Zitat von DasWird: Das macht dann natürlich deutlich, dass ich ein Problem habe mit seinem neuen Beziehungsstatus.
Finde ich nicht. Ich würde ihn bei WhatsApp blocken und vorher eine SMS schreiben, dass Du WA nicht mehr verwendest und ihn bittest, ab sofort auf Signal etc. zu schreiben. Dass er geblockt ist, kann er auch so interpretieren, dass Du eben nicht mehr auf WA bist. WA hat so viele Datenschutz-Probleme, dass das viele machen. (Ich würde auch gern, aber klar: alle Welt ist bei WA, deswegen ich auch. Schlau ist es nicht so.)
Zitat von alleswirdbesser: Muss man da tatsächlich Tausende von Euro in die Hand nehmen, wenn ich fragen darf?
Zitat von Rheinländer: nd das Haus bei der ersten Besprechung heraus gelassen.
Ich habe mich gestern komplett informiert - fragt mich

- Achtung, natürlich ohne Gewähr!
Scheidungskosten: Die gehen nach Verfahrenswert und kein Mensch kann die vor dem Scheidungstermin ausrechnen, weil der Familienrichter/in im Termin noch Vermögen erfragen kann.
Die Formel ist so: Netto-Einkommen von beiden zusammen mal 3 (für 3 Monate) = Verfahrenswert. Nach diesem Verfahrenswert richten sich 1.) die Anwaltskosten, weil man einen Pflichtanwalt braucht, auch wenn man die Scheidung online beantragt und 2.) die Gerichtskosten. Man kann sehr einfach online eine Tabelle googeln, wo das genau drin steht. Anwälte dürfen nicht mehr berechnen als das, was in der Tabelle steht. Können sie natürlich, dann muss man aber vorher eine gesonderte Vereinbarung unterschreiben.
So, jetzt zu Vermögen und Versorgungsausgleich und Immobilien:
Egal, was Ihr vom Familiengericht klären lasst, es kostet extra. Deswegen gibt's immer die Empfehlung, beim Notar eine Scheidensfolgevereinbarung zu machen, weil das dann günstiger bleibt. Notarkosten kann man erfragen.
Vermögen: Das ist leider komplett dubios, weil es vom jeweiligen Familienrichter/in abhängt, ob z. B. Immobilien in den Verfahrenswert reingerechnet werden. Das OLG Köln macht es wohl so, dass eine selbstgenutzte Immobilie NICHT reingerechnet wird. Das OLG Bamberg macht es anders, rechnet Immobilien rein, dafür sind die Freibeträge minimal höher.
@Rheinländer: Entweder Du bist früher geschieden worden oder Du warst in Köln, schätze ich

. Die Anwältin, mit der ich telefoniert habe, sagte: Wenn jemand einem vor dem Termin sagt, was es kostet, dann ist das unseriös. Es kann sein, dass man sich mit allem einig ist und im Termin fragt der Richter/in nach Immobilien. Ich finde das echt grotesk, aber habe von einigen Freundinnen gehört, dass das "im echten Leben" im Rheinland kaum angewendet wird, sondern dass Immobilien nicht mitzählen. Wenn aber, dann können die Kosten schnell hochgehen.
Die Rechtsprechung ist so, dass Vermögen oder nur Immobilien in den Verfahrenswert mit 5 % reinkommen. Bedeutet: Wer eine Immobilie von 100.000 Euro vom Gericht verteilen lässt, hat einen 5 % * 100.000 Euro höheren Verfahrenswert, also um 5.000 Euro höheren Verfahrenswert -> dann kann man wieder in diese Gebührentabelle schauen, was bei dem höheren Verfahrenswert für Kosten entstehen.
Ich kann's Euch für ein gemeinsames Netto-Einkommen von 3.500 Euro pro Monat sagen ohne jegliches Vermögen, ohne Immobilien, ohne Versorgungsausgleich: Da kostet der Anwalt 2.000 Euro und der Scheidungstermin ca. 550,00 Euro, wenn man sich mit allem einig ist. (Besagte Freundin von mir, ich war richtig fassungslos, dass das soviel kostet. Standesamt war ein Schnäppchen.)
Aber Achtung: Sogar wenn man den Versorgungsausgleich ausschließen will, muss man dazu eben zusätzlich zum Notar. Was der kostet, weiß ich nicht, kann man sicher erfragen. Wenn man Immobilien zum Beispiel übertragen lässt, dann kostet das auch wieder beim Notar, auch Grundbuch etc.
Liest noch jemand mit

? Bitte wirklich: ohne Gewähr, aber bin ziemlich sicher, dass das alles stimmt. Die günstigste Version ist also: sich einig sein, alles unter sich oder mit Scheidensfolgevereinbarung regeln, dann Scheidung online beantragen, z. B. über den Anwalt des eigenen Vertrauens. Das ist dann nicht teurer, als wenn man das von einer Website aus startet.
Fragen gern an mich - ich musste mich vor-informieren und könnte speien, was das kostet. Ich verstehe den Sinn hinter manchem - Versorgungsausgleich ist sicher oft ein Thema, damit niemand benachteiligt wird. Aber wenn 2 Erwachsene, die's kapieren, sich einig sind, was sie machen und einfach nur geschieden sein wollen - dann kostet es ein Heidengeld. Nu ja.