Zitat von Piper2603: noch einmal, was ist wenn der Richter, denn die letzte Entscheidung liegt bei ihm, dem Angeklagten glaubt dass er sich bessern will und ihn nur für zwei Jahre auf Bewährung verknackt?
Sekunde, zu Anfang warst du doch noch der festen Überzeugung, da käme gar nichts raus. Jetzt sind wir schon bei max. 24 Monaten auf Bewährung? Wärst du ein Schlauchboot, ich würde sagen, du schwimmst.
Zitat von Piper2603: Dann ist er auf freiem Fuß
Das wird er auch noch ein ganzes Weilchen sein. Deswegen sind rechtliche Schritte gegen ihn ja so wichtig, sowohl in Punkto Gewaltschutz wie auch in Punkto Strafrecht. Für Aktenkundigkeit, Nachweisbarkeit und rechtliche Handhabe gegen ihn genau so wie für das Selbstverständnis der TE "aus dem Opfertum heraus", wie E-Claire ganz richtig schrieb. Da nützt dann auch ein Umzug nüscht, denn wenn er will, findet er Mittel und Wege, ihr zu folgen.
Zitat von Piper2603: es solch einem Menschen erstmal egal ist, was passiert wenn
Hat er zur Genüge bewiesen. Aber anscheinend ist ihm weder sein Standing noch die Konsequenz seines Tuns egal, sonst würde er nicht immer wieder beschwichtigen, Zuckerbär genau wie Passanten und Polizeibeamte.
Zitat von Piper2603: der handelt einfach
Für den Part ist aktive Selbstverteidigung für Zuckerbär super. Den rechtlichen, schreibtischbasierten Part dürfen dann gerne Anwälte, Rechtspfleger, Staatsanwälte und Richter (Genderneutralität vorausgesetzt) übernehmen. Beides ist wichtig, beides sollte in Angriff genommen werden, so Zuckerbär sich dafür bereit fühlt. Finito.