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Handlungen nach der Trennung mit Depressionen

K
Kurz zum Verfahren:

Im 1. Schritt bei Aufenthaltbestimmungsrecht/Umgangsrecht.
Wird das Jugendamt vom Gericht involviert und die Beistandschaft für das Kind beschlossen.

In der Zwischenzeit besuchen dich dann das Jugendamt und die Beistandschaft - sie unterhalten sich mit dir und dem Kind und schauen auf die Wohnsituation.

Dann die 1. Verhandlung:
Kommt es zu keiner Einigung, kommt es zu einem Vergleich, wo das Kind erstmal leben wird.
Dann beschließt das Gericht die Einholung eines Gutachten - 6 Monate sind angesetzt.... mit Verzögerung kann es auch über ein Jahr dauern.

Dann die 2. Verhandlung...

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B
@Kenaz okay aber die derzeitige Wohnsituation ist ja immer noch zusammen, kann ich diese Schritte erst gehen wenn beide ausgezogen sind ?

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K
@Benutzer1000
So lange ihr zusammenlebt kommt ihr in gleichen Teilen für euer Kind auf. Du kannst aber bereits das Jugendamt involvieren und dich dort beraten lassen.
Ein Beratungsgespräch beim Anwalt kannst du auch machen, die Kosten für die Beratung musst du allerdings selbst tragen.

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