Zitat von thegirlnextdoor:@Maxy522 mich würde sehr interessieren wie die Anwältin das sieht... was der Gesetzgeber dazu im Einzelnen genau sagt. Allgemein gilt - wo kein ...
Das spielt "nur" als Indiz für die Trennung und somit für die Einhaltung des Trennungsjahres eine Rolle.
Eine Trennung verlangt die Beendigung des gemeinsamen Wirtschaftens, das heißt auch, dass jeder für sich einzukaufen hat. Wenn ein Partner hier weiterhin (beispielsweise) sich an den Einkäufen des anderen bedient, könnte dieser gegebenenfalls nicht trennungswillige Ehepartner vor Gericht vortragen lassen:
Es ist nicht zutreffend, dass die Eheleute seit dem 1.4. getrennt leben. Der Antragsteller hat seit dem 1.4., nämlich am 11.4., 13.4. usw. die von der Antragsgegnerin gekauften, im Kühlschrank aufbewahrten Lebensmittel verspeist. Erst am 1.8. hat er für sich alleine gewirtschaft.
Die Scheidungsvoraussetzungen liegen somit (am 1.6. des Folgejahres) nicht vor, da das Trennungsjahr noch nicht abgelaufen ist.
…..somit Kindskram, aber für den, der beispielsweise weiterhin Trennungsunterhalt haben möchte, nicht unwichtig.
Sorry für OT, das hat mit Tessa nichts zu tun
Edit: hat sich mit Bauchweh‘s Beitrag überschnitten.