Zitat:Zitat aquarius2:
Gast2000
Ich glaube nicht, dass es so einfach ist, die Kinder dem Vater vorzuenthalten. Da gibt es ja auch Gesetze, die den Umgang regeln. Ich kenne es so, dass der die Wohnung erst mal behält, der die Kinder überwiegend betreut, wenn der Themenstarter als einziger von den beiden berufstätig ist stelle ich es mir schwer vor, die Kinder 24/7 an seiner Stelle zu betreuen.
Natürlich ist das vorenthalten der Kinder nicht in Ordnung. Aber, wenn er erst einmal ausgezogen ist aus dem Haus, sie die Schlösser ausgetauscht, er keinen Zutritt mehr hat und sie ihm den Zugang zu den Kinder total erschwert oder zunächst einmal verhindert, muss er seine Rechte erst einmal, ohne RA wird das schwierig, geltend machen. Ich rate dem TE dringenst fachkundigen Rat eines RA einzuholen.
Es geht darum, erst einmal die Betreuung der Kinder in ihrem Umfeld sicher zu stellen bis das Umgangs- und
Wohnrecht der Kinder, möglichst 50/50, geklärt ist. Leider sind Fehler die der TE bei der Trennung und danach macht mit möglichen negativen Auswirkungen für viele, viele Jahre, nicht oder nur bedingt behebbar.
Wer eine Affäre mit Lügen, hintergehen und betrügen eingeht, hat seine Beziehung/Ehe aufkündigt und sich willentlich gegen seine Ehe/Familie entschieden. Das beinhaltet auch die gemeinsame Wohnung bzw.
gemeinsame Haus zu verlassen. Dem Betrogenen ist es schlicht nicht zumutbar mit dieser Person noch
länger unter einem Dach zu leben.
Das mögliche Auffliegen, mit den möglichen Folgen, gehört zum Kick einer Affäre. Fliegt die Affäre dann
tatsächlich auf, darf der Fremdgeher genau das dann erleben und auskosten. Rechtfertigungen wie "ich
konnte nicht anders" sind versuchte Ausreden. Richtig ist "ich wollte nicht anders".
Ich halte erst einmal klare Kante fahren, dabei immer sachlich, freundlich und fair bleiben, für sinnvoll. Ob
nach einer Trennung eine Wiederannäherung nach einigen Monaten von beiden gewüscht wird, ist davon unbenommen und sollte nicht durch Überreaktionen bereits völlig verbaut werden.