VictoriaSiempre
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Zitat von Mel1982:Bei einer Trennungsvereinbarung werden genau solche Dinge schriftlich festgehalten - also ab wann die Rentenpunkte nicht mehr weiter laufen.
Das ist mir neu!
Ich kenne es so, dass die Rentenpunkte bis zum Zeitpunkt der Einreichung einer Scheidung errechnet werden. Eure Ehe besteht ja weiterhin. Ein Versorgungsausgleich kann zwar meines Wissens via Ehevertrag (oder Trennungsvereinbarung) ausgeschlossen werden; der Verzicht kann jedoch angefochten werden. Z. B. dann, wenn der verzichtende Teil später eine sehr geringe Rente zu erwarten hätte und zum Sozialfall werden würde. Ist in meinen Augen auch richtig so, wieso sollte die Allgemeinheit das tragen.
Solange Ihr einigermaßen gleich verdient und einzahlt, ist das sicher kein Problem. Außerdem, wie hier schon jemand schrieb: Wo kein Kläger, da kein Richter.