Brightness2
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Zitat von Gast1905:Ganz wichtiger Punkt. Die In Verzug Setzung muss so schnell wie möglich passieren. Von diesem Tag an, ist er in der Pflicht, Unterhalt zu leisten.
Für diesen Monat. Also rückwirkend! Wenn er am 30. August in Verzug gesetzt wird, muss er ab August voll zahlen 😎 Und da er ja im August -mitten im Urlaub, mit den Kindern, im Ausland- die wirtschaftliche Solidarität plötzlich aufgekündigt hat, kann ich nur sagen, fair enough. Das gibt schönes Futter für den Anwalt.