BernhardQXY
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schreibe bitte ein Ereignisprotokoll.
Datum, ereignis, Kontaktperson, Zeugen.
Im Prinzip hat deine RA recht: Solange der RA der Trulla böse Briefe schreibt, ist alles okay. Aber: Er kann zum einen einen Mahnbescheid beantragen. Das Ding ist enorm praktisch, weil es schnell geht und ohne größere Hürden gemacht werden kann. Aber: Eine Prüfung auf Rechtmäßigkeit der Forderungen nimmt das Gericht nicht vor. Das heißt, auch die unsinnigesten Forderungen kann man da auflisten. Unternimmst nach zustellung eines solkchen Bescheid nichts, entsteht daraus ein Titel wonach im Nachgang ein Vollsreckungsbescheid erstellt werden kann. Und dann kann der Besitzer einen Gerichtsvollzieher losschicken.
So etwas abzuweheren ist eigentlich nicht schwer- man muss offiziell widersprechen- wie steht im Bescheid.
Da müsst ihr, die RA und DU ein Auge drauf haben.
Und er kann prinzipiell klagen. MMn würde die aber mit Pauken und Trompeten verloren werden, aber man weiß ja nie.
In einem solchen Fall hilft so ein Ereignisprotokoll sehr, auch wenn Du selber die Trulla auf Unterlassung verklagst.

Herr...lass Hirn vom Himmel regnen....Trulla kennt wirklich keine Grenzen und ihr RA schreibt für sie wirklich jeden sch. solange die Euros fliessen....unglaublich....Entschädigung für den EM, der ihr abspenstig geworden ist
Trulla toppt es immer noch.....