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Habe ich Anspruch auf sein Geld?

A
Liebe Leute,

ich habe eine Frage an euch. Ich bin 10 Jahre verheiratet und seit 01.08. ausgezogen, weil mich mein Nochehemann betrogen hat.
In den 10 Jahren hatten wir kein gemeinsames Konto. Ich habe mein eigenes Konto und eigenes Geld verdient. Und er seins. Das Haus gehört ihm und abbezahlt. Alles andere hat er bezahlt. Auto, Nebenkosten, Versicherungen. ich habe alles für unser Kind bezahlt Kleidung, Schulsachen usw.
Lebensmittel haben wir abwechselnd eingekauft und Urlaube auch mal er und mal ich bezahlt.
Dadurch, dass er Unterhalt für sein Kind zahlen muss, haben wir die Steuerklasse so gewählt, dass ich V hatte und somit weniger verdiente.

Ich habe Zugriff auf sein Konto, wovon ich nie Gebrauch gemacht habe.
Ich bin jetzt so wütend auf ihn, weil er mich übelst betrogen und verletzt habe, und ich denke, ob ich Recht habe auf sein Geld. Wie seht ihr es? Kann ich Geld von seinem Konto abheben?
Rein rechtlich gesehen, ist es unser gemeinsames Geld?
Ich weiß auch, dass er mindestens seit Dezember für eine käufliche Frau Unmengen Geld ausgibt, es geht um 5 stelligen Betrag. es geht sogar soweit, dass er versucht, sie freizukaufen!

Habe ich Anspruch auf sein Geld?

19.09.2023 23:25 • #1


T
Zitat von alisa:
Habe ich Anspruch auf sein Geld?

Worauf du Anspruch hast, kann dir zu 100% korrekt nur ein Fachanwalt für Familenrecht beantworten. Vorher würde ich nicht eigenmächtig Gelder abheben und zweckentfremden. Nicht, dass du am Ende alles zurückzahlen oder sogar Strafe zahlen musst....

19.09.2023 23:36 • x 5 #2


A


Habe ich Anspruch auf sein Geld?

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Charla
@alisa
lasse dich umgehend von einem Rechtsanwalt für Familienrecht beraten, sofern du nur über ein zu geringes Einkommen verfügst kanst du vom zuständigen Amtsgericht einen Beratungsschein holen.
Es gibt einiges zu klären, z.B. ob du mit im Grundbuch eingetragen bist, wie der Zugewinn des Hauses in der Ehezeit zu schätzen ist, u.v.m.
Allgemein ist es auch egal wer wieviel verdiente und wer was bezahlt hat.
Allgemein wird in der Ehe auch alles, was erwirtschaftet wurde geteilt, sofern keine Gütertrennung vereinbart wurde.

Du kannst vom Kontogeld die Hälfte abheben, sollte er oder auch du aber Eigengeld und anderes Vermögen mit in die Ehe gebracht haben, gehört es diesem weiterhin und muss von jetztigen Vermögen abgerechnet werden, daher ist eine Beratung wichtig, damit du auf der sicheren Seite bist !

Es gibt also einiges zu beachten, deshalb ist ein Fachanwalt für Familienrecht unbedingt der richtige Ansprechpartner, bevor dein NM noch mehr Gelder in die Freierfrau ausgibt, auf das du evtl. Anspruch hast.

19.09.2023 23:46 • x 1 #3


VictoriaSiempre
Ist das der gleiche Mann wie aus Deinen Threads von 2012? Der, der parallel Dich und eine andere Frau geschwängert hat?

20.09.2023 00:15 • x 2 #4


A
@VictoriaSiempre ja. Das ist der ein und SELBE Mann.
Wir waren insgesamt 17 Jahre zusammen. Vor 13 Jahren hat er mich in meiner Schwangerschaft betrogen und parallel ein Kind gezeugt, für das er Unterhalt zahlt. Damals habe ich mich getrennt und mit meinem Baby ausgezogen. Ich habe uns aber doch eine 2. Chance gegeben und zurück gekommen, um nach 12 Jahren nochmals auf die Nase zu fallen. Diesmal hat er noch eine Schippe darauf gelegt....einfach unglaublich und unfassbar.

20.09.2023 06:42 • x 1 #5


A
@thegirlnextdoor vielen Dank für deine Antwort.

20.09.2023 06:44 • #6


A
@Charla vielen Dank. Mich ärgert, dass er sehr viel Geld für diese Frau aufgibt.
Er ist der Meinung, dass es sein Geld ist.

20.09.2023 06:46 • x 2 #7


Wurstmopped
Zitat von Charla:
Du kannst vom Kontogeld die Hälfte abheben

.... warum die Hälfte? Ich bin kein Jurist, was genau ist die Begründung?

20.09.2023 06:50 • x 1 #8


Charla
@Wurstmopped
es hängt mit dem Zugewinnausgleich und dem Vermögensausgleich von dem EG dessen Vermögen sich in der Ehe am meisten vermehrt hat zusammen, das kann der FachAnwalt genauer berechnen, deshalb schrieb ich allgemein denn es spielen viele Faktoren eine Rolle.
Weil der sich trennende, vorher sonst fast geizige EG in der Trennungsphase viel Geld ausgab wurde einer Bekannten geraten sich die Hälfte des Bargeldes zu sichern, alles, was bis zur Zustellung des Scheidungsantrages vorhanden, angeschafft und erwirtschaftet wird gehört beiden, das wird geteilt, Schulden, die gemacht wurden auch. Anfangsvermögen wird dabei berücksichtigt.

20.09.2023 07:28 • #9


Wurstmopped
Ich würde erst einmal die Finger von dem Konto lassen und den RA befragen.

20.09.2023 07:30 • x 4 #10


Sliderman
Zitat von Wurstmopped:
Ich würde erst einmal die Finger von dem Konto lassen und den RA befragen.

Es hat Fälle gegeben , da hat die Ehefrau das Konto leergeräumt und sogar noch überzogen und der Ehemann konnte nichts machen weil es keinen Diebstahl in der Ehe gibt.

20.09.2023 08:56 • x 3 #11


Wurstmopped
Zitat von Sliderman:
Es hat Fälle gegeben , da hat die Ehefrau das Konto leergeräumt und sogar noch überzogen und der Ehemann konnte nichts machen weil es keinen ...

Bestimmt, ich habe keine Ahnung was hier rechtlich möglich ist, daher würde ich nicht zum leerräumen raten.

20.09.2023 08:57 • x 1 #12


T
@Sliderman das stimmt leider nicht. Man kann nicht einfach das ganze Konto leer machen. Das hat durchaus rechtliche Konsequenzen. Das ist so sicher wie das Amen in der Kirche.
Ich bleibe dabei: unbedingt Fachanwalt befragen, abgesehen von diesem Rat bitte nicht an Tipps aus Internetforen orientieren wenn es um potenzielle Straftaten geht... das kann einen teuer zu stehen kommen.

20.09.2023 09:00 • x 1 #13


Sliderman
Zitat von thegirlnextdoor:
@Sliderman das stimmt leider nicht. Man kann nicht einfach das ganze Konto leer machen. Das hat durchaus rechtliche Konsequenzen. Das ist so sicher wie das Amen in der Kirche. Ich bleibe dabei: unbedingt Fachanwalt befragen, abgesehen von diesem Rat bitte nicht an Tipps aus Internetforen orientieren wenn es um ...

Auf jeden Fall einen Profi befragen und das sollte auch keine Aufforderung an die TE sein, das zu tun.
Ich bezog mich auf den Fall eines Freundes von mir, der von Montage nach Hause kam, Frau weg, Girokonto leergeräumt.
Originalzitat Ra : Es gibt keinen Diebstahl in der Ehe!

20.09.2023 09:11 • x 1 #14


Charla
@Sliderman

Zitat von Sliderman:
Es hat Fälle gegeben , da hat die Ehefrau das Konto leergeräumt und sogar noch überzogen und der Ehemann konnte nichts machen weil es keinen Diebstahl in der Ehe gibt.

was wech ist, ist wech, das Vermögen wird als gemeinschaftliches Eigentum betrachtet und bei Scheidung hälftig aufgeteilt, unter Berücksichtigung des Anfangsvermögens.

Auch hier gilt : Recht haben bedeutet nicht immer auch Recht zu bekommen.

20.09.2023 09:17 • x 1 #15


A


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