×

Lieber Forenbesucher,

wer bei uns Unterstützung sucht, soll sie finden, und wer helfen möchte, ist hier herzlich willkommen. Moderatoren und Mentoren begleiten das Forum und achten darauf, dass Beiträge respektvoll bleiben. Sachliche, tröstende, wohlwollende und empathische Beiträge sind ausdrücklich erwünscht, damit sich alle Mitglieder wohl fühlen. Abwertende oder verurteilende Inhalte haben hier keinen Platz.

171

Kindsvater loslassen

Blindfisch
Aber mal ganz ehrlich! Vereiratet, einen Freund nebenbei der dich dann auch noch schwängert. Jetzt mal schauen woher die Kohle kommt. Denkt dabei auch mal jemand an das Kind? Ich kann nur noch den Kopf schütteln....

x 9 #16


E
Nochmal ich möchte keinen Unterhalt.
Ich weiß wie die rechtliche Situation ist.

Ich möchte eigentlich versuchen den Freund loszulassen, was mir nicht gelingt.

#17


A


Kindsvater loslassen

x 3


Blindfisch
Zitat von Evche17:
Ich möchte eigentlich versuchen den Freund loszulassen, was mir nicht gelingt.

Welche Rolle spielt denn dein Mann dabei?

x 1 #18


E
Mein Mann liebt das Kind wie sein eigenes.

Er ist ein toller Vater.

Mein Herz hängt leider an dem Freund

#19


Deceived_m
Jetzt muss erstmal das Kind im Vordergrund stehen. Da müssen persönliche Belange zurückstehen. Der Rest wird sich dann mit der Zeit gut richten.

x 3 #20


E
Natürlich das Kind steht im Vordergrund.

Deshalb will ich ihn ja loslassen aber ich schaffe es nicht.

#21


S
Liebes Evche,

ich lese es so, dass der leibliche Kindsvater Dich losgelassen hat?

Wie ist Deine Beziehung zu Deinem Mann?

#22


Gwenwhyfar
Wir haben das alles schon durchgekaut. Du hast kein Recht auf Kindesunterhalt zu verzichten, da er dem Kind zusteht.

Die ganze Show ist so unterirdisch, die Familienaufstellung dazu würde ich gern mal sehen. Sowas belastet massiv.

x 6 #23


E
Ich bin mir nicht ob mein Freund mich losgelassen hat….

Er agiert da sehr subtil und passiv hat vermutlich Angst vor Unterhalt.

Aktiv hat er mich seit 3 Monaten nicht kontaktiert

#24


Blindfisch
Du hängst also noch an deinem Freund während der Ehemann brav zu Hause ein fremdes Kind betreut. Der spielt da auch noch mit? Ich komme aus dem kopfschütteln gar nicht mehr raus. Ich hoffe dein Mann wacht ganz schnell auf! Du liebst ihn doch gar nicht geschweige denn hast du Respekt vor ihn. Selbst wenn du es schaffst deinen Freund loszulassen, steht in Zukunft ein anderer Typ auf der matte. Dein Mann hat es ja schon einmal durchgehen lassen.

x 3 #25


S
Zitat von Gwenwhyfar:
Du hast kein Recht auf Kindesunterhalt zu verzichten, da er dem Kind zusteht.

Ich kenne mich da rechtlich nicht aus...gilt dies auch, obwohl das Kind vom Gesetz her ehelich geboren ist und der Ehemann die Vaterschaft anerkannt hat?

#26


Blindfisch
Der Ehemann ist automatisch der gesetzliche Vater.

x 5 #27


P
Zitat von Evche17:
Mein Mann liebt das Kind wie sein eigenes.

Er ist ein toller Vater.

Mein Herz hängt leider an dem Freund


Ach Mensch.

Zitat von Evche17:
Ich bin mir nicht ob mein Freund mich losgelassen hat….


Er hat dich blockiert.
Hat gesagt er will keinen Kontakt.
Du bist mehrfach übergriffig gewesen.
Hast ihn mehrfach angelogen, alleine beim Kind.
Und am Ende bist du sogar zu seiner Mutter gefahren und hast diese belagert.
Obwohl er dir mehrmals gesagt hat, dass er seine Ruhe will.
Nicht ohne Grund hast du Angst vor der Polizei.

Es ist ziemlich eindeutig, dass er keinen Kontakt will. Und ich weiß sowas klingt doof im Nachhinein, aber: selber schuld.
Was hast du denn gedacht wie die ganze Nummer weitergehen wird?
Selten sowas weltfremdes gelesen.

Du kannst von gewaltigen Glück reden, dass dein Mann dich nicht hochkant rausgeworfen hat und sogar noch ein so guter Vater für ein Kind sein möchte von dem er weiß, dass es nicht seins ist.

Ist dir eigentlich klar wie viel das wert ist? Hast du eine Vorstellung davon wie viele Frauen da draußen einen Mann suchen würden, der für sie und ihr Kind da ist?
Und du schwärmst wie ein Teenager einen Menschen hinter her der dir mehrmals gesagt hat, dass er nichts mehr von dir will...

Zitat von Blindfisch:
Denkt dabei auch mal jemand an das Kind?




Glücklich

x 12 #28


Blindfisch
§ 1600b Abs. 1 BGB innerhalb einer Frist von 2 Jahren möglich. Die Frist beginnt mit der Kenntnis über Umstände, die Zweifel an der Vaterschaft begründen – nicht mit der Geburt des Kindes. Es ist also möglich, eine Vaterschaft auch nach 10 Jahren anzufechten.30.10.2023

#29


Winza
Warum bezeichnest du ihn noch als deinen Freund?

x 1 #30


A


x 4