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Sie möchte Segen für außereheliche Beziehung mit S.

B
Zitat von NurBen:
Sorry, aber das passt nicht zusammen.

Nur für einfach gestrickte Menschen.
In diesem Fall finde ich dass die beiden noch nie miteinander gesprochen haben und somit auch nicht mitgekriegt haben wohin die beiden sich entwickelt haben.
Der eine steckt in der Unbeweglichkeit des beamtentums fest und der andere ging neue Wege. Ohne Austausch sondern einfach egoistisch sein Ding durchdruckend.
Und als Konsequenz ist die Frau an einem Punkt angelangt, wo sie ihm netterweise (?) mitteilt, wie sie sich ihr S. zukünftig vorstellt.
Aber statt schon zum Zeitpunkt der Mitteilung nur noch weiblichen S. ( was soll ich mir darunter vorstellen) zu haben, aufzuhorchen wird immer noch nicht gesprochen.
Der Wunsch nach Öffnung ist dann noch eine noch größere Steigerung der entsprechend der bisherigen Nichtkommunikation nur mitgeteilt wird statt in Form eines austauschenden Gesprächs kommuniziert und diskutiert.
So wie es Carlos hier moniert.
Mislilly hat es treffend analysiert, die Situation ist die Konsequenz aus dem vergangenen nicht sprechen.

27.04.2025 06:51 • x 3 #481


Worrior
Für die noch einfach gestrickteren bei denen ein paar Maschen ausgelassen wurden.
Die Frau hat ihm nicht die Bedürfnisse mitgeteilt wie sie sich ihr künftiges S. vorstellt, sie hat ihm die Pistole auf die Brust gesetzt und versucht ihn durch Psychogeschwurbel zu manipulieren.
Wenn die Art der Beziehing ihm widerstrebt und seinen Wertevorstellungen nicht entspricht wäre es der allergrößte Fehler hier einzuwilligen.
Das wäre lediglich eine kurze Galgenfrist bis die Sache völlig eskalieren würde und eine Trennung mit Handschlag, wo beide mit erhobenem Kopf rausgehen gar nicht mehr möglich wäre.
Um diese Chance würden sie sich dann gegenseitig berauben.

27.04.2025 07:00 • x 3 #482


A


Sie möchte Segen für außereheliche Beziehung mit S.

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B
Zitat von Worrior:
Die Frau hat ihm nicht die Bedürfnisse mitgeteilt wie sie sich ihr künftiges S. vorstellt,

Ach, es ist doch ein Kreuz wenn nicht ordentlich gelesen wird.

Zitat von DerSchlumpf:
Vor einem gipfelte dies darin, dass sie kundtat, dass sie jetzt „weiblichen“ S. möchte, und nie wieder zum S. gedrängt werden möchte, un

Das ist ne Mitteilung.
Und die Fremdhaut war auch nur ne Mitteilung ich mach das jetzt so, weil.

Der eigentliche Punkt ist, dass die beiden nie gesprochen haben.
Er zieht sich bei Verletzungen zurück.
Sie kommt aus einer Herkunftsfamilie ohne Konfliktbewältigung.
Im Ergebnis 19 Jahre nicht Kommunikation und nun ist das wundern sehr groß.
Sicher ist das Verhalten der Frau schockierend für ihn. Keine Frage. Aber wenn beide nicht miteinander sprechen, seit 19 Jahren(!) kein Wunder wenn es sich desaströs entwickelt.
19 Jahre Traumehe in Form Disney es ist alles toll, es läuft von alleine funktioniert offenbar doch nicht so toll.

27.04.2025 07:20 • x 1 #483


C
Zitat von Worrior:
Psychogeschwurbel

Echt? Wo?

27.04.2025 07:40 • #484


P
Zitat von BernhardQXY:

Wie immer kommt darauf an: wenn es die ehrliche Wohnung ist, kann es dir passieren, dass du deiner eigenen Wohnung ( im Sinne 100% Eigentum) verwiesen wirst

@BernhardQXY
Sie rennt vor den Kleiderschrank, hat eine Wunde am Kopf, geht zur Pozilei, bezieht sich auf den Gewaltschutzparagraphen und befördert den Ehemann aus der eigenen Wohnung
Dafür muss man aber schon ziemlich viel kriminelle Energie mitbringen.

Aber das muss sie gar nicht. Solange sie dort wohnt und noch ihren Besitzstand hat, sprich ihre ganzen Sachen, kann der TE sie eh nicht vor die Tür setzen.
Sie geht ganz einfach zum Hausmeister und lässt das Schloss aufbohren und schon sitzt sie wieder im Wohnzimmer.

Und der Schlumpf darf dann das Schloss bezahlen

27.04.2025 08:13 • x 1 #485


Worrior
Steht sie im Mietvertrag hat sie ebenfalls ein Anrecht in der Wohnung zu bleiben, als Ehefrau sowieso.
Auch bei nicht verheirateten ist es ausschlaggebend wo der behördlich gemeldete Wohnsitz der letzten 3 Monate ist.
Auch wenn die Person nicht im Mietvertrag steht herrscht hier indirekt ein Untermietverhältnis mit dem Hauptmieter durch konkludentes Handeln.
Theoretisch könnte der Ehemann der Wohnung polizeilich verwiesen werden wenn die Vorraussetzungen gegeben wären.

Deshalb mein Tip sich immer eine Reserve zu halten wo man sofort die Biege machen kann.
Anstatt wegen finanzieller Abhängigkeit in der Psychohölle zu schmoren.
Sei zumindest indirekt immer bereit zu erst zu gehen wenn es sinnlos ist.

27.04.2025 08:23 • x 2 #486


CanisaWuff
Zitat von PeterN:
@BernhardQXY Sie rennt vor den Kleiderschrank, hat eine Wunde am Kopf, geht zur Pozilei, bezieht sich auf den Gewaltschutzparagraphen und befördert ...

Wo hat Schlumpf denn geschrieben, dass sie sich verletzt hat und dass sie das Schloß ausgetauscht hat?

27.04.2025 08:24 • x 1 #487


B
@PeterN
Eben deshalb finde ich so markige Sprüche: schmeiß die/ihn raus super schwierig.( Übrigens von Verfechtern der Selbstjustiz auch zurecht argumentiert.

27.04.2025 08:34 • x 1 #488


B
@CanisaWuff
Das ganze ist eine Spekulation aufgrund der Aufforderung sind raus zu schmeißen. Bzw, wie ein forist zu schreiben pflegt.

27.04.2025 08:36 • #489


B
Zitat von Worrior:
Deshalb mein Tip sich immer eine Reserve zu halten wo man sofort die Biege machen kann.

Arbnb existiert. Btdtgtt

27.04.2025 08:36 • #490


Z
Zitat von CanisaWuff:
Wo hat Schlumpf denn geschrieben, dass sie sich verletzt hat und dass sie das Schloß ausgetauscht hat?

Wird ja immer abenteuerlicher hier.

Mal sehen, wie der Stand in ein paar Stunden ist.


P.S. Ich kalkuliere immer mehr ein, dass dieser Thread bei Youtube verwurstelt wird. Seitdem der eine dort gesendet wurde, kommen hier vermehrt Fake Threads.
Ähnliche Themen. Woanders sitzen ein paar red/blue pill Typen und lachen sich halb schlapp.

Naja, ich mich mittlerweile auch. Kann doch keiner mehr ernst nehmen, wenn ein TE sich nicht mehr meldet und hier immer noch auf den Eingangspost rumgeritten wird.

27.04.2025 08:39 • x 2 #491


CanisaWuff
Zitat von BernhardQXY:
@CanisaWuff Das ganze ist eine Spekulation aufgrund der Aufforderung sind raus zu schmeißen. Bzw, wie ein forist zu schreiben pflegt.

Und 5 Seiten weiter wird dieses Spekulation, dann plötzlich als Wahrheit angesehen, weil niemand vone anfängt zu lesen.
Der User kann ja Tipps geben, wie er sich verhalten würde oder was ihn bewegt, aber Spekulationen, in dieser Form finde ich ziemlich gefährlich.
Dass Bianca die Forenleitung gerufen hat, fand ich übertrieben. Aber der Verlauf des Threads wird immer unangenehmer, daher bin ich nun auch dafür, dass sich die @Forenleitung hier mal umschaut.

27.04.2025 08:42 • x 1 #492


D
@BernhardQXY

bei uns gibt es kein Tennungsjahr eine Scheidung ist in ein paar wochen unter Dach und Fach.

selbst als Alleiniger Hauptmieter könnte ich die Delogierung Einleiten, wo Zeitnah ein freundlicher Herr, das gegenüber bitten würde mein Eigentum zu Verlassen.
Zitat von PeterN:
lässt das Schloss aufbohren und schon sitzt sie wieder im Wohnzimmer.

dann ist es Einbruch und die Polizei wird Tätig

27.04.2025 08:49 • x 1 #493


Worrior
Zitat von Dudo:
selbst als Alleiniger Hauptmieter könnte ich die Delogierung Einleiten, wo Zeitnah ein freundlicher Herr, das gegenüber bitten würde mein Eigentum zu Verlassen.

Ja das stimmt aber mit einfach vor die Tür setzen hätte es nicht geklappt.
Außer es bestände keine Ehe, kein gemeinsamer Mietvertrag und ihr Wohnsitz wäre bei Dir nicht gemeldet.

Deshalb immer schön unabhängig bleiben, unverhofft kommt oft.

27.04.2025 08:58 • #494


B
@Dudo
Du bist Österreicher, gell?
da lese ich:
Zitat:
Scheidung aus wichtigem Grund
Können sich die Ehepartner auf eine einvernehmliche Scheidung nicht einigen, kann der „scheidungswillige“ Ehepartner gegen den Willen des anderen die Ehe nur aus wichtigem Grund mit Scheidungsklage beenden.
Die Ehe ist ein unbefristeter privatrechtlicher Vertrag. Bei anderen Dauerrechtsverhältnissen wie Dienstverträgen oder Mietverträgen ist eine „Kündigung“ möglich, für die ein wichtiger Grund nicht erforderlich ist. Bei der Ehe nicht. Gegen den Willen des anderen Ehepartners kann die Ehe nur geschieden werden, wenn dieser eine schwere Eheverfehlung gesetzt hat (sogenannte Scheidung aus Verschulden).
Das Gesetz geht vom Zerrüttungsprinzip aus: die schwere Eheverfehlung muss zur Zerrüttung der Ehe geführt haben, damit die Ehe vom Gericht geschieden werden kann.
In vielen Fällen haben sich die Ehepartner auseinandergelebt, ohne dass einem von ihnen die Schuld am Scheitern der Ehe vorgeworfen werden kann. In diesem Fall scheidet die Möglichkeit einer Verschuldensscheidung aus. Hier kann ein Ehepartner gegen den Willen des anderen die Scheidung erst durchsetzen, wenn die häusliche Gemeinschaft zwischen den Ehepartnern seit mindestens 3 Jahren aufgehoben ist.
Auch der Ehepartner, der am Scheitern der Ehe „schuld“ ist, kann gegen den Willen des „schuldlosen“ Partners die Scheidung nur erzwingen, wenn die häusliche Gemeinschaft seit mindestens 3 Jahren aufgehoben ist.

Also ohne Einvernehmen sinds drei Jahre, keine wenigen Wochen. Und zum Delongieren braucht es eine Räumungsklage. Das ist nicht so einfach, wie Du es darzustellen versuchst. Führt aber noch weiter ins OT, denn Schlumpf ist wahrscheinlich aus D.

27.04.2025 09:07 • x 2 #495


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