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Ich erkenne meinen EX nicht wieder

vicki
also so wie ich weiss ,ER MUSS sich selber abmelden ..so leid es mir für dich tut. Gesetzmässig, so mein letzter Stand der Sachlage, ist eine Unterschrift seinerseits erforderlich, was zudem mit einer gesetzlichen Ummeldung inne greift. laß dich im zweifelsfall von deinem hiesigen bürferbüro (einwohnerneldeamt) beraten.

lg

26.03.2012 16:15 • #16


hurt77
hmmm das wusste ich jetzt auch nicht werde mal im bürgerbüro nachfragen...finde das nicht in ordnung das er die option hat sich um-oder abzumelden wie es ihm jetzt passt..

26.03.2012 16:23 • #17


vicki
natürlich wäre das nicht in ordnung, jedoch hätte er kein anrecht darauf die wohnung bedingt durch diese anmeldung zu betreten, da ihr getrennt seit. das was du tun könntest, wäre in dem fall, wo er mit im mietvertrag steht, dem vermeiter zu erklären, das er nicht mehr dort wohnt. wenn er sich nicht ordnungsgemässig um meldet, macht er sich strafbar. sollte von ihm post weiter an diese adresse kommen, so kannst du diese dem breifboten mit dem vermerk (unbekannt verzogen) zurück geben.

26.03.2012 16:45 • #18




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