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Trennung - Eltern WG - KEINE Scheidung

M
Hallo zusammen.

Ich dachte, ich frage mal so in die Runde. Evtl gibt es ja jemanden, der das auch schon mal so - oder so ähnlich - gemacht hat in seinem Leben.

Mein Mann und ich gehen getrennte Wege. Wohnen allerdings noch in einem Haus zusammen und möchten das auch nicht ändern.
Wir sind seit 12 Jahren verheiratet, haben einen gemeinsamen 11-jährigen Sohn und wohnen im Eigentum.
Das Haus hat mein Mann neben seinen Eltern gebaut. Ich bin nicht im Grundbuch mit eingetragen, da der Hauskauf bzw Bau vor der Hochzeit stattgefunden hat. Das ist auch ok so für mich.

Am 22.05. haben wir nun einen Notartermin, da ja doch einige Dinge geregelt werden müssen.
Nun meine Frage an Euch - auf was sollte ich achten?

15.05.2025 08:19 • #1


Nur-ein-Mensch
Moin

Meine Empfehlung, geh weg von da.

Früher oder später kann das Probleme geben,vorallem wenn neue Partner dazu kommen,die mit der jeweils anderen Partei nicht auskommen.

Notarielles wegen dem Haus?
Da kann ich nicht dazu sagen.

15.05.2025 08:30 • x 2 #2


A


Trennung - Eltern WG - KEINE Scheidung

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K
Zitat von Mel1982:
auf was sollte ich achten?

Auf den Rat Deines Anwalts. Warum geht ihr zum Notar? Was wollt ihr regeln?

Mach beim Anwalt auf jeden Fall auch einen Termin, völlig egal, wie komplikationslos die Absprachen mit Deinem Mann aktuell sind. Wichtig ist, dass Du Deine Rechte kennst und Deine Position absicherst.

Das soll kein Misstrauensvotum gegen Deinen Mann sein. Es gibt aber immer wieder Lebenssituationen, in denen gewisse Regelungen extrem wichtig sind, aber erstmal übersehen werden.

Momentan willst Du keine räumliche Veränderung und ihr habt Euch darauf geeinigt, als Eltern weiterhin unter einem Dach für das Kind da zu sein. Ich persönlich finde das megalöblich, aber Du solltest Dich schon fragen, ob das aktuelle Konstrukt auch was auf Dauer bzw. wenigstens bis zur Volljährigkeit des Sohnes ist.

Was, wenn er sich verliebt und dann doch was an der Wohnsituation (dann Deiner) ändern will? Was, wenn Du Dich verliebst und das Konstrukt nicht mehr mittragen willst?

Geh alleine separat zu einem Anwalt. Das muss ja nicht heissen, dass Du Ärger machen willst, aber gerade im Haus, was nicht Dir gehört, was aber neben dem der Schwiegermutter steht, sehe ich Dich potentiell gefährdet. Ohne Regelungen, die auch wasserdicht sind, könnte er mit Dir machen, was er will. Es ist sein Haus. Passt es ihm nicht mehr, dass Du dort wohnst, kannst Du nur noch eingeschränkt agieren. Sichere Dich da besser ab.

15.05.2025 08:34 • x 3 #3


Birkai
Zitat von Mel1982:
Am 22.05. haben wir nun einen Notartermin, da ja doch einige Dinge geregelt werden müssen.
Nun meine Frage an Euch - auf was sollte ich achten?

In erster Linie brauchst du eine Absicherung deines Wohnrechtes im Haus und natürlich solltet ihr euch über die Kosten einigen. Dies gilt nicht nur fürs Haus sondern auch für das gemeinsame Kind.

Wir haben uns aber auch nicht in gegenseitigem Einverständnis getrennt, aber das Thema Eltern-WG stand auch im Raum. Das Thema Eltern-WG war aber vom Tisch, als mein Ex sich neu verliebt hat. Danach hat sich sein Verhalten mir gegenüber stark geändert.

Gibt es denn schon Abstimmungen wie es organisatorisch weiter laufen soll?

15.05.2025 08:59 • x 2 #4


M
Zitat von Nur-ein-Mensch:
Moin Meine Empfehlung, geh weg von da. Früher oder später kann das Probleme geben,vorallem wenn neue Partner dazu kommen,die mit der jeweils anderen Partei nicht auskommen. Notarielles wegen dem Haus? Da kann ich nicht dazu sagen.

Danke, aber das ist meine Entscheidung. Und ich habe die nun mal anders getroffen, als du das tun würdest.

@KlausHeinrich
Wir gehen zu einem Notar um eine Trennungsvereinbarung zu hinterlegen.
Ich möchte keinen Anwälten Geld in den Rachen werfen - dafür sind wir uns zu einig.

Wenn er sich verliebt, dann muss die Neue unsere Lebensweise akzeptieren. Genau so, wie wenn ich mich verliebe.

Das er mich nicht aus dem Haus raus werfen kann sind z.B. Dinge, die wir beim Notar klären möchten.
Es geht auch um die Betreuung unseres Sohnes, wenn dem anderen etwas passiert.

Ich werde ab nächsten Monat Miete zahlen. Mein Mann möchte mir einen Betrag X zahlen für die Zeit in der wir verheiratet waren und ich mit zum Vermögensaufbau beigetragen habe.

Wir sind uns schon sehr einig muss ich sagen bzw nicht nur sehr sondern einfach nur einig.

Wir möchten beide, das es unserem Sohn an nichts fehlt.

Mit der Entscheidung zusammen im Haus wohnen zu bleiben sind wir beide safe!

15.05.2025 09:01 • x 1 #5


M
Zitat von Birkai:
In erster Linie brauchst du eine Absicherung deines Wohnrechtes im Haus und natürlich solltet ihr euch über die Kosten einigen. Dies gilt nicht nur fürs Haus sondern auch für das gemeinsame Kind. Wir haben uns aber auch nicht in gegenseitigem Einverständnis getrennt, aber das Thema Eltern-WG stand auch im Raum. ...

Danke - Wohnrecht - das schreibe ich mit auf den Zettel für den Notar.

Organisatorisch arbeiten wir mit einer Familien - WhattsApp Gruppe in der auch unser Sohn ist.
Eigentlich ist die Organisation auch mit ein Grund, der Eltern WG. Mein Mann arbeitet im Schichtdienst und könnte seinen Job nicht mehr in Vollzeit ausüben, wenn ich ausziehen würde. Bei Früh- und Spätdienst geht das leider nicht.

Unser Sohn möchte auf keinen Fall weg ziehen. Er hat Oma + Opa und Opa nebenan wohnen. Das möchte ich ihm auch nicht antun.

15.05.2025 09:03 • x 1 #6


Andy6666
Trotzdem solltest Du zu einem Erstberatungsgespräch bei einem Fachanwalt (!) für Familienrecht um die grundsätzlichen Sachen für Dich erläutert zu bekommen. Das kostet ~250Euro und gibt Dir Klarheit...
Schön wenn es mit dem Notar klappt und ihr eine gemeinsame Lösung schafft, aber ich würde immer erstmal meine Möglichkeiten/Rechte/Pflichten kennen wollen, bevor ich mich zu Kompromissen komitte

LG, Andy

15.05.2025 09:17 • x 4 #7


N
@Mel1982 so schnell wie möglich raus da.
Keim gesunder Mensch würde sich auf dich einlassen , wenn du noch mit deinem ex Mann zusammen lebst.

15.05.2025 09:19 • x 2 #8


Nur-ein-Mensch
Zitat von Mel1982:
Danke, aber das ist meine Entscheidung. Und ich habe die nun mal anders getroffen, als du das tun würdest.

Selbstverständlich ist es deine Entscheidung. ️

15.05.2025 09:29 • #9


Birkai
@Mel1982 es liest sich alles sehr bedacht.

Gestaltung des Kindesunterhaltes ist auch noch ein Thema. Wir haben uns da ganz pragmatisch geeinigt. Wir zahlen beide Unterhalt auf eine Gemeinschaftskonto ein, von dem alle Kosten für die Kinder bezahlt werden. Kostenaufteilung anteilig zum Einkommen. Kosten für das Essen/ Dro. trägt jeder in seiner Woche selbst. Das entfällt ja bei euch.

Gibt es einen Grund warum ihr euch nicht schieden lassen wollt? Im notariellen Vertrag kann man dann auch Dinge wie Zugewinn schon klären, Gütertrennung festhalten. Hat dann auch Einfluss auf das Erbrecht und die Höhe des Pflichtanteils.

Zitat von Nordjung:
so schnell wie möglich raus da.
Keim gesunder Mensch würde sich auf dich einlassen , wenn du noch mit deinem ex Mann zusammen lebst.

Warum kann man nicht bestimmte Entscheidungen einfach mal stehen lassen. Sie hat sich hier scheinbar im Sinne ihres Kindes entschieden. Es ist ihre Entscheidung zum aktuellen Zeitpunkt, die ja auch in der Zukunft veränderbar sein kann.

15.05.2025 09:31 • x 5 #10


N
@Birkai
Zitat von Birkai:
Warum kann man nicht bestimmte Entscheidungen einfach mal stehen lassen. Sie hat sich hier scheinbar im Sinne ihres Kindes entschieden. Es ist ihre Entscheidung zum aktuellen Zeitpunkt, die ja auch in der Zukunft veränderbar sein kann.

Sie hat nach Tipps gefragt und ich hab welche gegeben. Was ist jetzt dein Problem?

15.05.2025 09:34 • #11


Birkai
Zitat von Nordjung:
Sie hat nach Tipps gefragt und ich hab welche gegeben. Was ist jetzt dein Problem?

Sie hat um Tipps gebeten, worauf sie beim Notartermin achten soll.

15.05.2025 09:37 • #12


E
Auch wenn es nur um den Notar geht, ist es nicht so ganz dumm sich bzgl. Partnerschaften auszutauschen.
Zitat von Mel1982:
Wenn er sich verliebt, dann muss die Neue unsere Lebensweise akzeptieren.

Eine neue Partnerschaft hat bei der Aussage vermutlich eh keine reelle Chance. Mein jetzt leider Ex-Freund lebt in so einem Konstrukt. Als seine Frau von uns erfuhr, war die entspannte WG vergessen. Stattdessen Besitzanspruch pur.

Ich verstehe seine Situation, denn ein Vater der nicht spurt kann schnell schlechte Karten haben.
Nur lasse ich mir meine Partnerschaft nicht von einer Frau diktieren, die mir fremd ist.

15.05.2025 10:14 • #13


M
Zitat von Nordjung:
@Mel1982 so schnell wie möglich raus da. Keim gesunder Mensch würde sich auf dich einlassen , wenn du noch mit deinem ex Mann zusammen lebst.

Dann ist das eben so und dieser Mensch nicht der richtige für mich. Da wir uns auch nicht scheiden lassen werden kommt das wohl noch dazu als Problem für etwaige neue Partner.

@Birkai
Den Kindesunterhalt brauchen wir tatsächlich nicht gestalten. Wir haben letztens zusammen gesessen und das alles mal ausgerechnet. Da bleibt einfach alles so wie es ist. Jeder zahlt das, was er bisher gezahlt hat und gut ist.

Wir möchten uns solange unser Sohn noch nicht volljährig ist nicht scheiden lassen, weil dann viele Dinge doch noch einfacher sind. Thema Sorgerecht, Aufenthaltsbestimmungsrecht und so weiter.
Die Gütertrennung vereinbaren wir rückwirkend zum 01.01.2025 wenn das möglich ist. Seit dem Zeitpunkt haben wir getrennte Schlafzimmer.


Ich habe mir folgendes notiert:
- Wohnrecht klären - muss das überhaupt geklärt werden?
- Notarielle Vereinbarung über Versorgungsausgleich
- Höhe und Zahlung Ausgleichszahlung Mann an mich
- Verzichtserklärung Unterhalt von mir an meinen Mann

15.05.2025 10:22 • #14


VictoriaSiempre
Zitat von Mel1982:
- Wohnrecht klären - muss das überhaupt geklärt werden?

Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Notar unter den von Dir genannten Voraussetzungen (Haus gehört Deinem Mann, Du bekommst eine Ausgleichszahlung = vorgezogener Zugewinn?) ein eingetragenes Wohnrecht empfiehlt und notiert. Als Notar muss er ausgewogen und neutral beraten; Dein Mann wäre da stark benachteiligt.

Aber einen vernünftigen Miet-/Nutzungsvertrag mit entsprechend langen Kündigungsfristen solltest Du abschließen.

15.05.2025 10:32 • x 1 #15


A


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