sie will mit den schulden alt werden oder habe ich da irgendwo ein denkfehler ?

01.03.2012 20:05 • #11


A
mike

die schenkung der eltern war das schlafzimmer - das geld : hat sie mitgebracht - dann bleibt es ihrs - weil es kein zugewinn innerhalb der ehe ist.

01.03.2012 20:06 • #12


L
das probl. wird sein, das ich das haus alleine wohl nicht halten kann, geld für meine existens,unterhalt kinder+frau und noch die raten ?

wäre wohl ein wenig viel

01.03.2012 20:08 • #13


M
Alena, es ist bei mir anders ausgegangen.
Und das ist nun mal die Geschichte die ich erzählen kann.
Wie und warum ist mir da recht egal gewesen.
Ich kann hier erzählen aus meinen Erfahrungen.

Recht haben und Recht bekommen ist ein Unterschied.

01.03.2012 20:10 • x 1 #14


M
Zitat von loeffella72:
das probl. wird sein, das ich das haus alleine wohl nicht halten kann, geld für meine existens,unterhalt kinder+frau und noch die raten ?

wäre wohl ein wenig viel


Das erste ( auch wenn es leichter gesagt als gemacht ist ) Blutdruck senken und versuchen es erstmal sachlich zu sehen.
(ist schwer, ich weiß)
Anwalt aufsuchen!
Eventuell mit der Bank reden um ein paar Raten auszusetzen.
Anschließend das Gespräch ( nach dem der erste Frust weg ist) suchen mit der Frau.
Sachlich bleiben ( es geht um echte Werte ) und gemeinsam versuchen eine Lösung finden.

Der verletzte Stolz hat bei mir damals jedwede Lösung im Keim vernichtet.
Leider wird man immer erst dann weise, wenn das Kind im Brunnen liegt.

01.03.2012 20:17 • #15


A


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