Zitat von hepon: Kann ich die Rückführung noch einklagen ?
Wohin soll euer Kind denn rückgeführt werden? Da du die Wohnung aufgegeben hast, ist das in jedem Fall hinfällig, da die Kontinuität, die das Hauptargument für eine Rückführung ist, keinesfalls gewahrt werden kann. Auch sind neun Wochen schon eine lange Zeit, bis dir auffällt, dass das Kind mit der Mutter weg ist. Vorher scheint es dich ja nicht gestört zu haben.
Zitat von hepon: Heute kam der Zettel vom JobCenter, da meine Ex ALG 2 beantragt hat, die möchten wissen, was ich für Einnahmen usw. habe.
Du hast eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit, um den Unterhalt für euer Kind zu erwirtschaften. Es reicht nicht, dass du mit deinem Minijob ganz happy bist, euer Kind benötigt auch finanzielle Unterstützung zum Leben. Das ist deine Verantwortung. Wovon habt Ihr denn während der Partnerschaft gelebt, hattest du einen festen Job, was ist mit dem passiert? Schau, dass du zumindest den Mindestunterhalt erwirtschaften kannst. Für den Betreuungsunterhalt für deine Ex wirst du vermutlich absehbar nicht leistungsfähig sein.
Zitat von hepon: Geld für das Kind habe ich meiner Ex gegeben, mal mehr mal weniger, sodass es genug ist für das was halt für das Kind nötig ist. Ich weiß auch dafür gibt es eine gesetzliche Regelung, nun eins nach dem anderen.
Das Jobcenter hat dich ab diesem Monat in Verzug gesetzt. Das Geld, das du deiner Ex zusteckst, ohne dass es als Kindesunterhalt deklariert ist, gilt als verbraucht. Rechne aus, was deiner Ex an Unterhalt zusteht -zumindest den Mindestunterhalt für das Kind- und überweise das Geld offiziell mit dem Vermerk "Unterhalt für Schnuckimausi für Monat yx. Ansonsten läufst du Gefahr, nochmal zahlen zu müssen. Diesmal an das Jobcenter.
Bezüglich der Betreuung eures Kindes, wende dich an eine Beratungsstelle, die zwischen euch Eltern vermitteln kann. Überlege dir genau, welche Betreuung du leisten kannst. Wo wohnst du denn nun, hast du eine eigene Wohnung oder lebst du bei deinen Eltern? Wie hast du euer Kind denn bisher betreut, abgesehen von Spielplatzbesuchen?
Zitat von hepon: Wenn sie die Zeiten auch akzeptieren muss, ist es wirklich schwierig. Wenn sie sich querstellt wird es dann alle 14 Tage?! Und wenn wir uns bei der Regelung alle 14 Tage, über WhatsApp einigen, das ich das Kind am Abend in der Woche mal so abhole, würde ich eigentlich (obwohl von ihr über WhatsApp bestätigt) nicht gesetzeskonform handeln ?!
Das Kind kann nicht immer beim Papa bleiben, da es zu jung ist?! (es muss ja nicht gestillt werden oder so..es gibt nichts was ich dem Kind nicht auch geben kann)
Also lebt es bei der Mama und Papa holt ab und zu ab ?! Anders rum geht es nicht ?!
Es ist alles möglich, vorausgesetzt, Ihr Eltern findet eine Einigung. Sollte das nicht der Fall sein, wird in letzter Instanz ein Gericht entscheiden, wie die Umgangsregelung ausschauen wird.