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Im Trennungsjahr zurück - sollen wir es nochmal wagen?

L
So jetzt ist ein Jahr nach der Trennung vergangen.
Ich muss sagen mir geht es besser als vor der Trennung.
Die menschliche Seele ist schon ein verrücktes Ding.
Nach einer Depression und unglücklich sein bin wieder der Alte.
Hätte ich nie gedacht, aber es gibt wohl ein Schalter im Kopf, der nach einer gewissen Zeit umgelegt wird.
Meine Tochter habe ich jetzt im 50/50 Modell und die Mutter macht schon Anflüge, ob ich sie nicht ganz nehme.
Das sagt mir doch alles über ihren wahren Charakter.
Ich bin Single mit Tochter und Katze.
Ich könnte schreien vor Glück.

Das schreibe ich für alle, die meinen ohne die ex kann ich nicht weiterleben.
Fu* off!

04.09.2017 11:33 • x 8 #61


fe16
@Lovehungry
zitat
Ich bin Single mit Tochter und Katze.
Ich könnte schreien vor Glück.

herzlichen Glückwunsch , von ganzem Herzen , du hast es gut erkannt
schreien befreit
und du hast wahrlich allen grund dazu
Lebe das leben

04.09.2017 11:37 • #62


A


Im Trennungsjahr zurück - sollen wir es nochmal wagen?

x 3


L
Moin
jetzt ist aus der 50/50 Regelung eine 100% Regelung zu meinen Gunsten geworden.
Ohne Jugendamt, Anwalt oder Gericht.
Einfach so.
Die Mutter hat kein Problem damit.
D.h. Ich bin jetzt Alleinerziehender Vater:-)
Meine ex verdient aber leider kaum Geld in ihrer selbstständig.
Und jetzt kommt es:
Sie möchte das Kindergeld gerne behalten.
Ich habe erstmal ja ja gesagt.
Schnell mein Kind umgemeldet und Kindergeld beantragt.
Einverständniserklärung der Mutter liegt vor.
Sie meinte ich könne das Kindergeld immer auf ihr Konto überweisen.
? Träumen kann man ja.
Jetzt meine Frage:
Meine Ex wird demnächst sehr sehr sauer auf mich sein.
Ich habe auch noch vor Unterhaltsvorschuss zu beantragen.
Könnte meine ex jetzt einfach so sagen, wenn das so ist möchte ich das Kind wieder zurück.
Termin beim Anwalt und Jugendamt habe ich schon.
Wie ist eure Meinung zu meinem Vorhaben?

17.09.2017 18:20 • x 1 #63


SuzyW
Von wen möchtest du Unterhalt? Von deiner Frau, die, wie du schreibst, kaum Geld verdient?

17.09.2017 18:54 • #64


Sabine
Ich lese hier dann mal mit. Nur muss ich das auch reinschreiben, damit ich es immer angezeigt bekomme.

Ich denke auch, das ein jedes Kind seine Mutter braucht. Egal, wie du es aus deiner Position betrachtest, es geht um das Kindeswohl. Wie würdest du als Kind es sehen? Abgesehen von den finanziellen Umständen, denn da kann ein Kind nichts dran ändern.

Gehe, bevor du zu einem Anwalt gehst, zu sowas wie die Awo, was dir Tanja schrieb. Mach dich richtig schlau und versuche auch andere Sichtweisen anzunehmen.

18.09.2017 16:43 • x 1 #65


kaaaaa72
Ich schließe mich mal an.
Schon über das Wechselmodell würde ich mich freuen aber das wird wohl nichts werden.

Freut mich für dich wenn es denn funktioniert.

18.09.2017 17:02 • #66


A
Das kind lebt nun beim Vater und wie es scheint war es auch der Wunsch des Kindes.

So wie jeder alleine erziehenden Mutter, steht das Gleiche auch einem Vater mit Kind zu,

Sie muss eben richtig und viel arbeiten, so wie zig betroffene Unterhaltzahler.

Sich ewig auf Unterhaltszahlungen auszuruhen ist nicht.

Mach dein Ding.. sicher dir jeden Schritt zuvor ab und gehe ihn.

Alles liebe von mir..
Stay tuned

18.09.2017 21:32 • x 2 #67


G
Zitat von Lovehungry:
Moin
jetzt ist aus der 50/50 Regelung eine 100% Regelung zu meinen Gunsten geworden.
Ohne Jugendamt, Anwalt oder Gericht.
Einfach so


Sicher nicht einfach so . Wird schriftlich fixiert wie alles andere auch .

Zitat:
Die Mutter hat kein Problem damit.
D.h. Ich bin jetzt Alleinerziehender Vater:-)


Mit einer 14 Tage Woe Regelung meinst du ne , so wie im umgekehrten Fall oft üblich ist .

Zitat:
Meine ex verdient aber leider kaum Geld in ihrer selbstständig.
Und jetzt kommt es:
Sie möchte das Kindergeld gerne behalten.
Ich habe erstmal ja ja gesagt.


Das ist weder deine noch ihre Entscheidung wer was behält

Zitat:
Schnell mein Kind umgemeldet und Kindergeld beantragt.
Einverständniserklärung der Mutter liegt vor.
Sie meinte ich könne das Kindergeld immer auf ihr Konto überweisen.
? Träumen kann man ja.


Überweisen?
Kigeld bekommt ja der , bei dem das Kind lebt . Also dann aktuell du . Das wird aber bei ihr auf den Unterhalt angerechnet ( = Überweisung , wenn du das so sehen
magst )

Zitat:
Jetzt meine Frage:
Meine Ex wird demnächst sehr sehr sauer auf mich sein.
Ich habe auch noch vor Unterhaltsvorschuss zu beantragen.


*Kopfkratz* , den Vorschuß bekommst du vom Amt , nicht von ihr .

Zitat:
Könnte meine ex jetzt einfach so sagen, wenn das so ist möchte ich das Kind wieder zurück


Ihr hattet bisher 50/50 , was meinst du mit *zurück* .
weder du noch sie können da einfach so iwas dran ändern .

Zitat:
Termin beim Anwalt und Jugendamt habe ich schon.
Wie ist eure Meinung zu meinem Vorhaben?


Klingt irgendwie komisch das ganze . Anwalt / JA ist ja grundsätzlich nix verkehrtes , du hast aber nicht vor da jetzt einen finanziellen Kleinkrieg zu beginnen ?

Die Rollen sind da jetzt praktisch vertauscht bei euch . Inwieweit sie Unterhalt zahlen kann/muss , hängt wie immer von den Einkünften ab .

Wie machst du das denn jetzt betreuungstechnisch , wenn das Kind nun immer bei dir ist ?

18.09.2017 22:52 • #68


L
So liebes Forum.
Das Leben ist wirklich eine Achterbahn.
Nach Depression vor 2 Jahren, bin ich jetzt so stark und selbstbewusst wie noch nie in meinem Leben.
Ich kann jetzt nur sagen. Dont worry be happy.
Bin immer noch Single, aber trotzdem zufrieden.
Ich warte einfach bis mir die richtige begegnet. Solange habe ich meinen Spaß und genieße mein Leben mit Urlauben und meiner Tochter.

Auf eines ist Verlass, die Sonne scheint auch nach langer Dunkelheit wieder.

Tipp für das angeschlagene Selbstbewusstsein:

Meldet (Männer) euch bei Facebook an und sucht nach Asian Dating Portals.

Schreibt da einen netten Post mit eurem Foto.
Nach einer Stunde habt ihr 100 und mehr hübsche Mädchen und Frauen die euch toll finden.
Bei mir waren es über 1000

Ich weiß man muss vorsichtig sein. Auch da gibt es schwarze Schafe.
Niemals Geldforderungen nachgehen auch bei einer noch so rührseligen Story.

Denk immer dran du bist nicht der einzige Mann auf der Welt.

Aber man kann toll mit Ihnen kommunizieren.
Englisch Voraussetzung!
Auch live per video chat.

Also bevor ihr glaubt eure verlassene Frau ist die einzige auf der Welt, die ja so toll war.
Fuk o..!
Nein, die Welt ist voll mit tausenden viel hübscheren Frauen.

Also habt Spaß und genießt von richtig hübschen Frauen umgarnt zu werden.

22.02.2018 06:27 • x 2 #69


K
....und für die Frauen:

Ist Euer Selbstbewusstsein angekratzt, sucht Euch bedürftige Männer aus Afrika. Die erzählen Euch jeden Schmalz, den Ihr hören wollt. Es gibt auch bestimmt ein paar ehrliche darunter und sie sollen ja riesige Pieeeeep haben.

So habt Ihr was fürs Ego, fürs Herz für den S. und nebenbei schenkt Ihr auch gleich 1000 Männern die Hoffnung auf ein besseres Leben!

Win/Win! Auf jeden Fall!

Dein Vorschlag ist so abgrundtief sch*iße und ich hoffe, es ist nicht Dein Ernst.

22.02.2018 06:52 • x 5 #70


E
Wäre ich selbstbewusst und in meiner Mitte, habe ich ein solches Portal gar nicht nötig. Weder das eine noch das andere.

Dann umgarne ich mich selber und mir reicht es tatsächlich.

Ich freue mich, dass der TE die Trennung überwunden hat. Insgesamt fehlt noch ein kleines Fitzelchen zum Ganzwerden.

22.02.2018 06:58 • x 1 #71


K
Mir egal, wie jemand sein Ego aufpoliert, aber ein öffentlicher Nutzt die Mädels aus Asien, aber gebt ihnen kein Geld-Aufruf ist menschlich echt unter aller Kanone.

Ich wäre zu gern dabei, wenn jemand Deiner Tochter die Vorzüge ausländischer Menschenverkaufsplattformen im obigen Sinne anpreist.

22.02.2018 07:30 • x 1 #72


H
Zitat von Lovehungry:
Sie meinte ich könne das Kindergeld immer auf ihr Konto überweisen.
? Träumen kann man ja.


Coole Aussage !

Zitat von Lovehungry:
Ich habe auch noch vor Unterhaltsvorschuss zu beantragen.
Könnte meine ex jetzt einfach so sagen, wenn das so ist möchte ich das Kind wieder zurück.
Termin beim Anwalt und Jugendamt habe ich schon.


Das Wohl des Kindes hat natürlich oberste Priorität und diesbezüglich wirst du vom Anwalt bzw. vom Jugendamt die entsprechenden Antworten erhalten. Kurzum, diese Termine zu beantragen war der einzig richtige Weg.

VG Holzer60

22.02.2018 07:42 • x 1 #73


A


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