Unique1
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Zumindest ist das meine Meinung.
Ich habe einen Handyvertrag für sie abgeschlossen. Die Vereinbarung lautet.
Sie übernimmt den Handyvertrag durch einen Vertragsinhaberwechsel.
Wir tauschen gegenseitig das Eigentum des anderen aus und ziehen einen Strich drunter.
Ergebnis war:
Ich leite den Vertragsinhaberwechsel ein, bringe ihr alles was ich finde und ihr gehört und sie bringt mir meine Sachen.
Als das erledigt war, hat sie innerhalb einer 14 tägigen Widerrufsfrist den Vertragsinhaberwechsel widerrufen und ich habe den Vertrag jetzt auch noch an der Backe
Wenn ich könnte wie ich wollte, würde ich sie mit einen Baseballschläger . . .