Brightness2
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Zitat von tlell:Ünrigens wenn ihr getrennt seid, muss sie sich an den Kosten für Wohnung, Strom und alles weitere beteiligen! Aber das weiss dein Anwalt. Hatte ich vergessen zu schreiben.
Joah. Dann fordert sie im Gegenzug ab Oktober den vollen Unterhalt für sich und das Kind ein. Das darf sie nämlich wenn sie offiziell getrennt sind und getrennt wirtschaften. Das dürften dann mal gut über 1.000 EUR gehen, je nach wirtschaftlicher Potenz von @Mystefan und der früheren Einkommenssituation der Ex. Rechenexempel. Dagegen stehen halbe Miete plus NK. And the winner is... .
Vielleicht doch besser den Ball flach halten?