Zitat von alleswirdbesser: Verstehe ich es richtig, dass es darum geht, dass man nicht auf den zukünftigen ! Kindesunterhalt verzichten kann, also jeglicher Verzicht in schriftlicher Form auf Unterhaltszahlung.
Zitat von Brightness2: Der unterhaltsberechtigte Elternteil kann freilich wirksam auf die Geltendmachung des Unterhalt verzichten.
Zitat von alleswirdbesser: Wenn man jedoch einfach nichts anfordert, nichts beantragt, tagesaktuell, verstößt man nicht gegen das Gesetz, denn was heute nicht ist, kann ja morgen noch nachgeholt werden.
Genau so
👍 Zitat von Vilya: Geht ja schon los wenn die Hartz 4 beantragt oder Wohngeld
Dann hat das primär nichts mit dem Kindesunterhalt und dessen Einforderung zu tun.
Zitat von Vilya: oder einer deiner Jungs später Bafög.
Das ergibt sich aus dem Gesamteinkommen beider Eltern. Hat auch nichts mit der Geltendmachung des Kindesunterhalts zu tun.
Zitat von aequum: Meine Güte!
Informiere Dich doch bitte mal im Detail.
Hier gilt das Prinzip, wo kein Kläger, da kein Richter. Solange der TE nicht in die Sozialtöpfe greift, passiert da auch nichts.
Zitat von DrillingsPapa: Das sagte ich schon mehrfach, dass ich mich mitverantwortlich fühle. Das weiß ich und das belastet mich auch sehr.
Das finde ich wahnsinnig schwierig. Du wachst ja nicht morgens auf und stellst fest, dass deine Welt Kopf steht. Mir hat mal eine Betroffene ziemlich traurig den treffenden Satz gesagt, "weißt du, das passiert ja nicht einfach plötzlich, du wächst da rein". So hast auch du vermutlich jeden Tag ein Stück deine Grenzen leicht und unbemerkt verschoben. Du bist nicht verantwortlich für die Suchterkrankung deiner Ex!