Franek
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Das Thema habe ich meinem Thread schon ein paar mal diskutiert. Das liegt im Unterhaltsrecht begründet, das zwischen Kindes- und Ehegattenunterhalt trennt. Das eine hat nix mit dem anderen zu tun und auch wenn die Kids bei mir leben, steht ihr als unterhaltsberechtigte, Unterhalt zu und dieser bemisst sich im Trennungsjahr am gemeinsamen Lebensstandard aus der Ehe. Nach dem Trennungsjahr gilt dann eine verschärfte Erwerbsobliegenheit für sie, was aber nicht heißt, dass sie dann keinen Anspruch auf Unterhalt hat. Den hat sie dann, natürlich nicht mehr in gleicher Höhe, zwischen 1/4 und 1/3 Jahre der gemeinsamen Ehejahre.