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Schwangere Ex-Partnerin zurückgewinnen - wie verhalten?

M
Guten Abend,

ich tue mir gerade mehr als schwer mich richtig zu verhalten. Kurz zur Lage ich war mit meiner Freundin frisch zusammen als sie schwanger wurde nun ist sie in der 18ssw.

Vor fast 3 Wochen hat sue mich verlassen. Sie hat noch bilder von mir in FB und das mit der Beziehung dennoch vermute ich sie mag kein kontakt mehr nur noch freundschaftlich.

Ich habe schon viel gelesen von Sperre etz ist aber nicht möglich wegen dem Kind und den Frauenarzt Terminen. Sie ist noch verheiratet und ab und an wenn ich schreibe haben wir einen kleinen smalltalk indem Sie auf meine Fragen antwortet und ich auf Ihre. Das bricht aber immer schlagartig ab
. Ich habe damals einen riesen Fehler gemacht und mit einer anderen Frau geflirtet wir waren nur im Stress ich habe mich verschlossen. Ich weiß echt nimmer weiter ich denke jede Sekunde an sie ich vermisse sie so sehr aber woll auch das es wieder was wird. Ohne sie zuzuspammen das wäre noch schlimmer. Aktuell ist sie auf der Kur sie ist noch verheiratet und ich habe sie in der Trennung kennengelernt, sie hat noch eine 2 jährige Tochter die ich auch liebe. Helft mir bitte. Und nein ich werde nicht aufgeben. Das haben mir schon einige Freunde geraten. Ich hatte schon einige Beziehungen. Im Schnitt 4 Jahre aber bei ihr. Ich bin mir so sicher. Ich muss mich ablenken nichts hilft. Sport vielleicht für eine Stunde. Tellen mag keiner

04.04.2018 16:32 • #1


unbel-Leberwurst
Ist es denn ganz sicher, dass ist ein Kind ist?

Was hast du mit den Frauenarzt Terminen zu tun? Da kann sie auch alleine hingehen.

Warum flirtest Du nach gerade mal ein paar Wochen mit einer anderen Frau?

04.04.2018 22:54 • #2


A


Schwangere Ex-Partnerin zurückgewinnen - wie verhalten?

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M
Ja ich bin mir zu 100% sicher und auch ich möchte sehen wie mein Kind sich entwickelt. Wenn ich das wüsste. Mir war das einfach zuviel, am Anfang. Schwangerschaft Mann anderes Kind Arbeit
...

05.04.2018 07:18 • #3


G
Du kannst nicht sehen wie dein Kind sich entwickelt wenn sie dich nicht dabei haben will . Zu den Frauenarztterminen zur Vorsorge kann sie auch alleine gehen
Die üblichen Ultraschalluntersuchungen finden etwa um die 10 + 20 + 30 Woche statt . Wenn deine Ex jetzt zur Kur ist findet die evtl dort statt je nachdem wie lange sie da bleibt .

Ihr beide habt ganz unverantwortlich gehandelt . Sofort miteinander ohne Verhütung in die Kiste zu springen , verstehe ich nicht . Wie lange ward ihr dann zusammen , 6 Monate insg ? Und du wirst auch sofort mit dem Kleinkind konfrontiert . ----naja ist ja jetzt nicht mehr zu ändern .

vielleicht magst du erstmal eine Weile alleine sein ? Du sagst , du habest schon mehrere Bez gehabt , im Schnitt 4 J , da du ja erst 26 bist , bist du also seit deiner Jugend ständig in Beziehungen .

Ihr beide kennt eich ja noch gar nicht richtig um zu wissen , ob der andere ein verlässlicher Partner sein wird , finde die Situation schon recht kompliziert .

Lebt deine Ex denn mit ihrem Noch- Ehemann zusammen oder sind die schon räumlich getrennt ?

Wenn beten helfen würde , würde ich raten das zu tun , dass das Kind nicht von dir ist . Großer Schlamassel !

05.04.2018 10:08 • #4


R
Zitat von Manu24:
sie ist noch verheiratet

Und das sie wieder zu ihrem Mann zurück ist, schließt Du aus?

05.04.2018 11:08 • #5


Gorch_Fock
Lieber Manu,

wenn Deine Ex noch verheiratet ist und dann ganz plötzlich schwanger ist, besteht der Verdacht, dass das Kind nicht von Dir ist, insb. wenn die Schwangerschaft durch Ausbleiben der Regel erst später entdeckt wurde. Ein DNA-Test nach der Geburt ist Pflicht in Eurem Fall.

Da Deine Ex noch verheiratet ist, bist Du - selbst wenn Du der biologische Vater bist - nachher rechtlos was das Kind angeht. Denn rechtlicher Vater ist immer der verheiratete Ehemann. Sollte auch Deine Ex keine Interesse an einer Vaterschaftsfeststellung haben, haben die beiden übrigens das Recht, Dich komplett aus der Geschichte rauszudrängen. Vielleicht haben die zwei ja auch Zeugungsprobleme gehabt und dann kamst Du gerade Recht. Schon mal daran gedacht?
Deine Ex / ihr Ehemann müsste nun eine beschleunigte Härtefallscheidung beantragen, da ein uneheliches Kind unterwegs ist.
Denk bitte auch dran, dass Du ansonsten unterhaltspflichtig für die KM (mind. die ersten 3 Jahre) und für das Kind nach Düsseldorfer Tabelle für die nächsten Jahrzehnte bist. Ein automatisches Recht auf Umgang mit dem Kind hast Du allerdings nicht. Dies musst Du ggf. in langen Verfahren gerichtlich einklagen.
Bevor Du also irgendwelche amtlichen Dokumente unterzeichnest, sollte die einwandfreie Gentestung erfolgen.

05.04.2018 20:47 • #6


M
Ich schließe es aus das sie zurück will. Sie nahm die Pille sogar immer zur gleichen Uhrzeit zu 100% ich war schon beim FA dabei, nach der Trennung auch bei der nächsten darf ich wieder mit und das Kind ist zu 100% von mir. Ich wollte Tipps wie ich sie zurückgewinne nicht wie,, unverantwortlich'' wir sind. Das S. hat nichts mit diesen Thema zu tun und nein sie lebt nicht mit ihn zusammen und zu 100% wird die nicht zurück gehen. Ich war bei jedem Ultraschall dabei und darf auch bei jeden dabei sein.

Für mich ist das Kind kein Schlamassel sondern die Trennung, entweder es gibt Ideen was man einer schwangeren geben kann um ihr Herz zu erwärmen oder Tipps wie oft ich mich melden soll. Aber die Wörter schlamassel unverantwortlich oder sonst was helfen mir nicht bei diesen Thema.

Sie lebt seit 11 Monaten getrennt von ihren mann und sie ist keine frau die ihren mann noch liebt nachdem was er abgezogen hat. Die Scheidung ist bald durch. Die Geburt braucht noch ein paar Monate. Die Düsseldorfer Tabelle das bisschen Geld ist mir egal. Ich will sie zurück.

05.04.2018 21:16 • #7


O
Naja. Nur weil du mal mit einer Frau geflirtet hast hat sie dich verlassen oder wie ?

Das ist doch auch nicht normal oder ?

05.04.2018 21:23 • x 1 #8


Gorch_Fock
Manu, sorry, aber da muss Du leider noch einige bittere Erfahrungen machen. Deine Ex hat bereits ein Kind mit dem Ehemann. Kinder haben eine starke Bindungswirkung. Viele Frauen träumen von ihrer heilen Familienwelt. Und damit bist leider nicht Du verknüpft, sondern ihr Ex-Mann.
11 Monate ist nichts wenn schon ein Kind da ist. Außerdem wirkt es nicht so, als ob sie die Trennung verarbeitet hätte.
Wo ist denn Deine Ex nun? Irgendwo muss sie ja untergekommen sein.
Woher willst Du wissen, dass die Scheidung bald durch ist? Soetwas kann sich sehr lange hinziehen, insb. wenn noch Versorgungsausgleich oder andere kritische Dinge zu klären sind.
Nochmal für Dich: Lässt sie sich jetzt nicht scheiden, hast Du gar keine Recht am Kind. Du bist in eine rechtlich sehr schwierige Situation für Dich geraten. Das Du dich in dieser Zeit allein auf ihre Verhütung verlassen hast, ist auch naiv. Die Pille kann durch viele Faktoren unwirksam werden (Antibiotika, Stress, Übelkeit). Das bisschen Geld wirst Du noch ganz schön merken die nächsten 18 Jahre. Die KM kann Dich übrigens zur Abgabe eines Titels verpflichten. Dann kann Dein Lohn sofort gepfändet werden wenn Du nicht zahlst. Du bist der KM - auf Antrag dieser - auch zur Zahlung von Betreuungsunterhalt verpflichtet. Dieser richtet sich nach dem Verdienstausfall der KM. Hier von ein bisschen Geld zu Reden, ist ebenfalls naiv. Hast Du Dich schon mal mit den Selbstbehaltsgrenzen beschäftigt? Und nein: Ein automatisches Recht Dein Kind zu sehen hast Du nicht. Aber zu zahlen. Und das ordentlich.

05.04.2018 21:25 • x 2 #9


P
Blodsinn, das Umgangsrecht hat jeder Vater oder auch Mutter. Das kann sie nicht verbieten. Sicherlich wird es schwer das Kind in den ersten drei Jahre im 14 tägigen Rhytmus zum Vater geben. Faktisch nicht möglich, zwecks stillen, schlafzeiten etc. Eine Bindung wird erst nach drei Jahren aufzubauen sein. Wenn er der Meinung ist, er ist der Vater und möchte auch alle Pflichten wahrnehmen, sollte er den Ex-Mann kontaktieren. Er wäre bei Geburt der rechtliche Vater. Ich denke der Ex Mann hat Interesse nicht zahlen zu wollen. Aber ein Umgangsrecht hat man automatisch, das spricht einen jedes Gericht zu, sollte die Mama es nicht wollen. Selbst das gemeinsame Sorgerecht, stellt heute kein Problem mehr da, solange Mutter und Vater nicht im klinsch leben oder der Vater Alk. oder Dro. hat. Es wird immer im Sinne des Kindes entschieden

05.04.2018 23:06 • #10


K
Zitat von PrinzPa:
Blodsinn, das Umgangsrecht hat jeder Vater oder auch Mutter.


Wenn die Frau noch verheiratet ist dann ist der Ehemann Automatisch der Vater somit hätte der TE auch kein Umgangsrecht.

Um dies zu bekommen müsste er mit hilfe eines vaterschaftest beweisen das er der Vater des Kindes ist. Und wenn die Mutter und ihr Ehemann den Vaterschaftest ablehnen wird auch keiner gemacht.
Und dann können die zwei den TE auch jederzeit verbieten das Kind zu sehen und er könnte nichts machen.

05.04.2018 23:15 • #11


C
Zitat von PrinzPa:
Sicherlich wird es schwer das Kind in den ersten drei Jahre im 14 tägigen Rhytmus zum Vater geben. Faktisch nicht möglich, zwecks stillen, schlafzeiten etc. Eine Bindung wird erst nach drei Jahren aufzubauen sein.

So ein Blödsinn, geht alles.

Zum TE: du wirkst auf mich etwas naiv. Deine Ex ist seit 11 Monaten getrennt. Sprich: der Scheidungsantrag ist noch nicht einmal raus, da das Trennungsjahr noch nicht um ist. Ehe sie geschieden ist, dauert es noch.
Ihr seid gerade mal so in etwa 6 Monate zusammen. In der Zeit hast du angefangen ihr Kind zu lieben, sie zu lieben und hast noch einen Treffer versenkt (aber sie nimmt auf jeden Fall zu 100% die Pille... Klaaaaaar).
Hör mal zu, ein Kind heisst nicht nur zahlen, sondern auch Verantwortung. Ein Kind benötigt am besten ein gesichertes und liebevolles Umfeld, wo der Papa nicht schon am Anfang der Beziehung wild rumflirtet oder gar noch weiter geht.
Wie hattet ihr euch das denn mit dem Kind so vorgestellt?
Und wie du sie zurückbekommen kannst? Keine Ahnung, wenn sie dir nicht mehr vertraut wird es wohl schwer

05.04.2018 23:25 • x 1 #12


P
Richtig, so lange sie verheiratet sind kann der TE gar nichts machen und das sollte er auch. Spätestens in einem Jahr wird er froh sein wenn er nicht zahlen muss. Was aber auch Blödsinn ist. Der Ehemann wird ja automatisch mitbekommen das sie ein Kind bekommt. Er will sicher nicht zahlen.

Trotzdem kann ich nur eins sagen, hier haben alle Parteien verloren. Die armen Kinder. Raus aus die Kartoffeln rein in die Kartoffeln.

TE ?! Du solltest dir die Frau abschminken. Du lebst in einer Blase. Deine Illusion wird bald platzen. Genau wie die Fruchtblase vor der Geburt.

Woran hälst du dich eigentlich fest ? Ein Kind ? Die Frau ? Beides ? Ich denke, du willst etwas haben, was du früher vielleicht selbst nie hattest. Aber genau wie früher, hast du es jetzt auch nicht in der Hand. Du und deine Ex ihr braucht Hilfe. Aber bitte getrennt voneinander

05.04.2018 23:32 • #13


K
Es könnte auch gut sein die Frau mit ihren Ehemann noch ein Kind wollte es aber nicht geklappt hat.
Und so suchte die Frau sich einen anderen Mann um das zu bekommen was sie wollte.

Es könnte auch gut möglich sein das sie das Kind benutzt um ihren Mann zurück zu bekommen paar Tränen und ihm erzählen das neuer sie verlassen hat und das ganze bla bla bla.

Eins ist schonmal klar sie hat es angelegt schwanger zu werden. Wenn man nämlich die Pille richtig einnimt ist die Chance schwanger zu werden ziemlich gering.

05.04.2018 23:43 • #14


P
Das denke ich auch. Sie wollte schwanger werden, ich gehe auch davon aus das ihr egal ist von wem. Ein normal denkender Mensch, hätte spätestens bei Kundgabe der Schwangerschaft überlegt ob es in der jetzigen Ausnahmesituation angebracht ist ein Kind zu bekommen. Der TE scheint mir mehr als leichtgläubig zu sein. Spätestens wenn er wirklich der Vater sein sollte und es mit der Frau nichts wird, wird er alles bereuen. Kaputte Familie, kaputter Mann. Das hinterlässt Spuren fürs Leben.

Ich denke auch, weil er so lässig mit dem Thema Geld umgeht, ist er sich der Konsequenzen gar nicht bewusst.

Äußert sich der TE auch nochmal hierzu ?

05.04.2018 23:47 • x 1 #15


A


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