Zitat von Tee-Freundin: Das Geld würde ich auch aus dem Schließfach nehmen.
In Prinzip ist aber nun mal so: In einer Ehe gibt es kein "Mein" und kein "Dein". Es gibt "Unser"
Und wenn es dahingehend keinen Ehevertrag gab, läuft es nun mal so, dass alles, was in dieser Ehe gemeinsam erwirtschaftet wurde, im Trennungsfall geteilt wird. Einkommen.. und Pflegegeld gilt als Einkommen und gehört nun mal mit dazu.
Wenn ihr Ex Mann sein Geld für Autos ausgegeben hat, bekommt die TE die Hälfte von den Autos ab. Wenn der Mann das Geld gespart hätte, würde ihr auch die Hälfte zustehen.
Natürlich ist es nahe liegend, der TE zu raten, das Geld verschwinden zu lassen. Aber wir können das drehen und wenden, wie wir wollen. Es wäre nicht im Sinne von Recht und Gesetz. Es ist das gleiche Recht, was der TE Scheidungsunterhalt zubilligt. Und durch solche Aktionen könnte sie ihr Anrecht darauf verlieren.
Im Klartext: Die TE sollte mit ihrer Anwältin sprechen und sich beraten lassen, was sie darf und was sie nicht darf. Und wenn sie dann Geld verschwinden lässt, was sie eigentlich mit ihrem Mann teilen müsste, sollte ihr schon klar sein, dass sie schon wissen sollte, was sie da tut und das es eben auch Konsequenzen haben kann, sollte das auffliegen.
Das ist meine Meinung dazu.