Charla
Gast
mag sein, daß sie sich anwaltlich beraten lassen hat, möglich, dass sie den Trennungszeitpunkt offiziell angegeben hat, denn Scheidung beantragen geht in Deutschland erst kurz bevor das Trennungsjahr rum ist, es sei denn es liegt ein Härtefall vor, z.B. weil du sie schlägst o.a.
Lasse dich unbedingt auch fachanwaltlich beraten, sofern du das Anwalt-Schreiben bekommst.
Sagen kann sie viel, vielleicht will sie sich wirklich trennen, etwas besseres kann dir nicht passieren,
so mit ihr zu leben muss die Hölle sein.
Finde ich gut, dass du ihr Paroli geboten hast !