Zitat von Arnika: Da zahlen alle ein
Naja...alle...wir haben schon ein zwei Klassensystem...alle sind nicht alle.
Zitat von Arnika: damit am besten
Für wen am besten?
Zitat von Arnika: Und das gilt nicht für, ich bin grad mal alleinerziehend, sondern für „ich bin krank.“
Das gilt für die, die es brauchen. Die Krankenkasse prüft die Ansprüche.
Im Normalfall gilt es für Menschen mit sehr kleinen Kindern, die entweder alleinerziehend oder vorübergehend alleinerziehend sind.
Was sie ist. Dementsprechend kann sie ihren Fall prüfen lassen. Das hat mit dem Jugendamt gar nichts zu tun.
Meine Empfehlung bleibt: bei der Krankenkasse anrufen und prüfen lassen, ob ihr Unterstützung zusteht und wenn es ihr zusteht, dann soll sie es bekommen. So funktionieren Versicherungen.
Zitat von Arnika: Und wenn sie sich trennt und hat bereits offiziell kundgetan, sie kann es alleine nicht, hat sie wieder das Jugendamt vor der Tür bzw. bzgl. Sorgerecht nicht der Brüller.
Hast du viel Erfahrung mit dem Jugendamt?
Das Jugendamt verhandelt nicht das Sorgerecht.
Aber der Tipp ist gut: in den ersten 3 Lebensjahren haben alle Eltern den Anspruch auf eine kostenlose Familienhilfe. Das Wissen die meisten nicht. Hier kannst du dich zusätzlich informieren
https://verwaltung.bund.de/leistungsver...0009080000Der Anspruch entsteht allein dadurch, dass das Kind jünger als 3 Jahre ist.
@NineN vielleicht ist das auch eine Idee, um zusätzlich Ressourcen zu generieren?