Zitat von Holunderbeere:So, ich oute mich mal als eine die sich angesprochen fühlt. Ich würde mich nicht als rächerin beschreiben und wenn andere meinen gleich so auf den Schlamm hauen zu müssen und lügen rumzuerzählen bis eine Firma dicht machen muss, kann ich dazu nur sagen: schade, aber kein muss.
Eine sehr schwammige Reaktion. Klares Distanzieren und das damit einhergehende sich-selbst-zu-einem-Sachverhalt-positionieren gehen anders.
Zitat:Und wo fängt bei euch Rache an? Beim Auto kaputt machen, beim Chef anschwärzen oder ist sogar schon das Klopapier verstecken für euch Rache der schlimmsten Art?
Beim Zerstören fremden Eigentums (hier: Auto) fängt definitiv das an, was strafrechtlich relevant ist und geahndet wird, sofern der Betroffene die Urheberschaft dieser Tat gerichtlich nachweisen kann.
Was den Chef betrifft, so bewegt man sich beim Anschwärzen im gesellschaftlich wenig salonfähigen Bereich der Denunziation, wobei hier die Grenze zum Gesetzesbruch fließend ist, je nachdem, ob die eigenen Behauptungen nachweislich zutreffen oder nicht; ansonsten handelt es sich um üble Nachrede bzw. Verleumdung und es wird strafrechtlich relevant.
Die Nummer mit dem Klopapier wiederum erinnert einfach nur an einen dumme-Jungen-Streich, was entsprechende Rückschlüsse auf die persönliche Reife dessen zuläßt, der ihn spielt. Zudem bedarf es einer gehörigen Fantasie, vom fehlenden Klopapier auf einen übelgelaunten Ex-Partner zu schließen. Diese Maßnahme erscheint wenig sinnstiftend, wenn sie nicht mal als Racheaktion erkennbar wird.
Zitat:Ich glaube du gehst davon aus, dass ich jegliche Form von Rache gut finde und andere darin bestärken will dass zu tun. Dem ist nicht so und ich habe das auch so geschrieben.
Siehe oben: Du hattest Dich leider recht schwammig positioniert.
Zitat:Ansonsten bleibt mir nur zu sagen dass ich mich in nichts Suhle und auch tatsächlich noch viele andere Dinge in meinem Leben mache als mich zu rächen und verbal um mich schlagen
Du stehst hier nicht vor Gericht und insofern besteht auch keine Notwendigkeit für derlei Rechtfertigungen.