Zitat von E-Claire: Gleichzeitig sind aber durch das BT gewisse Verfügungsbeschränkungen wirksam, so daß eine Veräußerung zB des gemeinsamen Hauses nur mit Zustimmung der Nacherben also Deiner Schwester und Dir möglich wäre.
Das stimmt meines Wissens so nicht.
Ich bin selbst vom Berliner Testament betroffen und musste diese Erfahrung machen.
Es betrifft meine Großeltern die meinen Bruder und mich immer als Kinder gesehen haben (meine Mutter hat nie Verantwortung übernommen).
Geregelt sollte es so sein, dass erst der überlebende Part (in dem Fall meine Oma) alles bekommt und es nach deren ableben auf uns drei (Mutter, Bruder, mich) geht.
Ich kann aber nichts machen, dass meine Mutter nach dem Tod des Opas anfing meine Oma zu manipulieren und ihr Immobilien rauszuleiern. Was zu ihren Lebzeiten dann (auch wenn es meinem Opa nicht gefallen hätte) an meine Mutter übertragen wurde, fällt nicht mehr in die Erbmasse, die durch 3 ging nach dem
Tod der Oma.
Ich hätte das rechtlich versuchen können, einzuklagen. Laut Anwalt mit mäßigem Erfolg. Schließlich war meine Oma bis zu ihrem Tod ein freier Mensch und konnte über ihr Vermögen verfügen.