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Affäre gehabt und dann das böse Erwachen

E
. In einem anderen Thread haben wir heute über die möglich netten, gesundheitlichen Nebenwirkungen einer Affäre gesprochen. Es wurde kurz diskutiert, es der eigentlichen Partnerin zu stecken. Um sie zu schützen.

Angenommen, ein AP hat nachweislich ein paar ungesunde Dinge weitergegeben. würdet ihr es ihm nach Affärenende mitteilen, um andere Opfer vermeintlich zu schützen oder es seiner Partnerin kommunizieren, was da im Busch ist oder würdet ihr schweigen?
Schweigen, weil es ihm vielleicht egal sein könnte?

Bin gespannt auf eure Meinungen. Was würdet ihr tun?

26.03.2019 19:04 • #1


Sammiya
Ich wäre froh darüber, schon alleine deswegen weil ich wüsste woran ich bin.
Gerade wenn es um die Gesundheit geht, würde ich es wissen wollen.

26.03.2019 19:07 • #2


A


Affäre gehabt und dann das böse Erwachen

x 3


Brausekopf
Gute Frage,
Ich bin ja eigentlich grundsätzlich gegen das kontaktieren von EP des AP.
Aber wenn eine übertragbare Krankheit hinzukommt ist das noch mal etwas anderes.
Das wäre ja etwas, was man vom AP verlangen sollte, aber wie so einige hier im Forum festgestellt haben, sind diese nicht unbedingt Menschen, die für ihr Verhalten in irgendeiner Weise Verantwortung übernehmen.
Ich glaube in so einem Fall würde ich auch dafür sein, dass der EP informiert wird.

26.03.2019 21:48 • x 1 #3


H
Zitat von ExSunshine:
. In einem anderen Thread haben wir heute über die möglich netten, gesundheitlichen Nebenwirkungen einer Affäre gesprochen. Es wurde kurz diskutiert, es der eigentlichen Partnerin zu stecken. Um sie zu schützen.

Angenommen, ein AP hat nachweislich ein paar ungesunde Dinge weitergegeben.


....zählt Schwangerschaft auch dazu?...Ich meine manch eine/er gibt nicht wirklich was weiter, was auch das Licht der Welt erblicken sollte

26.03.2019 22:00 • #4


M
Mitteilen!

1. Strafrecht

Die Ausübung des ungeschützten Geschlechtsverkehrs in Kenntnis einer eigenen, S. übertragbaren Krankheit, stellt regelmäßig eine Körperverletzung dar. Wenn nachweisbar ist, dass Ihr Freund seine Infektiösität kannte und mithin eine Infektion Ihrer Person zumindest billigend in Kauf nahm, läge eine vorsätzliche Körperverletzung (§ 223 StGB), wenn er die Krankheit und die Ansteckungsgefahr zumindest hätte kennen können, eine fahrlässige Körperverletzung (§ 229 StGB) vor. Insoweit könnten Sie bei jeder Polizeidienststelle Strafanzeige erstatten und Strafantrag wegen aller in Frage kommender Delikte stellen. Ob es in der Folge zu einer Bestrafung oder zu einer Verfahrenseinstellung kommt, hängt nicht zuletzt von Ausmaß und Folgen Ihrer Erkrankung ab.


Mit freundlichen Grüßen

Marc N. Wandt
Rechtsanwalt

26.03.2019 22:01 • x 3 #5


A
@ExSunshine

Abhängig davon, was denn diese unappetitlichen ungesunden Dinge sein sollen.

N Pilz?
Bakterielle Infektion?
Ne Grippe?

Oder etwas S. übertragbares wo mit Therapie und verschreibungspflichtigen Medikamenten geheilt werden muss?
Oder gar nicht geheilt werden kann?

Kannst Du konkreter werden?

Danke

27.03.2019 09:23 • #6


_Tara_
Zitat von ExSunshine:
ein AP hat nachweislich ein paar ungesunde Dinge weitergegeben

Gleich ein paar? Also mehrere durch G*V* übertragbare Krankheiten?
Und wie kannst Du nachweisen, dass der AP es war, wenn der ja, wie ich wegen Deines Informationsdrangs annehme, offenbar selbst keine Diagnose eines Arztes erhalten hat?

Oder ist die Frage rein hypothetisch gemeint?

27.03.2019 10:14 • #7


Wurstmopped
Nun das ist ja ein rechtliche Frage ... vielleicht in einem Forum für Rechtsfragen besser aufgehoben?

27.03.2019 10:24 • x 1 #8


E
Zitat von Hitachi:

....zählt Schwangerschaft auch dazu?...Ich meine manch eine/er gibt nicht wirklich was weiter, was auch das Licht der Welt erblicken sollte


Na ja...Eine Schwangerschaft sollte man immer der Partnerin mitteilen, damit diese weiss, was ihr Schatz so getan hat.. Finde ich...

27.03.2019 12:23 • #9


E
Zitat von Wurstmopped:
Nun das ist ja ein rechtliche Frage ... vielleicht in einem Forum für Rechtsfragen besser aufgehoben?



Kann man in einem Rechtsforum einstellen...Es geht hier aber um viele Aspekte eine Affäre...nicht nur darum, dass Frauen am Affärenende und dem,, WIE knabbern...Manchesmal kommt das Erwachen auch bei der Gynäkologin...Und da stellt sich dir Frage, ob der notorische Fremdgeher damit konfrontiert werden sollte oder seine Partnerin....

27.03.2019 12:26 • #10


E
Zitat von _Tara_:
Gleich ein paar? Also mehrere durch G*V* übertragbare Krankheiten?
Und wie kannst Du nachweisen, dass der AP es war, wenn der ja, wie ich wegen Deines Informationsdrangs annehme, offenbar selbst keine Diagnose eines Arztes erhalten hat?

Oder ist die Frage rein hypothetisch gemeint?



Wie ich schrieb...In einem anderen Thread kam die Frage dazu auf...

Ich habe keinen Infodrang, es ist rein hypothetisch gemeint...AF knabbern ja an den vielen Baustellen, die eine Affäre auftun....Da kann ja das noch dazu kommen.

Wäre es notwendig, wenn der AM etwas weiter gegeben hat, es ihm um die Ohren zu hauen...oder.... Was meint ihr....Auch damit davon kommen lassen?

27.03.2019 12:30 • #11


E
Zitat von Anders:
@ExSunshine

Abhängig davon, was denn diese unappetitlichen ungesunden Dinge sein sollen.

N Pilz?
Bakterielle Infektion?
Ne Grippe?

Oder etwas S. übertragbares wo mit Therapie und verschreibungspflichtigen Medikamenten geheilt werden muss?
Oder gar nicht geheilt werden kann?

Kannst Du konkreter werden?

Danke



Nur als Beispiel...HPV....oder eine andere Geschlechtskrankheit...Man muss ja nicht immer von the worst case ausgehen.

27.03.2019 12:35 • #12


DieSeherin
Zitat von ExSunshine:
Es geht hier aber um viele Aspekte eine Affäre...nicht nur darum, dass Frauen am Affärenende...


das finde ich ja dann eher ein wenig fragwürdig, weil es mir zu sehr nach rache klingt! wenn mir meine affäre etwas überträgt, kommuniziere ich das entweder gleich, oder gar nicht... aber das hätte dann nichts mit einem affärenende zu tun!

27.03.2019 12:36 • x 2 #13


aquarius2
Um was geht es? Um venerische Erkrankungen, Hepatitis, HIV oder um was?
Bei Geschlechtserkrankungen muss man sich behandeln lassen und es gibt so einige bei denen es fast keine wirksamen Medikamente gibt, also Augen auf bei der Wahl eines AP oder ONS.

Manche dieser Erkrankungen sind meldepflichtig

27.03.2019 12:38 • #14


S
Zitat von ExSunshine:


Nur als Beispiel...HPV....oder eine andere Geschlechtskrankheit...Man muss ja nicht immer von the worst case ausgehen.


Schon mal mit dem HPV beschäftigt? Scheinbar nicht.

27.03.2019 12:39 • x 1 #15


A


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