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Trennung - Eltern WG - KEINE Scheidung

M
Zitat von VictoriaSiempre:
Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Notar unter den von Dir genannten Voraussetzungen (Haus gehört Deinem Mann, Du bekommst eine Ausgleichszahlung = vorgezogener Zugewinn?) ein eingetragenes Wohnrecht empfiehlt und notiert. Als Notar muss er ausgewogen und neutral beraten; Dein Mann wäre da stark benachteiligt. ...

Danke! Das ist ein guter Einwand. Dann kommt statt Wohnrecht der Miet-/Nutzungsvertrag mit auf meinen Zettel.

15.05.2025 10:35 • #16


Birkai
Zitat von Mel1982:
- Wohnrecht klären - muss das überhaupt geklärt werden?

Die Ehewohnung hat im Trennungsjahr einen besonderen Schutz. Danach ist dem nicht mehr so. Irgendwas wäre auf jeden Fall zur Absicherung erforderlich. Da kann der Notar auch beraten.

Ebenso sollte der Verzicht auf Unterhalt beiderseitig erklärt werden. Das ist aber eine Standardformulierung.

Ich würde dir ans Herz legen möglichst viel festhalten zu lassen. Es sei euch zu wünschen, dass euer Verhältnis weiterhin gut bleibt. Leider ist dies nicht immer so und den Fall kannst du jetzt absichern. Wie heißt es so schön: Verträge schließt man in Friedenszeiten.

Zitat von Mel1982:
Den Kindesunterhalt brauchen wir tatsächlich nicht gestalten. Wir haben letztens zusammen gesessen und das alles mal ausgerechnet. Da bleibt einfach alles so wie es ist. Jeder zahlt das, was er bisher gezahlt hat und gut ist.

Dann ist ja schon ein großer Punkt geklärt.

15.05.2025 10:49 • x 1 #17


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Trennung - Eltern WG - KEINE Scheidung

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M
@Birkai ja. Unterhaltsverzicht machen wir beide gegenseitig.

Und das ist der Grund, warum ich hier einen Thread eröffnet habe. Vielleicht fällt ja jemandem noch was ein, was ich vergessen habe. Am 22.05. geht es eh erst mal um die Beratung beim Notar.
Kann ja auch sein, dass uns dieser erst mal noch zum Anwalt schickt.

15.05.2025 11:14 • #18


Birkai
Zitat von Mel1982:
Am 22.05. geht es eh erst mal um die Beratung beim Notar.

Der klassische Fall für eine Trennungsvereinbarung seid ihr auf jeden Fall nicht .

Wünsche euch viel Erfolg.

15.05.2025 11:17 • x 1 #19


M
@Birkai danke!
Ich bin echt total gespannt wie es weiter geht.

15.05.2025 11:36 • #20


T
Du hast ja schon klar gemacht, dass du eigentlich schon entschieden hast. Ich möchte trotzdem nochmal an´s Herz legen, dich anwaltlich beraten zu lassen. Da gibt´s einige Dinge zu beachten und es kann gut sein, dass dein Mann sehr viel besser informiert ist als du, ich würde nicht unvorbereitet und nur von einem Forum beraten Dinge beim Notar unterschreiben wollen, die man nicht mehr rückgängig machen kann. Allein rund um´s Haus. Auch wenn er allein im Grundbuch steht, hättest du im Zuge einer Scheidung Ansprüche aus einer Wertsteigerung.
Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht hat per se überhaupt nichts mit Scheidung zu tun. Das bleibt in jedem Fall erstmal gemeinsam.
So toll die Vorstellung ist, zum Wohl des Kinders zusammen in dem Haus bleiben zu wollen, das kann sich sehr schnell ändern, auch wenn du das nicht hören willst.
Auf Kindesunterhalt kann man eigentlich nicht so einfach verzichten. Wo kein Kläger da kein Richter, schon klar. Abe eigentlich ist ein Anspruch des Kindes.

15.05.2025 11:53 • x 2 #21


M
Hallo Mel,

Wir haben 5 Jahre in einer Eltern WG gelebt-dieses Modell hat aber wirklich eine Ablaufzeit auch wenn ihr Euch das jetzt noch nicht vorstellen könnt.
Einvernehmliche und friedliche Trennung ist super wenn sie funktioniert und gerade in der friedlichen Zeit ist es wichtig eine anwaltliche Beratung einzuholen.
Auf Trennungsunterhalt kannst Du nicht für die Zukunft verzichten und wird der Notar nicht so formulieren-da wird was von gegenseitige Ansprüche bestehen nicht,gilt aber nur für die Vergangenheit.
KU wird er auch eher nicht regeln.

Das Gute ist,man kann fast alles leben wie man möchte-wo kein Kläger da kein Richter.
Trotz allem rate ich zu einer fachanwaltlichen Beratung-nicht wegen des Misstrauens sondern wegen des Vertrauens das dann beidseitig alles fair und akzeptabel geklärt ist.
Anwälte handeln nur so wie ihr es wollt.
Wollt ihr es friedlich handeln sie so-wollt ihr Stress können sie auch dreckig.

Das mit der Unmöglichkeit der Betreuung durch Deinen Mann verstehe ich nicht.
Mache auch Schichtdienst und gerade das ermöglicht mir/uns ein paritätisches WM-hat natürlich mit Kompromissen und Einschränkungen meinerseits zu tun.
Alles hat halt seinen Preis

15.05.2025 11:59 • x 3 #22


M
@Tobalf
Tatsächlich denke ich, das mein Mann schlechter informiert ist, als ich.

Das mit den Ansprüchen der Wertsteigerung weiß ich. Möchte ich aber nicht. Ich werde den Betrag annehmen, den er in den Raum geworfen hat!
Wenn ich mehr haben wollen würde, bedeutet das, dass mein Mann das Haus nicht mehr halten kann. Das werde ich weder ihm, noch unserem Sohn antun!
Außerdem geht es am 22.05. um einen Beratungstermin beim Notar. Ich werde sicher nicht das erstbeste Dokument unterschreiben.

Warum sollten wir den Kindesunterhalt klären, wenn wir zusammen wohnen und das Kind gemeinsam betreuen? Das verstehe ich jetzt nicht wirklich. Wir zahlen jetzt gemeinsam fürs Kind - also der eine das, der andere das. Das soll auch in Zukunft so bleiben.

15.05.2025 12:05 • x 1 #23


M
Zitat von maenneken:
Hallo Mel, Wir haben 5 Jahre in einer Eltern WG gelebt-dieses Modell hat aber wirklich eine Ablaufzeit auch wenn ihr Euch das jetzt noch nicht vorstellen könnt. Einvernehmliche und friedliche Trennung ist super wenn sie funktioniert und gerade in der friedlichen Zeit ist es wichtig eine anwaltliche Beratung ...

Doch, das können wir uns jetzt schon vorstellen, dass das Modell eine Ablaufzeit hat.
Allerspätestens, wenn unser Kind seine Koffer packt.

15.05.2025 12:07 • x 1 #24


M
Mel,

Dann ist ja alles gut-hier können nur Erfahrungen weitergegeben werden.

Das der 22.05 nur ein Beratungsgespräch ist,ist auch klar.
Notare müssen das machen wenn nur einer oder keiner eine anwaltliche Beratung in Anspruch genommen hat.
Diese Beratung ist aber neutral und ersetzt den anwaltlichen Rat in keinster Weise

15.05.2025 12:17 • x 2 #25


Gorch_Fock
Ich halte von diesem Festhalten am Ehestatus nichts. Wirst Du liebe TE von einem neuen Mann schwanger, ist Dein Ex rechtlicher Vater,dm da verheiratet. Zudem laufen die Rentenpunkte weiter. Hätte ich keine Lust drauf. Wird Dein Ex ein Pflegefall, haftest Du weiter.

15.05.2025 13:49 • #26


M
Zitat von Gorch_Fock:
Ich halte von diesem Festhalten am Ehestatus nichts. Wirst Du liebe TE von einem neuen Mann schwanger, ist Dein Ex rechtlicher Vater,dm da verheiratet. Zudem laufen die Rentenpunkte weiter. Hätte ich keine Lust drauf. Wird Dein Ex ein Pflegefall, haftest Du weiter.

Aus genau diesem Grund gehen wir doch zum Notar.
Damit die Trennung schriftlich festgehalten wird und die Rentenpunkte eben nicht mehr weiter laufen.

Und schwanger werden habe ich nicht mehr vor!

15.05.2025 13:51 • #27


M
Leider nutzt das rechtlich nichts.
Rentenpunkte laufen bis zum Zugang bei Gericht weiter.
Bei Trennungen die sehr lange bis zur Scheidung dauern kann man was drehen-nächster Punkt der anwaltlichen,rechtssichere Beratung bedarf

15.05.2025 14:07 • x 1 #28


M
Zitat von maenneken:
Leider nutzt das rechtlich nichts. Rentenpunkte laufen bis zum Zugang bei Gericht weiter. Bei Trennungen die sehr lange bis zur Scheidung dauern kann man was drehen-nächster Punkt der anwaltlichen,rechtssichere Beratung bedarf

Das stimmt nicht.
Bei einer Trennungsvereinbarung werden genau solche Dinge schriftlich festgehalten - also ab wann die Rentenpunkte nicht mehr weiter laufen.

15.05.2025 14:12 • #29


alleswirdbesser
Nach meiner Info kann man auf den Versorgungsausgleich (komplett) verzichten und das mittels notarieller Vereinbarung bevor die Scheidung beantragt wird. Geht es vor Gericht und man möchte verzichten, müssen beide einen Anwalt nehmen. Unser Richter meinte er wäre günstiger als ein Notar. Die Anwaltsrechnung war es natürlich nicht. Ursprünglich wollten wir einen Anwalt nehmen, ging aber wegen dem Verzicht nicht.

15.05.2025 14:16 • x 1 #30


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