Zitat von Unterwegs2023:Es gibt einen Unterschied zwischen auf dem Papier gesetzlich gleichberechtigt und in der Praxis und nachweisbar belegt dennoch benachteiligt..
Ja, natürlich. Gleichberechtigung ist nicht Gleichstellung. Gleichstellung greift als staatliche Lenkungsmaßnahme illiberal in das Leben von Menschen ein und bevorzugt oder benachteiligt Menschen aufgrund ihres Geschlechts.
Gleichberechtigung ist die demokratisch - rechtsstattliche Variante davon. Sie räumt jedem Menschen (unabhängig vom Geschlecht) gleiche Rechte ein. Die Entscheidungen treffen die Menschen in diesem Rahmen aber eben selbst.
Anders ausgedrückt: Menschen sind nicht rechtlich benachteiligt, sondern durch ihre Entscheidungen. Ich muss den Versorgungsausgleich nicht leisten, weil ich ein Mann bin, sondern weil ich / wir eben die Entscheidungen getroffen haben, die wir getroffen haben.
Zitat von Unterwegs2023:Und euch natürlich auch, weil Ihr Euch weniger um die Kinder, aber auch weniger um Wäsche, den Einkauf, Haushalt und den restlichen Mental Load kümmern musstet. Was absolut in Ordnung ist und auch nicht bedeutet, dass ihr wenig gearbeitet habt. Es war eben diese gemeinsame Entscheidung, weil diese vielleicht das beste für eure Familie war?
Habe ich nicht bestritten. In vielen Dingen sind wir gar nicht soweit auseinander.
Zitat von Rheinländer:Hier geht es um den Unterhalt. Ich möchte nicht das Unterhalt für einen geschiedenen Partner von der Solidargemeinschaft finanziert wird, wenn genügend Geld bei einem der Eheleute vorliegt und dieser die Unterhaltsleistung zahlen kann. Warum?
Ich weiß, was Du meinst. Die Frage ist, ob eine Grenze nicht sinnvoll ist. Jemand heiratet mit Mitte 30, Scheidung mit Mitte 30. Ehefrau verdient 2.000 Euro, Ehemann ist dem Schnap. verfallen und absehbar lebenslang ein Sozialfall.
Da finde ich es schon sachgerecht, die "nacheheliche Solidarität" zeitlich zu beschränken. Gibt es da eigentlich Obergrenzen?
@MissLilly
Das glaube ich Dir alles. Die Frage ist aber doch jetzt: Wäre der alleinerziehende Vater besser behandelt worden?
Zum Betreuungsunterhalt: Der ist ja an Kleinkinder gebunden und hat natürlich nichts mit Verschulden zu tun. Da kann der betreuende Elternteil de facto nicht arbeiten.