EineMitleserin
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Kannst total stolz auf ihn sein (und dir auf die Schulter klopfen, denn vom Vater hat er diese Courage offensichtlich ja nicht).
EineMitleserin
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nimmermehr
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Anaria
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Zitat von Sorgild:und Pflegegeld gilt als Einkommen und gehört nun mal mit dazu.
Sorgild
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Zitat von Anaria:Nein, Pflegegeld zählt nicht als Einkommen, muss nämlich auch nicht versteuert werden. Pflegegeld ist eindeutig eine Aufwandsentschädigung für den Pflegenden.
BernhardQXY
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nimmermehr
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Zitat von BernhardQXY:Das Problem was ich sehe, steht im § 1374BGB: (2) Vermögen, das ein Ehegatte nach Eintritt des Güterstands von Todes wegen oder mit Rücksicht auf ...
Tisiphone
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Zitat von nimmermehr:Welches Problem siehst Du da? Das Anfangsvermögen ist das, was derjenige in die Ehe eingebracht hat und was vom Gesamtvermögen am Ende zu seinen ...
BernhardQXY
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Zitat von nimmermehr:Welches Problem siehst Du da?