Zitat von Sumsi62: aber es könnte durchaus andere Probleme geben.
Selbstverständlich - der Beschwerdeausschuss der Ärztekammer muss ja schließlich auch beschäftigt werden.
Vielleicht solltest Du zur Abwechslung mal recherchieren, wie hoch die Quote von Beschwerden ist, die bereits diese Eskalationsstufe nicht schaffen.
Ich sehe da durchaus schon Tendenzen zu den Verhältnissen in den USA, wo z.B. in Krankenhäusern Anwälte bereits regelrecht auf der Lauer liegen, um sich eine goldene Nase daran zu verdienen, wenn sie Patienten/innen dazu bringen können, Ärzte/innen für den kleinsten Anflug von Fehlverhalten zu verklagen.
Zitat von Sumsi62: Die gesetzliche Lage
Die Berufsordnung ist kein Gesetz - das wollen wir mal klar feststellen.
Und im StGB findet sich keine gesetzliche Grundlage für das hier angeblich vorliegende Fehlverhalten.
Es geht, wenn überhaupt, um den schwammigen Begriff des "Standesrechts" oder des "standeswidrigen Verhaltens". Das betrifft dann übrigens auch die im vorigen Absatz genannten Anwälte ...
Zitat von Sumsi62: beendet man das Verhältnis, kam es bereits vor, dass PatientInnen eine Strafanzeige erstatteten, um sich zu rächen.
Und wieder einmal: Man unterschätze nie die Macht der Kränkung.
Eine Anzeige führt zunächst mal nur zu einem Ermittlungsverfahren. Dieses kann aus bestimmten Gründen wieder eingestellt werden und außerdem gilt der Beschuldigte bis zum Beweis des Gegenteils als unschuldig. Im Zweifelsfall steht es Aussage gegen Aussage.
Zitat von Sumsi62: Wird der/die betroffene Arzt oder Ärztin freigesprochen, drohen neben Rufschädigung öffentliche Bloßstellung.
Ist halt der selbe Käse, der auch in anderen Bereichen passiert: Mama ist mit der Sorgerechtsregelung nicht zufrieden und zeigt Papa wegen angeblicher Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung an. Es folgt ein mehr oder weniger aufwendiges Strafverfahren. Papa wird zwar freigesprochen, kriegt aber privat und beruflich kein Bein mehr auf den Boden. Motto: Es bleibt trotzdem immer was hängen ...