23

Neue Frau, Wie geht das mit dem Nachnamen?

A
Zitat von leilani1801:
Jetzt ist meine Tochter schwanger (kaum zu glauben, dass ich Oma werde... )


@leilani1801

Oh wie aufregend! Herzlichen Glückwunsch!

24.04.2019 09:04 • x 2 #16


G
Hallo te,
Lautete deine Frage jetzt, ob deine Exi nun deinen Namen abgeben muss oder sollte? Darauf ein nein, wie es die anderen User schon sagten. Die Kids behalten deinen Namen nat auch.

Ich lese aus deinem Posting heraus, dass es dir/ euch irgendwie unangenehm ist, wenn Exi nun weiter diesen Namen trägt? Daran lässt sich nichts ändern, es sei denn, sie heirat selber wieder, wobei es auch ihr dann überlassen ist, eine Doppelnamemkombi zu wählen, wegen der Kids.

Deine Neue möchte mit eurer Heirat dann auch ihren alten Ehenamen ablegen. Kann ich verstehen, dazu hätte sie aber selber bei ihrer eigenen Scheidung schon die Möglichkeit gehabt und sicher auch ihre Gründe, warum sie den Ehenamen behalten hat.

Ich weiß ja nicht, ob es für dich umgekehrt in Betracht kommt. Deine Neue könnte ja nun zunächst mal ihren Namen wieder in Geburtsnamen ändern. Bei der Heirat nimmst du dann ihren Namen an. Wäre das für sich eine denkbare Variante?

Dann tragen deine Kinder ja trotzdem noch deinen alten Namen.

24.04.2019 09:50 • x 1 #17


A


Neue Frau, Wie geht das mit dem Nachnamen?

x 3


Gwenwhyfar
Ähm, Gracia, wo liegt der Sinn dieses Vorschlags?

Die Kinder heißen dann anders als er. Warum?

Die Frage zielte darauf, ob die Kinder seinen Namen behalten werden. Daraus würde ich wiederum herauslesen, dass er seinen sicher nicht ändern will.

Wenn man denn schon zwischen den Zeilen lesen will und außerdem gelesen hat, dass die Neue ja seinen Namen annehmen will.

24.04.2019 10:04 • #18


H
...und überhaupt TE, damals warst du stolz drauf das deine 1. EF deinen Nachnamen trägt, jetzt soll sie ihn ablegen! wer weiss ob deine 2.Ehe nun für immer hält, also von daher würde ich nicht so schnell schiessen und der nächsten Dame doch eher ihren Namen lassen....Denk mal drüber nach....

24.04.2019 10:09 • #19


Gwenwhyfar
Zitat von ThomasMitT:
Kann mir nicht vorstellen das es in unserem Staat Problemlos läuft und meine Neue Frau, meine Ex und unsere Kinder alle meinen Nachnamen tragen.


Da steht ja nun auch nirgends, dass er unbedingt will, dass die Ex den Namen nicht mehr trägt.

Es wurde schon erwähnt, ich verstehe ja auch Menschen nicht, die sich nicht aus mehreren googlequellen eine möglichst fundierte Meinung heraussuchen. Sofern es um sachliche Themen, wie hier, geht.

Außerdem kennt ja vermutlich bald jeder irgend wen, der neu verheiratet ist und womöglich sogar in beiden Beziehungen Kinder hat. Da kann man dann auch fragen oder schauen, wie die das gemacht haben.

Sind nicht immer noch Osterferien?

24.04.2019 10:30 • x 1 #20


H
Ja stimmt sind Ferien, und raus gehen die Kids ja auch nicht mehr, auch nicht bei supi dupi Wetter.... und verblöden schon vor Langeweile.....

24.04.2019 11:23 • #21


E
Zitat von ThomasMitT:
Hallo ihr Leute!

Mein Betreff zur Themaangabe in Kürze zu formulieren ist etwas schwer daher will ich hier etwas näher darauf eingehen da ich Hilfe von der Community hier benötige.

In Kurzfassung:

Ich (Männlich, stolzer Vater von Zwei Kinder die bei ihrer Kindsmutter im Haushalt leben) bin seit 3 Jahren von meiner Frau geschieden. Wie es das Leben halt als so bringt lernte ich eine andere Frau (diese keine Kinder hat) kennen die ebenfalls geschieden ist und noch den Nachnamen ihres Exmannes trägt.

Auch meine Exfrau und meine beiden Kinder besitzen noch immer meinen Nachnamen.

Jetzt stellt sich folgende Frage. Angenommen wenn ich und meine Neue Liebe heiraten, trägt sie ja meinen Nachnamen. Wie ist das mit meinen Kindern und meiner Ex? Kann mir nicht vorstellen das es in unserem Staat Problemlos läuft und meine Neue Frau, meine Ex und unsere Kinder alle meinen Nachnamen tragen.

Wichtig wäre mir das meine Kinder weiterhin meinen tragen. Hat jemand hier eine Ahnung ob und wie das möglich ist?


Grüße


Wenn die Scheidung durch ist, können die ehemaligen Partner, die ihren Geburtsnamen bei der Heirat aufgaben, wieder zurückerhalten (gilt sowohl für Männer als auch für Frauen, ich selbst nahm den Namen meiner Exfrau an, weil er leichter auszusprechen und zu schreiben war und mir auch gefiel, den habe ich noch). Namensänderungen bedürfen nach Scheidung eben der behördlichen Umschreibung/Umbenennung,bringt aber natürlich einiges mit sich. Verträge müssen ggf. neu aufgesetzt werden, die ganzen Ausweise, bei der Bank etc. - ist halt sehr aufwendig und kostenintensiv. Auch deshalb habe ich es bisher unterlassen, meinen Geburtsnamen nicht wieder anzunehmen.

Was Deine Kinder betrifft, die behalten auch nach der Scheidung erst einmal ihren bzw. Deinen Nachnamen, können ihn aber auf Antrag bei einer Scheidung ändern (meine Ex hatte mehrere Kinder von zwei vorherigen Liebschaften, eines der Kinder wählte bei der Scheidung ihrerseits später, den Nachnamen der Mutter anzunehmen und nicht der seines Vaters/Erzeugers).

Also es gibt mehrere Möglichkeiten, aber alles ist halt eine Frage der behördlichen Anträge und Bearbeitung - und natürlich des Geldbeutels. Denn so oder so - wer den Namen ändert, wird spätestens bei den behördlichen Stellen zur Kasse gebeten, wenn z.B. neue Ausweise und Pässe erstellt werden müssen.

L.G.

24.04.2019 11:32 • x 1 #22


G
Zitat von ThomasMitT:
Auch meine Exfrau und meine beiden Kinder besitzen noch immer meinen Nachnamen.


Die Kinder können ihren Namen nicht ändern. Das geht nur wenn juristisch festgestellt wird, das sie unter ihrem Namen leiden weil der Vater z.B. gewalttätig ist. Deine Exfrau kann ohne weiteres ihren Mädchennamen wieder annehmen, dann heißen Kinder und Mutter aber mit Nachnamen unterschiedlich. Das finden die Kinder aber nicht so prickelnd. Ich habe das schon mal Begleitet.

24.04.2019 11:45 • x 1 #23


G
Zitat von Gwenwhyfar:
Ähm, Gracia, wo liegt der Sinn dieses Vorschlags?

Die Kinder heißen dann anders als er. Warum?


Weil das ja seine Frage war, ob sich wenn er heiratet daran etwas ändert. Und warum eigentlich sollte wenn dieses Recht nur einem Elternteil,vorbehalten sein.

Mit Namensänderungen sind merkwürdige Sachen möglich. Bin selber davon betroffen und ein Freund meines Kindes auch. Es scheint da Lücken zu geben, wenn Eltern einverstanden.

Aber egal, der te hat sich ja bezüglich seine Intention noch nicht gemeldet.

24.04.2019 12:39 • #24


A


x 4




Ähnliche Themen

Hits

Antworten

Letzter Beitrag