vicki
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also so wie ich weiss ,ER MUSS sich selber abmelden ..so leid es mir für dich tut. Gesetzmässig, so mein letzter Stand der Sachlage, ist eine Unterschrift seinerseits erforderlich, was zudem mit einer gesetzlichen Ummeldung inne greift. laß dich im zweifelsfall von deinem hiesigen bürferbüro (einwohnerneldeamt) beraten.
lg
lg