@Yoffi, Du hast ja Recht.
Aber wenn der, der sich besonders a*schig benimmt, immer am wenigsten Last und Arbeit hat, gibt's keinen Grund, sich mal am Riemen zu reißen.
Es ist zwar nicht der Königsweg, aber mein 3jähriger hat Papa damals ziemlich deutlich gemacht, wenn er Hunger hatte. Und dann auch, was "bei Mama so üblich ist".
Wenn sie sich schon vor ihren Exfrauen für nichts mehr schämen, dann wenigstens vor den eigenen Kindern.
@Ninchen: Nimm ihn gerne beim Wort:
Zitat von NineNinchen: Die Kinder seien in der Elternzeit halt meine Arbeit und dafür würde ja auch der Unterhalt gezahlt.
Das bedeutet also, dass er gerne neben dem Kindesunterhalt auch noch 3 Jahre Betreuungsunterhalt zahlen möchte.
Tu ihm, Dir und euren Kids bitte(!) den Gefallen und sag Deiner Anwältin Bescheid, dass Sie das entsprechende Schreiben an ihn fertig macht und dann fristgerecht an ihn abschickt.
Das Elterngeld ist für Deinen Lohnausfall wegen des Babies. Der Kindesunterhalt ist für Wohnung, Essen, Kleidung, Bildung etc. Deiner Tochter.
Der Ausgleich für den Umstand, dass DU wegen der Kinder weniger bis gar nicht arbeiten kannst, nennt sich Betreuungsunterhalt.
In dem Schreiben der Anwältin kann ja gerne die Option enthalten sein, dass sich Dein Ex um die tägliche Abholung der Tochter (und später des Krümels) von der Kita und 50% der Kitaausfall- und Kinderkranktage kümmert und dadurch Deine Erwerbschancen erhöht, so dass Du auf Betreuungsunterhalt verzichten kannst.
Aber alles darunter soll er so bezahlen, als habe er einen persönlichen Babysitter für die Kinder engagiert. Denn das ist SEIN Job als Vater, den er gerade "aus beruflichen Gründen" auf Dich abwälzt, weil er "halt nicht anders kann" und Du seine Suppe auslöffeln sollst. Das geht dann später noch auf Deine Aufstiegschancen und die Rente. Und am Ende heißt es beim Gender Pay Gap "tja, selber schuld".
Und zum Argument "bei anderen Familien bringt und holt ja auch nur Mutti". Joah, bei anderen Familien hat Mutti auch die Bankkarte zu Papis Konto. Kann er ja gerne mit seiner Erziehungsverantwortung mit abgeben.
Beim Sorgerecht finde ich, dass es einem nichts bringen ngt, wenn man es nur bei einem hat. Unterhalt und Umgangsrecht bestehen nach wie vor. Wenn man es nicht zum Umziehen oder für religiöse, medizinische Entscheidungen braucht oder dem Vater ständig wegen Unterschriften hinterher laufen muss, gibt's keinen Vorteil. Und selbst bei solchen Problemen reicht eine schriftliche Generalvollmacht vom Vater (ich hab so eine - wegen der Unterschriften). Damit übst Du stets das Sorgerecht für beide aus und sparst Dir Anwalts- und Gerichtskosten. Gibt's als Vordruck im Internet.