BernhardQXY
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Hier die Frage:
Zitat:Sehr geehrte Damen und Herren,
mein Mann (berufstätig) und ich (nicht berufstätig), zwei gemeinsame Kinder im Vorschulalter zahlen uns von unserem gemeinsamen Konto monatlich jeweils ein Taschengeld auf unsere privaten Konten. Während mein Mann alles ausgibt, spare ich das meiste. Was würde bei einer Trennung mit meinem gesparten Geld passieren? Kann ich das Geld für mich selbst behalten oder bedarf es dafür einer schriftlichen Form dieser Vereinbarung?
. Hier die Antwort:
Zitat:Sehr geehrte Ratsuchende,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:
Wenn Sie im Güterdstand der Gütergemeinschaft [Später korrigiert auf "Zugewinngemeinschaft"] leben bedeutet dies, dass ein Zugewinnausgleich bei einer Scheidung stattfinden wird.
Dabei wird Ihr Angangsvermögen mit Ihrem Endvermögen verglichen und das "Plus", das Sie während der Ehe erwirtschaftet haben, fällt leider in den Zugewinn. Dazu gehört auch ein Taschengeldsparbuch, das SIe während der Ehe angespart haben.
Wenn Ihr Mann alles ausgibt, hat das den "Vorteil", dass er sein Geld später nicht teilen muss, Sie aber schon.
So. Dies steht im diametralen Gegensatz zu den Aussagen der Anwältin der TE.
Edit.
Wen zwei Anwälte mir diametral auseinanderliegende Antworten geben frage ich persönlich nach. Das war mein Hinweis, nicht mehr nicht weniger.
