Zitat von BernhardQXY:@Herakles Seid mir nicht böse, aber Dieter Nuhr hat sehr oft Recht. Mit der Trennung ist Trennungsunterhalt bis zu Scheidung ein Thema und dazu bedarf es zwei Vorraussetzungen. Ehe und Bedürftigkeit eines Partners. Und aus diesem unwissend heraus ist der Tipp Geldhahn zudrehen sehr oft einfach falsch.
Trennungsunterhalt gibt es in der Regel nur ab einer bestimmten Dauer der Ehe (mindestens zwei Jahre, glaube ich), das hat nicht immer mit Bedürftigkeit zu tun und wenn man sich nicht außergerichtlich einigt, dann entscheidet oft das Gericht und es kann in jede Richtung gehen.
Ich würde auf keinen Fall vorab Trennungsunterhalt zahlen und natürlich den Geldhahn (falls die Frau Zugriff auf ein gemeinsames Konto hat, auf dem vor allem das Einkommen des Mannes eintrifft) abdrehen und danach alles in Ruhe regeln. Ja, man muss auch nachträglich Trennungsunterhalt aber dem Tag der Trennung zahlen aber wie schon erwähnt, es kommt auf das Verhandlungsgeschick und wenn man sich nicht einigen kann, natürlich auf die Gerichte an.
Ich war 28 Jahre verheiratet und wir streiten immer noch, bald geht es wohl deshalb vor Gericht. Bei uns ist es umgekehrt: Meine Frau muss mir Unterhalt zahlen, weil sie nun mal das 5x (2020) verdient hat. Die Jahre davor ähnlich. Sie wehrt sich natürlich mit Händen und Füßen dagegen aber so einfach ist das nicht. Das Gericht wird wohl entscheiden müssen.
Also: Auf keinen Fall vorher etwas zahlen und abwarten aber den (möglichen) Unterhalt von einem Anwalt berechnen lassen und sicherheitshalber "zurücklegen", damit es bei einer Gerichtsentscheidung keine bösen Überraschungen gibt.
Für den Zahlungspflichtigen ist es sinnvoll sich möglichst schnell zu einigen, da der Trennungsunterhalt bis zur Durchführung des Scheidung bezahlt werden muss. Somit kann es passieren, dass man selbst für fünf Jahre Scheidungsdauer (so etwas gibt es wirklich, wenn es kompliziert ist) Trennungsunterhalt zahlen muss und das kann eine gigantische Summe werden.
Besser: Eine außergerichtliche Einigung, dann sind in der Regel nur 12 Monate Trennungsunterhalt fällig, wenn die Scheidung schnell läuft und das Risiko ist überschaubar.