Mel1982
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Zitat von VictoriaSiempre:Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Notar unter den von Dir genannten Voraussetzungen (Haus gehört Deinem Mann, Du bekommst eine Ausgleichszahlung = vorgezogener Zugewinn?) ein eingetragenes Wohnrecht empfiehlt und notiert. Als Notar muss er ausgewogen und neutral beraten; Dein Mann wäre da stark benachteiligt. ...
Danke! Das ist ein guter Einwand. Dann kommt statt Wohnrecht der Miet-/Nutzungsvertrag mit auf meinen Zettel.