Binaneu
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Falls er nicht freiwillig zahlt, gibt es Unterhaltsvorschuss.
Am besten, Du wendest Dich ans Jugendamt. Wer Kinder hat, wird dort beraten.
Wenn Dein Mann sich quer stellt, wird er dort zu gemeinsamen Gesprächen, in denen alles mit den Kindern ( Umgang, Unterhalt) geregelt wird, vorgeladen.
Es ist sozusagen eine Trennungsberatung im Sinne der Kinder.
Je nachdem, wie viel Unterhalt er zahlen kann/ muss, musst Du evtl aufstocken.
Ob Du die Wohnung dann behalten kannst, hängt von Größe und Miete ab.
Deine Kinder können ab 2 auch , zumindest halbtags, in Krippe oder Kita gehen, so dass Du zumindest halbtags arbeiten kannst.
Falls Sie dort noch keinen Platz haben solltest Du Dich sogleich darum bemühen, denn heute wird Eigenverantwortung auch der Frau groß geschrieben und Du musst Dir eine Arbeit suchen( so sieht es das heutige Gesetz vor).
Es ist viel auf einmal, aber mit jedem erledigten Schritt wirst Du Sicherheit gewinnen.