ElGatoRojo
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Zitat von HeavyDreamy:Solange man den Interpreten dazuschreibt, kein Problem.
Das Urheberrecht wird selbst von Rechtsanwälten als "Dschungel" bezeichnet. Aber wie ich in den anderen thread gerade gestern schrieb - ob du den Autor oder Interpreten dazu schreibst oder nicht - es ist eine Verletzung seines Urheberrechtes. Und auch wenn Sachen im Internet stehen, sind sie nicht deswegen urheberrechtsfrei. Dieser Irrtum ist offenbar weit verbreitet.
Texte z.B. sind in Deutschland 70 Jahre nach dem Tod des Verfassers geschützt. Deshalb ist Goethe frei - Udo Lindenberg aber nicht. Dewegen ist der kleine Prinz urheberrechtsfrei auf französisch, die deutsche Übersetzung aber je nach Übersetzer noch nicht.
Ein Musiklink auf Youtube ist deswegen o.k., weil Youtube an die GEMA Gebühren bezahlt
