Zitat von Hippie: Danke an alle!
Den Anwalt hatte ich auch im Sinn, habe auch jemanden dem ich vertraue.
Fotografiert ist soweit alles und…
die Trauer nimmt gewaltig ab
Was für ein Vollkoffer. Ihr seid ja nicht verheiratet und du bist doch im Moment in der Wohnung, magst du Dir nicht erst einmal einen Tee machen und mal ganz gemütlich durch die Wohnung spazieren und Du Dir überlegen, was
1) Du in jedem Fall behältst
2) Du in keinem Fall behalten willst
3) Du eventuell behalten willst, wenn es zur neuen Wohnung passt?
Zu erstens und zweitens würde ich eine Liste machen. Schmuck, Wertgegenstände und Akten wären ab jetzt (der hat ja noch nen Schlüssel) irgend woanders besser aufgehoben und Du könntest darüber nachdenken, ob Du nicht den Zylinder vom Schloss austauscht, vorübergehend jedenfalls. Dann kann er jedenfalls nicht ohne, daß Du etwas bemerkst, in die Wohnung rein und alles wegschleppen oder schlimmer ungefragt mit irgendwelchen Auflösern vor der Tür stehen.
Passiert das dennoch, kannst Du in dem Fall dann tatsächlich auch die Polizei rufen.
Alles was Du unter erstens auflistest, aber Euch gemeinsam gehört, davon würde ich eine Liste machen und ihm anbieten, ihm da ne Summe x zu geben. Würde ich per Email machen und ne Frist in welcher er sich bitte dazu entscheiden soll. Zu den anderen Sachen bitte genau gar nichts sagen und bei der Liste immer darauf achten zunächst und erster Teil oder so etwas zu schreiben.
Die Sachen, die Du keinesfalls willst, ihr aber auch beide angeschafft habt, gehören auch auf eine Liste, die Du aber zuerst nur für Dich erstellst.
Wenn er tatsächlich eine Firma beauftragt die den Haushalt auflösen soll, dann ist er Vertragsnehmer, so daß die Kosten auch von ihm zu tragen sind. So wie der sich aber benimmt, kommt der hinterher vielleicht noch auf die Idee, Dir da die hälftigen Kosten anzulasten. Dann und erst dann wird es Zeit für die dritte Liste. Auch diese Sachen gehören ja Dir und Dir steht der hälftige Zeitwert zu, diese Liste kannst Du dann mal dazu benutzen zu schauen, ob sich damit nicht Deine Entsorgungskosten auf Null drücken lassen.

All das ist kein anwaltlicher Rat und ersetzt einen solchen auch nicht.