Kurz zum Verfahren:
Im 1. Schritt bei Aufenthaltbestimmungsrecht/Umgangsrecht.
Wird das Jugendamt vom Gericht involviert und die Beistandschaft für das Kind beschlossen.
In der Zwischenzeit besuchen dich dann das Jugendamt und die Beistandschaft - sie unterhalten sich mit dir und dem Kind und schauen auf die Wohnsituation.
Dann die 1. Verhandlung:
Kommt es zu keiner Einigung, kommt es zu einem Vergleich, wo das Kind erstmal leben wird.
Dann beschließt das Gericht die Einholung eines Gutachten - 6 Monate sind angesetzt.... mit Verzögerung kann es auch über ein Jahr dauern.
Dann die 2. Verhandlung...
23.04.2025 19:46 •
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