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Mann will Trennung wegen Nachbarin? Keine Gefühle mehr

B
Wie gesagt, mir persönlich ist es wurscht mit dem Geld und ja: in meinem Querverweis ging es um die Frage was mit dem Taschengeld sei, wenn der eine das Geld ausgibt und der andere das Geld spart. Da offensichtlich keiner den Querverweis las:
Hier die Frage:
Zitat:
Sehr geehrte Damen und Herren,

mein Mann (berufstätig) und ich (nicht berufstätig), zwei gemeinsame Kinder im Vorschulalter zahlen uns von unserem gemeinsamen Konto monatlich jeweils ein Taschengeld auf unsere privaten Konten. Während mein Mann alles ausgibt, spare ich das meiste. Was würde bei einer Trennung mit meinem gesparten Geld passieren? Kann ich das Geld für mich selbst behalten oder bedarf es dafür einer schriftlichen Form dieser Vereinbarung?

. Hier die Antwort:
Zitat:
Sehr geehrte Ratsuchende,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:
Wenn Sie im Güterdstand der Gütergemeinschaft [Später korrigiert auf Zugewinngemeinschaft] leben bedeutet dies, dass ein Zugewinnausgleich bei einer Scheidung stattfinden wird.

Dabei wird Ihr Angangsvermögen mit Ihrem Endvermögen verglichen und das Plus, das Sie während der Ehe erwirtschaftet haben, fällt leider in den Zugewinn. Dazu gehört auch ein Taschengeldsparbuch, das SIe während der Ehe angespart haben.

Wenn Ihr Mann alles ausgibt, hat das den Vorteil, dass er sein Geld später nicht teilen muss, Sie aber schon.

So. Dies steht im diametralen Gegensatz zu den Aussagen der Anwältin der TE.
Edit.
Wen zwei Anwälte mir diametral auseinanderliegende Antworten geben frage ich persönlich nach. Das war mein Hinweis, nicht mehr nicht weniger.

08.06.2021 21:41 • #676


Sabine
Was möchtest du beweisen?

08.06.2021 21:44 • x 2 #677


A


Mann will Trennung wegen Nachbarin? Keine Gefühle mehr

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Zitat von Isely:
Nein , dass glaube ich nicht...

08.06.2021 21:45 • #678


B
Zitat von Sabine:
Was möchtest du beweisen?

Meinst Du mich? Gar nichts. Ich wollte nur begründen, warum ich so penetrant war.

08.06.2021 21:46 • x 1 #679


P
... und diese aktuelle Diskussion ist ein Paradebeispiel dafür, warum es Gerichte gibt und viele Streitfälle dort verhandelt werden. Man kann so einiges so oder so auslegen.

Wann endet die Zeit für den ehelichen Zugewinn - ab offizieller Trennung oder ab Scheidung?

08.06.2021 21:47 • x 4 #680


B
Zitat von alleswirdbesser:
u bist nun mal nicht der Mann von Aida und musst ihr nicht erklären wie offen, fair und ehrlich du bist. Ihr Nochehemann ist es definitiv nicht. Punkt! Er hat noch weniger verdient, als das, was Aida die ganze Zeit für ihn geleistet hat. Wie abwegig ist es eine Affäre zu pflegen während die eigene Ehefrau seine eigene Mutter pflegt? Was ist er für ein Mensch?

Kein guter. Tretet aber doch nur mal experimentell zurück, und durchdenkt nur einmal die eigene Position.

08.06.2021 21:47 • #681


B
Zitat von Perzet:
Wann endet die Zeit für den ehelichen Zugewinn - ab offizieller Trennung oder ab Scheidung?

Maßgeblicher Stichtag für die Zugewinnberechnung ist heute grundsätzlich gemäß § 1384 BGB der Tag der Zustellung des Scheidungsantrags. Seit dem 31.08.2009 kommt es dagegen gemäß § 1384 BGB bei der Zugewinnberechnung allein auf den Zeitpunkt der Zustellung des Scheidungsantrags gemäß § 1384 BGB an (Stichtagsprinzip). In Ausnahmefällen kann jedoch gemäß § 1385, 1386 BGB ein vorzeitiger Zugewinnausgleich durchgeführt werden - der Stichtag wird dann vorverlegt.
Das trennungsdatum ist dennoch wichtig- verprasst einer der beiden gezielt Vermögen, so kann das ab dem Zeitpunkt der Trennung böse enden.

08.06.2021 21:49 • #682


alleswirdbesser
Zitat von BernhardQXY:
Das trennungsdatum ist dennoch wichtig- verprasst einer der beiden gezielt Vermögen, so kann das ab dem Zeitpunkt der Trennung böse enden

Habe da was anderes von der RA gehört, werde aber nicht näher darauf eingehen. War eine Warnung an mich.

08.06.2021 22:03 • x 1 #683


P
Danke Bernhard für diese Antwort. Bei mir ist es zu lange her
Zitat von BernhardQXY:
verprasst einer der beiden gezielt Vermögen, so kann das ab dem Zeitpunkt der Trennung böse enden.


Das hieße dann, daß wenn sich Aida nach all der Selbstaufgabe, wo sie zu nix persönlichem kam, nun endlich wieder um sich kümmern kann, um endlich neue Kleidung, andere Sachen, die sie braucht, mag, nutzt, dann ist das kein verprassen sondern ein angemessenes und notwendiges ausgeben ihres Taschengeldes.
Aida wird wohl kaum in eine Spielbank gehen, Geld verschenken oder plötzlich großzügige Parties feiern. Von daher dürfte jetzt eh noch einiges anstehen, was sie sich leisten möchte. Und das verschlissene Schlafzimmer darf auch gerne erneuert werden.

08.06.2021 22:04 • x 6 #684


B
So etwas in der Art. Fände ich gut Ich weiß nicht, wie ich in Ihrer Lage handeln würde und bin selber über das Minenfeld überrascht.

08.06.2021 22:07 • #685


S
Zitat von BernhardQXY:
Wie gesagt, mir persönlich ist es wurscht mit dem Geld und ja: in meinem Querverweis ging es um die Frage was mit dem Taschengeld sei, wenn der eine das Geld ausgibt und der andere das Geld spart. Da offensichtlich keiner den Querverweis las: Hier die Frage: . Hier die Antwort: So. Dies steht im diametralen ...


Das ist echt erstaunlich.
Es geht hier eigentlich um genau den gleichen Sachverhalt und zwei total gegensätzliche Meinungen von Anwältinnen.
Letztendlich muss Aida aber selbst wissen, was sie tut. Es ist schließlich ihr Geld.

Nachsatz: Ich habe den Querverweis übrigens gelesen. Deckt sich aber auch mit dem Beispiel, was ich hier aus dem näheren Bekanntenkreis habe. Derjenige, der sein Geld zusammenhält und am Schluss noch so blöd ist, alles offen und ehrlich auf den Tisch zu legen, steht am Schluss vorm Richter gern mal als der Dumme da.

08.06.2021 22:12 • x 5 #686


Tee-Freundin
Ein paar Gedanken:

-Eine Zweitmeinung ist i.d.R. nützlich.
Vielleicht ist es möglich eine fachliche Auskunft von einer unabhängigen Stelle zu erhalten.
-Wenn Aida nach Weisung ihrer RA handelt und entsprechende Auskunft beim Gericht macht - auf wessen Kappe geht das dann?

Neu einrichten, die Wohnung umgestalten und sich was gönnen...
gibt schlimmeres.

08.06.2021 23:40 • x 4 #687


tina1955
Ich verstehe es nicht warum um dieses Taschengeld hier so ein Aufstand gemacht wird ?
Es handelt sich doch nicht um ein Vermögen.
Außerdem wurde weder die Trennung , noch die Scheidung offiziell beantragt, bzw wurde kein Datum festgesetzt.
Der Ehemann weiß nichts davon, dass es überhaupt existiert.
Und wenn Aida es uns hier nicht mitgeteilt hätte, würde man deswegen nicht stundenlang diskutieren müssen.

Mir fällt gerade ein, als ich mich damals getrennt habe, waren in meiner Handtasche auch noch 100 Euro Bargeld, von denen mein Ex nichts wusste.
Die hatte ich immer für den Notfall dabei.
Davon muss ich ihm wohl jetzt glatt noch die Hälfte überweisen um ein reines Gewissen zu haben ( Ironie)

09.06.2021 00:01 • x 8 #688


tina1955
Habe ich doch glatt noch vergessen :
Mein Mann zahlte gerne bar und wie viel Geld er in seiner Brieftasche hatte, habe ich natürlich auch nicht kontrolliert.
Mein Gott, vielleicht wäre ich jetzt sogar reich?
An was man alles denken muss, damit einem keiner ans Bein pinkeln kann, ist ja echt spannend

09.06.2021 00:11 • x 6 #689


S
Zitat von tina1955:
Ich verstehe es nicht warum um dieses Taschengeld hier so ein Aufstand gemacht wird ?

Die TE möchte Ehegattenunterhalt und der ist nicht gerade niedrig. Bei unbilligen Verhalten kann der Anspruch verwirken. Da gibt es eine lange Liste an möglichen Verfehlungen, die zum Ausschluss führen können und das hier gehört mit dazu.


Zitat von tina1955:
Der Ehemann weiß nichts davon, dass es überhaupt existiert.

Ehmm doch? Der Ehemann weiß sehr wohl davon und sein neuer Pitbull weiß das auch und macht nicht unbedingt Anstalten, diesen Knochen liegen lassen zu wollen.

Das ist das Problem.

09.06.2021 05:31 • x 4 #690


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