×

Lieber Forenbesucher,

wer bei uns Unterstützung sucht, soll sie finden, und wer helfen möchte, ist hier herzlich willkommen. Moderatoren und Mentoren begleiten das Forum und achten darauf, dass Beiträge respektvoll bleiben. Sachliche, tröstende, wohlwollende und empathische Beiträge sind ausdrücklich erwünscht, damit sich alle Mitglieder wohl fühlen. Abwertende oder verurteilende Inhalte haben hier keinen Platz.

1

Ich erkenne meinen EX nicht wieder

vicki
also so wie ich weiss ,ER MUSS sich selber abmelden ..so leid es mir für dich tut. Gesetzmässig, so mein letzter Stand der Sachlage, ist eine Unterschrift seinerseits erforderlich, was zudem mit einer gesetzlichen Ummeldung inne greift. laß dich im zweifelsfall von deinem hiesigen bürferbüro (einwohnerneldeamt) beraten.

lg

#16


hurt77
hmmm das wusste ich jetzt auch nicht werde mal im bürgerbüro nachfragen...finde das nicht in ordnung das er die option hat sich um-oder abzumelden wie es ihm jetzt passt..

#17


vicki
natürlich wäre das nicht in ordnung, jedoch hätte er kein anrecht darauf die wohnung bedingt durch diese anmeldung zu betreten, da ihr getrennt seit. das was du tun könntest, wäre in dem fall, wo er mit im mietvertrag steht, dem vermeiter zu erklären, das er nicht mehr dort wohnt. wenn er sich nicht ordnungsgemässig um meldet, macht er sich strafbar. sollte von ihm post weiter an diese adresse kommen, so kannst du diese dem breifboten mit dem vermerk (unbekannt verzogen) zurück geben.

#18