Zitat von LarsWilhelm:Naja, es gibt tatsächlich eine Statistik vder Scheidungsquoten. Dies spiegelt aber nur das Verhältnis aus geschlossenen und geschiedenen ehen wieder. In meinen Augen einfach zu ermitteln, aber Nichtsaussagend. Die eigentlich spannende frage ist doch, wie viele Ehen überleben. Und dazu müsse man die Eheenden jedes Jahrgangs betrachten.
Tststs... Böser Statistik-Denkfehler deinerseits. Aus der Scheidungsrate lässt sich die Eheüberlebungsrate selbstverständlich errechnen, sofern man die zugrundeliegende Kenngröße der Eheschließungen kennt. Dies sind aufgrund des leichten Bevölkerungszuwachses in D leicht ansteigend, aber nehmen wir mal vereinfachend an, sie seien konstant. Dann werden jedes Jahr (Zahlenbasis 2018) 450.000 Ehen geschlossen und 150.000 geschieden, also gibt es einen Ehezuwachs pro Jahr von 300.000 Ehen. Dieser Ehezuwachs von 300.000 multipliziert sich pro Jahr (y) um den Wert y, sodass nach Jahr 10 die Zahl der Ehen von 300.000 auf 3 Millionen angestiegen ist. Da sich dieser Anstieg von 300.000 pro Jahr nicht durch Scheidungen abbaut, gibt es nur eine Möglichkeit des Ehe-Endes und die lautet: bis auf dass der Tod euch scheidet. D.h. bei konstanter Bevölkerungsentwicklung müssen langfristig pro Jahr 300.000 Ehen durch den Tod eines Ehepartners beendet werden. Daraus ergibt sich (wiederum vereinfacht), die Tatsache, dass 2/3 der geschlossenen Ehen bis zum Tod halten.
qed
(Um dem Einwand vorzubeugen, dass sich die Zahlen dynmisch entwickeln. Ja, das kann man auch mathematisch darstellen. Als Ergebnis der letzten 20 Jahre käme eine etwas höhere Zahl der "haltenden Ehen" heraus... irgendwo in den niedrigen 70er %-Bereichen.
Zitat von hahawi:Würdest Du in Österreich leben, dann könntest Du genau das machen, Schadensersatz gibt es zwar keinen, aber bei einer nachgewiesenen Verfehlung, die zur Scheidung geführt hat, wäre Dein Ex zu Unterhaltszahlungen für Dich verpflichtet.
Voraussetzung ist aber tatsächlich eine einseitige, gravierende Eheverfehlung, zu der Du keinen Grund oder Beitrag geleistet hast.
Das sind die wirklich dreckigen und bösartigen Scheidungsverfahren.
Genau aus diesem Grund ist das Prinzipin Deutschland zu Recht abgeschafft. Weil ein rechtlich bindender Verfahlungsnachweis schlicht und ergreifend nicht erfolgen kann und weil es unmöglich ist, Aktionen und Reaktionen des partnerschaftlichen Verhältnisses im Nachhinein auseinander zu dividieren. Wo ist die Grenze? Und zählen nur 6uelle Aktionen oder auch unterlassene haushaltliche Hilfe oder finanzielle, körperliche, seelische und psychische Drohungen oder Repressalien.
Ihr werdet irgendwann in eurer schönen Alpenwelt auch drauf kommen, dass das Verursacherprinzip höchst ungerecht ist und abgeschafft gehört.